Felix Staratschek
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ÖDP: Parteiausschluss von Felix Staratschek - Teil 5
...
"B.
I.

Das zulässige Rechtsmittel (II.) ist unbegründet (III.). Das Landesschiedsgericht Nordrhein Westfalen hat [Felix Staratschek] daher zu Recht aus der ÖDP ausgeschlossen.
II.
Bei dem Rechtsmittel des Beschwerdeführers handelt es sich entgegen dessen Bezeichnung nicht um eine Berufung, sondern um eine Beschwerde nach § 25 Satz 1 der
Schiedsgerichtsordnung (SGO). [Wobei das hier keine inhaltliche Kritik ist, sondern eine formal regelgemäße Einordnung des Verfahren.]
Da der Beschluss des Landesschiedsgerichtes Nordrhein Westfalen vom 27.01.2014 erst am 13.02.2014 zur Post gegeben worden ist, ist die einmonatige Rechtsmittelfrist aus § 25 Satz 2 SGO gewahrt. Sonstige Gesichtspunkte, die gegen die Zulässigkeit der Beschwerde sprechen könnten, sind nicht ersichtlich. III. 1. Nach § 7 SGO ist das Landesschiedsgericht Nordrhein Westfalen Eingangsinstanz für Verfahren nach § 19.1 Abs. 2, § 20.1 d) und § 3.4 c der
Satzung, also für …Mehr
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