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Kardinal Meisner: Beschneidungsurteil ist „Eingriff in die Religionsfreiheit“

(gloria.tv/ PEK) Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hat das umstrittene Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen als „Eingriff in die Religionsfreiheit“ bezeichnet. Die …More
(gloria.tv/ PEK) Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hat das umstrittene Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen als „Eingriff in die Religionsfreiheit“ bezeichnet. Die Stellungnahme des Erzbischofs hat den Wortlaut:
„Die scharfe Kritik des Präsidenten des Zentralrats der Juden an dem Urteil des Kölner Landgerichts zur religiös begründeten Beschneidung von Jungen ist berechtigt. Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet. Derartigen Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, ist entschieden entgegenzutreten. Wir Christen erwarten gemeinsam mit Juden und Muslimen, dass höherrangige Gerichte diesen Eingriff in die Religionsfreiheit zurücknehmen.“
Shuca
IZAAC hat vollkommen Recht. Ein Abtreiberstaat der sich über Beschneidung aufrecht hat den Verstand verloren. Er glaubt das Kindeswohl liegt in der Hand seiner Verdorbenheit vor Christuis.
Per Mariam ad Christum.
Bonifatius-Franz
Rudolpho:
Religiöse Bildung will ich auch gar keine.
Mir genügt es, zu wissen, dass Beschneidungen nicht zur Liturgie der Kirche gehören, um zu begreifen, dass diese Form des Erstlingsopfers durch das Kreuzesopfer unseres Schöpfers aufgehoben wurde (Novo cedat ritui ...).
Es ist daher vollkommen klar, dass es sich um einen falschen Kult handelt.
Das haben die Richter nur nicht zu sagen gewagt.More
Rudolpho:

Religiöse Bildung will ich auch gar keine.
Mir genügt es, zu wissen, dass Beschneidungen nicht zur Liturgie der Kirche gehören, um zu begreifen, dass diese Form des Erstlingsopfers durch das Kreuzesopfer unseres Schöpfers aufgehoben wurde (Novo cedat ritui ...).
Es ist daher vollkommen klar, dass es sich um einen falschen Kult handelt.
Das haben die Richter nur nicht zu sagen gewagt.
Santita
Was irgendwie niemand checkt: Religionsfreiheit ist NUR in einer christlichen Gesellschaft denkbar, aber weder im Islam, Judentum noch in atheistischen Weltanschauungsformen (Atheismus, Gender-Mainstreaming)!
Dieses Urteil ist gemeint als Urteil gegen Gott - zufällig richtet es sich in diesem Fall gegen eine falsche Religion. Aber die Intention der Richter hat Kardinal Meisner richtig erfasst...
Bonifatius-Franz
Unglaublich, dass dieser Mann Kardinal der einzig wahren Kirche Gottes auf Erden sein soll!
Wenn die Beschneidung ein falscher Kult ist, der die Seelen in den Abgrund reißt - warum freut sich Seine Eminenz dann nicht über die seelenverschonende Wirkung dieses Urteils.
Gewiß, die Richter haben nur das Recht angewandt und könnten schon morgen wieder antikatholische, also wahrheitswidrige Urteile …More
Unglaublich, dass dieser Mann Kardinal der einzig wahren Kirche Gottes auf Erden sein soll!

Wenn die Beschneidung ein falscher Kult ist, der die Seelen in den Abgrund reißt - warum freut sich Seine Eminenz dann nicht über die seelenverschonende Wirkung dieses Urteils.

Gewiß, die Richter haben nur das Recht angewandt und könnten schon morgen wieder antikatholische, also wahrheitswidrige Urteile fällen.

Dafür sollte Meisner seine Kräfte dann aber auch aufheben.
eigerhar
Soll sich lieber um Abtreibung kümmern!
Die Religionsfreiheit ist vom Teufel!More
Soll sich lieber um Abtreibung kümmern!

Die Religionsfreiheit ist vom Teufel!