ÖDP Düsseldorf zur Familienarbeit: Nur 27 Minuten am Tag werden für die Rente anerkannt.

Nur 27 Minuten täglich gelten für die Rente

(Düsseldorf) – Die Leistungen von Eltern werden in Deutschland gesellschaftlich nicht anerkannt! So die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Düsseldorf und Niederrhein auf einer Veranstaltung am Samstag in Düsseldorf.

Die einzigen nachhaltigen Leistungen zur Sicherung der Renten sind die der Eltern, und diese werden in Deutschland nicht ausreichend anerkannt. Die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung gehen zu 100 % an die derzeitige Rentnergeneration. Rücklagen werden hieraus keine gebildet.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Rentenversicherung neu geordnet. Im Gespräch stand eine Kombination aus Leistungen der Beitragszahler und Leistungen der Eltern, die die zukünftigen Beitragszahler großziehen. Der zweite Teil wurde damals von Adenauer mit dem Satz „Kinder kriegen die immer“ gestrichen. Seither werden die Leistungen der Eltern für die Rente stiefmütterlich behandelt. Noch schlimmer: Vergleicht man Eltern mit Kinderlosen, erhalten im Mittel Kinderlose höhere Renten als Eltern, obwohl diese ja die Basis für die zukünftigen Renten gelegt haben.

Mit der sogenannten „Mütterrente“ sollte hier ein Ausgleich geschaffen werden. Dies ist aber keineswegs gelungen, so die ÖDP. Gerade mal 27 Minuten täglich werden pro Elternteil als Erziehungsleistung bei der Rente angerechnet, bei vor 1992 geborenen Kindern sogar nur 18 Minuten. Gerecht wäre es, hier zumindest für die Bemessung der Rente einen realistischen Ansatz zu wählen.

Würde Erwerbsarbeit derart schmählich und ungerecht behandelt, ginge sicherlich ein Aufschrei durch die Republik.

Insgesamt kann die ÖDP in der deutschen Sozialpolitik – entgegen den Behauptungen der Sozialpolitiker aller Bundestagsparteien – keine Familienförderung feststellen. So wird beispielsweise unisono behauptet, die Kinder seien in der Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Dies ist aber unwahr. Um eine verfassungsgemäße Besteuerung sicherzustellen, muss der Gesetzgeber das Existenzminimum der Kinder steuerfrei stellen. Der Bundestag macht dies in einem Umfange, der gerade so nicht verfassungswidrig ist. Im deutschen Sozialversicherungsrecht folgt üblicherweise die Sozialversicherungspflicht der Steuerpflicht – nicht aber bei Kindern. Das Existenzminimum wird voll der Beitragspflicht in der Krankenversicherung unterworfen. Damit zahlen die Kinder von ihrem steuerfreien Existenzminimum Krankenversicherungsbeiträge. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung ist somit nicht gegeben.

Bisherige familienpolitische Maßnahmen über alle Jahre haben nicht annähernd eine gerechte Lastenverteilung zwischen Männern und Frauen, zwischen Kindererziehenden und Kinderlosen bewirkt. Nach Meinung der ÖDP müssen Erziehung, Betreuung, Versorgung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in finanzieller Hinsicht von der ganzen Gesellschaft getragen werden, ebenso wie die nachwachsende Generation die Versorgung und Betreuung der Generation der Ruheständler trägt. Daher fordert die ÖDP ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt als angemessenes Einkommen für Eltern und Anerkennung ihrer Leistungen für die Gesellschaft.

(Pressemitteilung der ÖDP Kreisverband Region Düsseldorf und Niederrhein vom 5.11.2016).