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Ratzi
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Für Richter gilt als sozial gut integriert: wer raubt, stiehlt, Leute abschlägt, Sozialhilfe betrügt, mit Rauschmittel handelt, usw.! Ein krimineller afghanischer Immigrant kann nicht aus der Schweiz …Mehr
Für Richter gilt als sozial gut integriert: wer raubt, stiehlt, Leute abschlägt, Sozialhilfe betrügt, mit Rauschmittel handelt, usw.!

Ein krimineller afghanischer Immigrant kann nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden, weil der Richter findet, dass dieser sozial gut integriert sei. Das Staatssekretariat für Immigration stuft den Immigranten als gemeingefährlich ein. Die Liste der begangenen Verbrechen ist lang:
- Raub
- Versuchten bandenmässigen Diebstahl
- Mehrfachen Diebstahl
- Mehrfache Sachbeschädigung
- Mehrfachen Hausfriedensbruch
- Mehrfache Drohung
- Mehrfache einfache Körperverletzung
- Mehrfache Tätlichkeiten
- Mehrfache Entwendung von Fahrzeugen zum Gebrauch
- Mehrfaches Fahren ohne Fahrausweis
- Mehrfaches Übertreten vom Betäubungsmittel-Gesetz
- Sozialhilfe-Betrug
- Missachtung des Kontakt- und Rayon-Verbotes
- Fahren in fahrunfähigem Zustand

Quelle: www.youtube.com/watch
Thomas Matter, Nationalrat