Heilwasser
2103

GG Art. 2 - Freiheit der Person + Recht auf Leben u. körperliche Unversehrtheit

GRUNDGESETZ FÜR DIE BRD

I. Die Grundrechte

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer ver-
letzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung
oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes ein-
gegriffen werden.

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Anm. zu (1): Die Goldene Regel in Mt 7,12:
~"Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut
auch ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten."
~Volksmund: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg
auch keinem andern zu.

Anm. zu (2): Schutz von Leben, Körper und Freiheit der Person;
~Abtreibung im Mutterleib verstößt sowohl gegen GG Art. 1 als
auch gegen GG Art. 2. Der gezeugte Embryo ist von Anfang
an Mensch, Person, Körper und Leben. Es gibt also überhaupt
keine Rechtfertigung für Abtreibung, in welchem Stadium
auch immer. Zudem greift man unerlaubt in den Mutterleib
ein. Alle Mütter bereuen das irgendwann, meist sehr bald, und
bekommen dann psychische Probleme. Sie dürfen und sollen sich
in einer guten Beichte aussprechen und um Vergebung bitten und
so wird ihnen Heil und Versöhnung in Christus geschenkt. Im
christlichen Abendland leiten sich Moral, Ethik und Sitte vom
Christentum ab.
~Warum wird nur rechtsextreme Gewalt verurteilt, linksextreme
Gewalt, die verharmlost wird, aber kaum ? Man ist auf dem linken
Auge blind. Das ist gegen GG Art. 2 !

Film: Trailer released for ‘Unplanned’ movie about Abby Johnson’s pro-life conversion
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