Mitwirkung an Suiziden: Verpflichtung von Ärzten wäre „demokratiepolitisch bedenklich“
IMABE-Geschäftsführerin Kummer: „Suizidbeihilfe nicht den Ärzten umhängen“
imabe.orgMitwirkung an Suiziden: Verpflichtung von Ärzten wäre „demokratiepolitisch bedenklich“
Während die Regierung weiter an einem Regelwerk für den assistierten Suizid feilt, mehren sich Warnungen, was dessen Ausformulierung betrifft. Nach Ansicht der Ethikerin Susanne Kummer sollte vor allem darauf geachtet werden, Suizidbeihilfe nicht als ärztliche Leistung zu definieren. „Knackpunkt wird sein, inwieweit der Gesetzgeber die Ärzteschaft zur Mitwirkung verpflichten will. Davon ist dringend abzuraten. Denn das wäre ein Tabubruch für den ärztlichen Auftrag. Dieser besteht darin, zu begleiten, Schmerzen zu lindern, aber nicht den Tod zu verursachen“, mahnte die Geschäftsführerin des Bioethik-Instituts IMABE in Wien im Interview mit der Nachrichtenagentur Kathpress (30.6.2021).
Anders als angekündigt, wird in Österreich erst im Herbst ein Gesetzesvorschlag zur Suizidbeihilfe vorliegen, deren bisher ausnahmsloses Verbot der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Wirksamkeit ab 2022 aufgehoben hat. Zeit für eine Parlamentsdebatte bleibt somit kaum, da die Abstimmung über ein Gesetz …