Die bisherigen Interventionsbeauftragten Stephan Baumers (47) und Eva-Maria Kapteina (37) hatten erst im Januar 2024 die Stelle angetereten. Gründe für den Weggang werden nicht genannt.
Es gibt gute Gründe, warum sexuelles Fehlverhalten staatsrechtlich und kirchenrechtlich nicht verfolgt werden kann. Der Grund ist meist der gleiche: Verjährung. Verjährung hat einen Grund, denn meist läßt das Gedächtnis nach und die Zeugen scheinen nach all den Jahren nicht einmal mehr den gleichen Tathergang zu beschreiben. Wenn sich aber die übriggebliebenen Zeugen widersprechen und der Beschuldigte bereits verstorben ist, kann ein ernstzunehmender Richter kein Urteil sprechen. Diese Regel muß auch für beschuldigte Kleriker gelten. Was für GRÜNEN-Politiker gilt, etwa Cohn-Bendit, darf Klerikern nicht verwehrt werden. Schon gewußt, daß das Verfahren gegen die Kath. Kirche in Canada mitlerweile geräuschlos eingestellt. Es war nichts dran, außer daß halt etliche Kirchen zerstört wurden.