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RIchtlinien zu Amoris laetitia Lissabon gibt wiederverheirateten Geschiedenen grünes Licht

Lissabon gibt wiederverheirateten Geschiedenen grünes Licht
8. Februar 2018 1
Patriarchat von Lissabon erlaubt wiederverheirateten Geschiedenen auf der Grundlage von Amoris laetitia, in bestimmten Fällen, die Zulassung zu den Sakramenten.
(Lissabon) Das Patriarchat von Lissabon veröffentlichte am Dienstag Richtlinien zur Anwendung von Amoris laetitia. Durch sie werden wiederverheiratete Geschiedene „in einigen Fällen“ zu den Sakramenten zugelassen.
In den Richtlinien wird betont, daß auch nach Zulassung wiederverheirateter Geschiedener der „Prozeß der Unterscheidung fortgesetzt werden“ müsse, um von der „aktuellen Situation soweit als möglich zum christlichen Eheideal zu gelangen“. Soweit Kardinal Manuel do Nascimento Clemente, der Patriarch von Lissabon.
Nach den portugiesischen Bischöfen von Braga, Viseu und Aveiro erteilte damit auch der Patriarch von Lissabon grünes Licht für die „pastorale Revolution“, die Papst Franziskus mit Amoris laetitia in der Kirche eingeleitet habe, wie es jüngst Kurienerzbischof Vincenzo Paglia ausdrückte.
Kardinal Clemente ist der erste Bischof Portugals, der von Papst Franziskus ernannt wurde.
Die Richtlinien wurden auf der Internetseite des Patriarchats veröffentlicht.
Der Patriarch unterstreicht, daß sie nicht als „schrankenlose und generelle Öffnung“ zu verstehen seien. Papst Franziskus habe betont, daß die Zulassung „nur in ‚bestimmten Fällen‘ anzuwenden“ sei. Zudem habe er im Konjunktiv von einer Möglichkeit nach einem Unterscheidungsprozeß gesprochen.
Fußnote 351 von Amoris laetitia
Grundlage der Richtlinien des Patriarchats, so Kardinal Clemente, sei die Fußnote 351 von Amoris laetitia, das Schreiben von Papst Franziskus an die Bischöfe der Kirchenprovinz Buenos Aires vom September, „das inzwischen als offizielles Dokument des Lehramtes veröffentlicht wurde“, und an die Richtlinien des Kardinalvikars von Rom an die Priester des Bistums des Papstes.
Konkret bedeute das, so der Patriarch, daß „Personen in einer irregulären Situation begleitet werden“, indem „aufmerksam die Besonderheit eines jeden Falles geprüft wird einschließlich der Möglichkeit, die Angelegenheit durch Anrufung des Kirchengerichts zu lösen, wenn die Möglichkeit gegeben ist, die Nichtigkeit der ersten Ehe zu erklären“.
Weiterhin, so der Kardinal, müsse einem Paar in einer irregulären Situation die Möglichkeit nahegelegt werden, enthaltsam zu leben, da die Kirche eine sexuelle Beziehung nur in einer Ehe für angemessen hält. Für den Fall, daß „die Umstände, dies nicht erlauben“, sei diesen Rechnung zu tragen, und „in Übereinstimmung mit dem Apostolischen Scheiben und den zuvor genannten Schreiben die sakramentale Möglichkeit“ zu gewähren.
„Wie ist diese Öffnung zu verstehen? Sicher nicht als unterschiedslose Zulassung zu den Sakramenten, sondern als eine Unterscheidung, die angemessen Fall für Fall unterscheidet. Wer kann entscheiden? Mir scheint, daß es keine andere Lösung gibt, als das Forum internum.“
Am Ende betont der Patriarch, daß auch dann, wenn die Zulassung zu den Sakramenten gewährt wurde, das nicht das Ende des Unterscheidungsprozesses sei. Er müsse fortgesetzt werden, um von der „aktuellen Situation soweit als möglich zum christlichen Eheideal zu gelangen“.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: patriarcado-lisboa.pt (Screenshot)