Befürworter operierten mit falschem Lesben-Beispiel

Aktualisiert

Gesetz gegen SchwulenhassBefürworter operierten mit falschem Lesben-Beispiel

Ein Aufruf, Lesben zu vergewaltigen, sei heute nicht strafbar: Das behaupten LGBT-Vertreter im Abstimmungskampf. Der Bund widerspricht.

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Das Beispiel fährt ein: Gegen den Aufruf, lesbische Frauen zu vergewaltigen, um sie zur Vernunft zu bringen, gebe es heute keine rechtliche Handhabe. So argumentierte Luzian Franzini, Co-Präsident der Jungen Grünen, am Dienstag an einer Pressekonferenz. An dieser warben mehrere Jungparteien für ein Ja zur Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung, die am 9. Februar zur Abstimmung kommt (siehe Box).

Das Beispiel fand Franzini auf der Kampagnenseite Jazumschutz.ch der LGBTQ-Organisationen. Dort hiess es: «Wenn in Broschüren oder auf einer öffentlichen Facebook-Seite die Haltung verbreitet wird, alle Lesben seien krank und müssten vergewaltigt werden, um auf den ‹richtigen Weg› zu finden, gibt es heute keine Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.»

Argument hält Faktencheck nicht stand

Die Gegner reagieren erzürnt auf die Argumentation der Befürworter und bezichtigen sie der plumpen Lüge. «Das Beispiel mit dem Vergewaltigungsaufruf zeigt höchstens, dass Homosexuelle schon durch das geltende Recht geschützt sind», sagt Anian Liebrand, Sprecher des Nein-Komitees. Denn der Aufruf zu Gewalt sei nach Artikel 259 des Strafgesetzbuches heute schon strafbar.

Tatsächlich: Auf Anfrage von 20 Minuten schreiben die Experten des Bundesamts für Justiz (BJ), deren Chefin, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, sich für ein Ja einsetzt, in einer Einschätzung: «Es scheint prima vista möglich, dass die öffentliche Äusserung ‹alle Lesben sind krank und müssen von einem Mann vergewaltigt werden, um auf den richtigen Weg zu finden› in den Anwendungsbereich von Artikel 259 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) fallen dürfte.» Das müsste ein Strafgericht unter Berücksichtigung der konkreten Umstände entscheiden.

Im geltenden Recht nicht strafbar sei allerdings die isolierte Aussage «alle Lesben sind krank». Mit der Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung würde sich dies laut dem Bundesamt ändern.

Text auf der Website angepasst

Damit konfrontiert, buchstabiert Franzini zurück. «Ich habe mich als Nichtjurist auf das Argumentarium der Befürworter verlassen. Das bedaure ich.» Seine Seite habe es eigentlich gar nicht nötig, zu übertreiben, da es reale Beispiele gebe, in denen schwulenfeindliche Aussagen ohne Folgen geblieben seien. «Allein die Tatsache, dass man heute alle lesbischen Frauen als ‹krank› bezeichnen darf, zeigt, dass der neue Artikel dringend nötig ist.»

Auch das Pro-Komitee reagiert: Es hat den Text auf der Kampagnenseite angepasst. Jetzt heisst es dort, dass der Vergewaltigungsaufruf nicht in jedem Fall strafbar sei. «Es kommt sehr auf die Formulierung und den Richter an», sagt Muriel Waeger, Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz (Los). Klar sei: Mit der neuen Bestimmung würden sich die Straftatbestände kumulieren. «Hass gegen Homosexuelle könnte insgesamt besser geahndet werden.»

Darum gehts

Die Anti-Rassismus-Strafnorm schützt heute vor Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion. Wer dagegen verstösst, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Am 9. Februar stimmt die Schweiz darüber ab, ob das künftig auch bei Diskriminierung wegen Homo-, Hetero- oder Bisexualität der Fall sein soll.

Die 20-Minuten-Reportage aus dem Zürcher Nachtleben zeigt, was Homosexuelle im Ausgang erleben – und wie die Schwulenhasser denken.

Wer sind die Schwulenhasser, die im Zürcher Nachtleben Homosexuelle anpöbeln und schlagen? 20 Minuten hat sich auf die Suche gemacht.
(Video: S. Ritter / D. Pomper / H. Müller/ D. Krähenbühl)

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