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Kardinal Schönborn verbot Weihbischof Laun die Demo. Auszug aus einer kurzen Ansprache bei der Messe in der Karlskirche von Weihbischof Andreas Laun von Salzburg. Aufnahmen ohne Mikrofon.More
Kardinal Schönborn verbot Weihbischof Laun die Demo.
Auszug aus einer kurzen Ansprache bei der Messe in der Karlskirche von Weihbischof Andreas Laun von Salzburg.
Aufnahmen ohne Mikrofon.
Joerg Guttenberger Koeln
Zu Weihbischof Laun, Verbot seines Auftritts in Wien durch Kardinal Schönborn:
Kardinal Schönborn kann Weihbischof Laun lediglich klerikale Amthandlungen, wie z. B. Liturgiefeier und Sakramentenspendung verbieten, nicht jedoch die Teilnahme an einer Demonstration, weil es sich hier um keine kirchliche Amthandlung handelt!
Kardinal Schönborn ist kein mittelbarer oder unmikttelbarer Linienvorgesetzter …More
Zu Weihbischof Laun, Verbot seines Auftritts in Wien durch Kardinal Schönborn:

Kardinal Schönborn kann Weihbischof Laun lediglich klerikale Amthandlungen, wie z. B. Liturgiefeier und Sakramentenspendung verbieten, nicht jedoch die Teilnahme an einer Demonstration, weil es sich hier um keine kirchliche Amthandlung handelt!

Kardinal Schönborn ist kein mittelbarer oder unmikttelbarer Linienvorgesetzter von Weihbischof Laun, so daß ansonsten keinerlei Weisngsbefugns besteht. Die Salzburger Metropolie ist der Wiener völlig gleichrangig. Ein Unterschied besteht insoweit, alsder Erzbischof von Salzburg den Titel "Primas Germaniae" und "Geborener päpslicher Legat" führt.

Micht aususchließen ist, daß der Erzbischof von Salzbg, Msgr Kothgasser, das Verbot aus Wien bestätigt und ihm damit Rechtskraft verliehen hat.

Andernfalls ergibt sich die Frage der de-facto Rechtskraft des Verbotes, d. h. bei fehlender Bestätigu druch Kothgasser. Denn bei fehlender Durchsetzbarkeit mittels Sanktionen ist jedes Ge- und Verbot unbeschadet seiner Rechtskraft de jure de facto rechtsunwirksam.