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Felix Staratschek
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Teil 7: 70 Jahre Parlamentarischer Rat & Stoppt den Grundrechtsboykott - Niki Vogt: Menschenwürde versus EU-Imperium. sites.google.com/…/stoppt-den-grun… Kundgebung „70 Jahre Parlamentarischer Rat“ …Mehr
Teil 7: 70 Jahre Parlamentarischer Rat & Stoppt den Grundrechtsboykott - Niki Vogt: Menschenwürde versus EU-Imperium.

sites.google.com/…/stoppt-den-grun…
Kundgebung „70 Jahre Parlamentarischer Rat“ sowie „Stoppt den Grundrechtsboykott“
www.facebook.com/events/233520910640631/ 01.09.2018 auf dem Platz der Vereinten Nationen in Bonn

Vortragende: Volker Reusing, Niki Vogt, Iris Swoboda, Marcel Wojnarowicz, Felix Staratschek und Sarah Luzia Hassel-Reusing

Grußwort: Verlesung eines Grußworts von Leonidas Chrysanthopoulos (ehem. griechischer Botschafter und ehem. Generalsekretär der Organisation Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation)
Wegen des Anlasses und des besonderen Versammlungsortes würden wir uns über festlich legere Kleidung freuen, die Herren gerne mit Krawatte.
Am 01.09.1948 hat der Parlamentarische Rat, bestehend aus Abgeordneten von CDU, CSU, DP, FDP, KPD, SPD und Zentrum, seine Arbeit aufgenommen. Er hat das Grundgesetz geschaffen, die beste verfassungsmäßige Ordnung, die wir in Deutschland je gehabt haben. Seit dessen Inkrafttreten sind in Deutschland die Menschenwürde, das Friedensgebot, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und der Föderalismus vollständig unantastbar, und von allen anderen Grundrechten deren Wesensgehalt. Das Grundgesetz enthält außerdem eine in der unantastbaren Rechtsstaatlichkeit enthaltene Verpflichtung auf die universellen Menschenrechte.
Als Lehre aus dem Ermächtigungsgesetz und der darauf folgenden Schreckensherrschaft der Nazis beinhaltet das Grundgesetz Vorschriften zu seinem Schutz im Sinne einer „wehrhaften Demokratie“, darunter vor allem die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG), das Grundrecht auf Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) und die Verpflichtungen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung (Art. 18 GG) und auf die Ordnung des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 4 GG).
Für eine wirklich freiheitliche, friedliche und achtsame Gesellschaft muss es aber auch durchgängig von allen staatlichen Gewalten und auch von uns allen gelebt und aktiv genug vertreten werden. Das Grundgesetz hat das Potential für ein gutes Zusammenleben von Menschen unterschiedlichster Weltanschauungen.
Wir werden Vorschriften des Grundgesetzes, die uns besonders am Herzen liegen, lobend und ehrend erwähnen, sowie die dahinter stehenden Menschen im Parlamentarischen Rat (u. a. Dr. Thomas Dehler, Prof. Dr. Hermann von Mangoldt, Friederike Nadig, Dr. Hans-Christoph Seebohm, Dr. Elisabeth Selbert, Dr. Adolf Süsterhenn und Helene Wessel) sowie Seine Exzellenz, den damaligen US-Außenminister James F. Byrnes, dessen Stuttgarter „Rede der Hoffnung“ vom 06.09.1946 einen entscheidenden Einfluss auf die Verpflichtung des Grundgesetzes auf den Frieden und die universellen Menschenrechte gehabt hat. Wir werden vorbildliche Urteile und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die unsere verfassungsmäßige Ordnung und das Vertrauen in diese und bisweilen sogar den Frieden gestärkt haben (z. B. SRP-Verbotsurteil, Waldenfels-Urteil, Mauerschützen III, Bodenreform III, Lissabon-Urteil, Entscheidung zur NATO-Strategie 1999), ebenso wie einige katastrophale Entscheidungen (z. B. zum ESM und zum Syrien-Einsatz), die sich davon entfernt und so zum Fortbestand und zur Schaffung von viel unnötigem Leid und zur Spaltung unserer Gesellschaft beigetragen haben, erwähnen.
Das Gesetzespaket mit Petition „Stoppt den Grundrechtsboykott“ will sicherstellen, und dazu eine breite gesellschaftliche Debatte anstoßen, dass die Entscheidungsträger im Bundesverfassungsgericht künftig auch de facto keine Möglichkeit mehr haben, sich ihrer verantwortlichen Aufgabe zum Schutz der Ordnung des Grundgesetzes und der universellen Menschenrechte zu entziehen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und auf Ihre Unterstützung.
Am Platz der Vereinten Nationen befinden sich das ehemalige Bundestagsgebäude und das Gelände mehrerer Einrichtungen der UNO.
Zum genauen Aufstellungsort auf dem Platz sind die Anweisungen der Polizei zu befolgen.
Zur Kundgebung angemeldet sind weiße Rosen, Grundgesetze, Fahnen (Bundesrepublik Deutschland, UNO und EU) und die Petition „Stoppt den Grundrechtsboykott“. Andere Fahnen oder Transparente sind NICHT vorgesehen.
Die weißen Rosen stehen symbolisch für die Zivilcourage der Geschwister Scholl, die sich schützend vor die Weimarer Reichsverfassung gestellt haben.
Stellen wir uns genauso entschlossen, friedlich und rechtsstaatlich vor unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung !
V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal
Pressemitteilung
unser-politikblog.blogspot.com/…/kundgebung-70-j…

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