Eugenia-pia
141760

Warum Gott die einen bekehrt, die anderen aber nicht. Thomas von Aquin zeigt dieses Geheimnis auf.

Obgleich ein Mensch, der sündigt, der Gnade Widerstand entgegensetzt und keine Gnade empfangen dürfte, so kommt Gott dennoch aus dem Ueberfluss seiner Gutheit auch denjenigen mit seiner Hilfe zuvor, die seiner Gnade Widerstand entgegensetzen, kehrt sie vom Bösen ab und bekehrt sie zum Guten.
Und wie er nicht alle Blinden sehend macht und nicht alle Kranken gesund, so kommt er nicht allen, die sich seiner Gnade widersetzen, mit seiner Hilfe zuvor, so dass sie sich vom Bösen abkehren und zum Guten bekehren, sondern nur den einen, an denen er seine Barmherzigkeit erscheinen lassen will, sodass an den anderen die Ordnung seiner Gerechtigkeit offenbar wird.
Daher sagt Paulus Röm 9,22f: "Da Gott seinen Zorn zeigen und seine Macht kundtun wollte, ertrug er mit grosser Langmut die Gefässe des Zorns, die zum Untergang bestimmt waren, um den Reichtum seiner Herrlichkeit an den Gefässen des Erbarmens zu offenbaren, die er zur Herrlichkeit vorherbestimmt hat."

Da aber Gott von Menschen, die in denselben Sünden befangen sind, die einen zuvorkommend bekehrt, die anderen aber erträgt oder zulässt, dass es nach der Ordnung der Dinge zugeht, darf nicht nach dem Grund gefragt werden, warum er die einen bekehrt und die anderen nicht.
Denn dies hängt von seinem einfachen Willen ab.
Winfried
"Die abgetöteten und geläuterten Seligen im Himmel, von deren Augen Gott jede Träne abwischen wird, werden sich über die Verdammnis der Gottlosen reinen demütigen Herzens freuen können. Der hl. Thomas von Aquin lehrt, dass dies zu den himmlischen Freuden gehört."
@CSc
Hier muss man allerdings aufpassen, dass man Freude an der Gerechtigkeit Gottes nicht mit Schadenfreude verwechselt, wobei ich mir …Mehr
"Die abgetöteten und geläuterten Seligen im Himmel, von deren Augen Gott jede Träne abwischen wird, werden sich über die Verdammnis der Gottlosen reinen demütigen Herzens freuen können. Der hl. Thomas von Aquin lehrt, dass dies zu den himmlischen Freuden gehört."

@CSc
Hier muss man allerdings aufpassen, dass man Freude an der Gerechtigkeit Gottes nicht mit Schadenfreude verwechselt, wobei ich mir bewusst bin, dass es bei Gott keine Schadenfreude gibt, wobei man sagen muss, dass die göttliche Gerechtigkeit - früher sagte man der "Zorn Gottes" - nur in Kraft tritt, wenn seine Barmherzigkeit nichts zu bewirken vermochte, d.h. der Sünder bis an sein Lebensende verstockt blieb. Ob man sich darüber freuen sollte, weiß ich nicht.

🥴
Sonia Chrisye teilt das
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CHRISTENTUM - Die Katholische Kirche.
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CHRISTENTUM - Die Katholische Kirche.

CHRISTENTUM - Die Katholische Kirche
Klaus Peter
Zum Thema Luther unbedingt Paul Hacker lesen: Das ICH im Glauben bei Luther – Ursprung der anthropozentrischen Religion. Hier ein Link zur Einführung ins Werk und weitere Angaben:
www.katholisches.info/…/zum-bevorstehen…
Eugenia-pia
Sonia: Die Quellenangabe wurde unten nachgeholt: Contra gentiles,3. Buch, K 161
Sonia Chrisye
www.kath-info.de/ablassstreit.html An einer Bewertung dieser Beschreibung in dem vorliegenden Dokument zm Ablassstreit möchte ich mich nicht beteiligen.
michael7
@Dogmatiker:
Danke für die klärenden Worte zur "Vorherbestimmung", die man nicht missverstehen darf im Sinne von Willkür!
Und über die man deshalb sehr präzise sprechen muss, um nicht falsche Ansichten zu befördern. 👍
michael7
Bedenkenswert, was Luther über den freien Willen lehrte :
"Freier Wille ist nach dem Sündenfall nur ein bloßer Name, und wenn er tut, soviel an ihm ist, begeht er Todsünde." (Luther, Heidelberger Disputation 13, Münchener Ausg. 1,130, vgl. WA 1,354,5-6; vgl. 18,756,7)
"So ist der menschliche Wille in der Mitte hingestellt wie ein Lasttier; wenn Gott darauf sitzt, will er und geht, wohin Gott will …Mehr
Bedenkenswert, was Luther über den freien Willen lehrte :

"Freier Wille ist nach dem Sündenfall nur ein bloßer Name, und wenn er tut, soviel an ihm ist, begeht er Todsünde." (Luther, Heidelberger Disputation 13, Münchener Ausg. 1,130, vgl. WA 1,354,5-6; vgl. 18,756,7)
"So ist der menschliche Wille in der Mitte hingestellt wie ein Lasttier; wenn Gott darauf sitzt, will er und geht, wohin Gott will ... Wenn der Satan darauf sitzt, will er und geht, wohin der Satan will. Und es liegt nicht in seiner freien Wahl, zu einem von beiden Reitern zu laufen und ihn zu suchen ..." (Luther, Daß der freie Wille nichts sei. Münchener Ausg., ErgBd.l, S.46-47; vgl. WA 18,635,17ff).
Sonia Chrisye
Der Sermon von Ablass und Gnade
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Der Sermon von Ablass und Gnade

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Dogmatiker
"Kap. 1. Der allmächtige Gott schuf den Menschen
ohne Sünde rechtschaffen mit freiem
Willen und stellte ihn ins Paradies; er wollte,
daß er in der Heiligkeit der Gerechtigkeit verbleibe.
Der Mensch aber, der den freienWillen
schlecht gebrauchte, sündigte und fiel, und er
wurde zur »Masse des Verderbens«1 des ganzen
Menschengeschlechts. Der gute und gerechte
Gott aber erwählte aus ebendieser Masse …
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"Kap. 1. Der allmächtige Gott schuf den Menschen
ohne Sünde rechtschaffen mit freiem
Willen und stellte ihn ins Paradies; er wollte,
daß er in der Heiligkeit der Gerechtigkeit verbleibe.
Der Mensch aber, der den freienWillen
schlecht gebrauchte, sündigte und fiel, und er
wurde zur »Masse des Verderbens«1 des ganzen
Menschengeschlechts. Der gute und gerechte
Gott aber erwählte aus ebendieser Masse
des Verderbens gemäß seinem Vorherwissen
die, welche er aus Gnade zum Leben vorherbestimmte
[Röm 8,29f; Eph 1,11], und bestimmte
für sie das ewige Leben vorher
; von
den übrigen aber, die er nach dem Ratschluß
seiner Gerechtigkeit in der Masse des Verderbens
zurückließ, wußte er im voraus, daß sie
zugrunde gehen würden, aber er bestimmte
nicht vorher, daß sie zugrunde gehen sollten
."
(DH 621)

Synode von Quiercy, Mai 853 über den freien Willen des Menschen und die Vorherbestimmung.

Röm 8,29
denn alle, die er im voraus erkannt hat, hat er auch im voraus dazu bestimmt, an Wesen und Gestalt seines Sohnes teilzuhaben, damit dieser der Erstgeborene von vielen Brüdern sei. 30 Die aber, die er vorausbestimmt hat, hat er auch berufen, und die er berufen hat, hat er auch gerecht gemacht; die er aber gerecht gemacht hat, die hat er auch verherrlicht.

Eph 1,11
Durch ihn sind wir auch als Erben vorherbestimmt und eingesetzt nach dem Plan dessen, der alles so verwirklicht, wie er es in seinem Willen beschließt;
Eugenia-pia
Luther ist ein ganz schlimmer Irrlehrer. Durch ihn wurden die heutigen Zustände richtig initiiert. Das Trienter Konzil hat wertvolle Arbeit geleistet und alles Falsche zurückgewiesen. Da sollte niemand meinen, er könne sich ein neues und besseres Urteil als diese Konzilsgelehrten bilden! Gott gibt einem solchen Konzil die Unfehlbarkeit aber nicht einem einzelnen Theologen oder Laien. Das …Mehr
Luther ist ein ganz schlimmer Irrlehrer. Durch ihn wurden die heutigen Zustände richtig initiiert. Das Trienter Konzil hat wertvolle Arbeit geleistet und alles Falsche zurückgewiesen. Da sollte niemand meinen, er könne sich ein neues und besseres Urteil als diese Konzilsgelehrten bilden! Gott gibt einem solchen Konzil die Unfehlbarkeit aber nicht einem einzelnen Theologen oder Laien. Das Selbstbewusstsein muss man sich abschminken und den Gehorsam lernen gegenüber dem Lehramt.
Dogmatiker
... jaja, Luther hat sie (= die Vorherbestimmungslehre) aber NICHT korrekt verstanden.
Luther lehrte nicht, was Thomas lehrte.
Luther hatte nur eine Teilwahrheit erfasst und völlig falsche Schlüsse daraus gezogen.Mehr
... jaja, Luther hat sie (= die Vorherbestimmungslehre) aber NICHT korrekt verstanden.

Luther lehrte nicht, was Thomas lehrte.

Luther hatte nur eine Teilwahrheit erfasst und völlig falsche Schlüsse daraus gezogen.
Sonia Chrisye
a.t.m 16:22
Die Vorherbestimmungslehre hat Luther von Thomas von Aquin aufgenommen.Mehr
a.t.m 16:22

Die Vorherbestimmungslehre hat Luther von Thomas von Aquin aufgenommen.
Sonia Chrisye
Lieber Herr a.t.m.
Also dann werden ihre Vorgesetzten ja freudig feststellen das sie Werbung für Luther im Sinne des DIALÜGS betreiben.
Das mag so aussehen, ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil, aus der Ökumengruppe bin ich ausgestiegen. Außerdem dürfen Sie die Reformation der damaligen Zeit nicht in die heutige übertragen, sie sind nicht miteinander identisch.. Sie machen sich von mir ein völlig …Mehr
Lieber Herr a.t.m.
Also dann werden ihre Vorgesetzten ja freudig feststellen das sie Werbung für Luther im Sinne des DIALÜGS betreiben.
Das mag so aussehen, ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil, aus der Ökumengruppe bin ich ausgestiegen. Außerdem dürfen Sie die Reformation der damaligen Zeit nicht in die heutige übertragen, sie sind nicht miteinander identisch.. Sie machen sich von mir ein völlig falsches Bild. LG Sonia
Dogmatiker
"17 Wenn jemand sagt, die Gnade der Rechtfertigung werde niemanden, als den zum Leben Vorbestimmten zu Teil, die Übrigen alle aber, welche berufen werden, werden zwar berufen, aber empfangen die Gnade nicht, also als wären sie durch Gottes Macht zum Bösen vorbestimmt, der sei im Bann."
Der 17. Canon sagt also nicht, dass es falsch ist, dass nur die Vorherbestimmen gerettet werden.
Er sagt vielmehr: …
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"17 Wenn jemand sagt, die Gnade der Rechtfertigung werde niemanden, als den zum Leben Vorbestimmten zu Teil, die Übrigen alle aber, welche berufen werden, werden zwar berufen, aber empfangen die Gnade nicht, also als wären sie durch Gottes Macht zum Bösen vorbestimmt, der sei im Bann."

Der 17. Canon sagt also nicht, dass es falsch ist, dass nur die Vorherbestimmen gerettet werden.

Er sagt vielmehr:
Es ist falsch, dass nur die Vorherbestimmten die nötige Gnade (zur Rettung) erhalten würden.

Das ist ein GANZ GRUNDLEGENDER Unterschied!


Dass nämlich nur die Vorherbestimmten gerettet werden, stimmt und ist katholisch.

Dass aber nur die Vorherbestimmten die nötige Gnade bekommen würden (und andere nicht), das ist falsch und nicht katholisch.
(Die Nicht-Vorherbestimmten haben nämlich ebenfalls genügend Gnaden erhalten, um selig zu werden, sie haben sie aber zurückgewiesen) (das heißt, es gibt keine Vorherbestimmung zur Verdammung, wohl aber eine zur Seligkeit!)

Das ist ein Kern der Gnadenlehre und wird allermeist von Nicht-Theologen nicht verstanden (und daher abgestritten).

Die Gnadenlehre ist äußerst schwer zu verstehen; sie ist der komplizierteste Traktat in der Theologie überhaupt. Und deswegen sollten Laien sich mit den diesbezüglich relevanten Aussagen des Katechismus befassen (und nicht mit den theologischen Schwierigkeiten der Gnadenlehre, da sie sonst sehr schnell aufs Glatteis kommen!!)
a.t.m
Sehr geehrter Seminarist, herzlichen Dank für die Antwort, bin aber noch nicht dazugekommen alles zu lesen, aber dennoch herzlichen Dank.
Gottes und Mariens Segen auf allen WegenMehr
Sehr geehrter Seminarist, herzlichen Dank für die Antwort, bin aber noch nicht dazugekommen alles zu lesen, aber dennoch herzlichen Dank.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Eugenia-pia
Vielen Dank für diese Lehren des Trienter Konzils. Ich werde sie alle drucken und studieren. Sehr wertvoll!!
Seminarist
@a.t.m
Cum hoc tempore:

1. Wenn jemand sagt (Kap. 1 und Röm 3,10), der Mensch könne durch seine Werke, die entweder durch die Kräfte der menschlichen Natur, oder nach der Lehre des Gesetzes getan werden, ohne die göttliche Gnade durch Jesum Christum, vor Gott gerechtfertigt werden, der sei im Bann.
2. Wenn jemand sagt, die göttliche Gnade durch Jesum Christum werde nur dazu gegeben, dass der Mensch …Mehr
@a.t.m

Cum hoc tempore:


1. Wenn jemand sagt (Kap. 1 und Röm 3,10), der Mensch könne durch seine Werke, die entweder durch die Kräfte der menschlichen Natur, oder nach der Lehre des Gesetzes getan werden, ohne die göttliche Gnade durch Jesum Christum, vor Gott gerechtfertigt werden, der sei im Bann.

2. Wenn jemand sagt, die göttliche Gnade durch Jesum Christum werde nur dazu gegeben, dass der Mensch leichter gerecht leben, und das ewige Leben verdienen könne, als wenn er durch den freien Willen, ohne die Gnade, beides auch, doch aber kümmerlich und schwer könnte, der sei im Bann.

3.Wenn jemand sagt, der Mensch könne, ohne die zuvorkommende Einflösung (oben, Kap. 5 und Röm 5,5) des Heiligen Geistes, und dessen Beihilfe, glauben, hoffen, lieben, oder Buße wirken, wie er muss, damit ihm die Rechtfertigungsgnade mitgeteilt werde, der sei im Bann.

4. Wenn jemand sagt, der freie, von Gott bewegte und erweckte Willen des Menschen wirke dem ihn weckenden und berufenden Gott durch Beistimmung nichts mit, wodurch er sich zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade bereitsam mache und vorbereite; und er könne nicht, wenn er wolle, entgegen gesinnt sein, sondern sei, wie etwas Lebloses, des gänzlichen untätig, und verhalte sich völlig leidend, der sei im Bann.

5. Wenn jemand sagt, der freie Wille des Menschen sei, nach der Sünde Adams, verloren, und ausgelöscht worden, oder es sei nur um einen Namen zu tun, ja es sei ein Namen ohne Wirklichkeit, und endlich eine vom Satan in die Kirche eingeführte Erdichtung, der sei im Bann.

6. Wenn jemand sagt, es sei nicht in des Menschen Gewalt, seine bösen Wege selbst zu schaffen, sondern die bösen Werke, so wie die guten, wirke Gott, nicht nur zulassungsweise, sondern auch eigentlich und durch sich, so, dass die Verräter des Judas nicht weniger sein Werk sei, als die Berufung des Paulus, der sei im Bann.

7. Wenn jemand sagt, die Werke alle, welche vor der Rechtfertigung getan werden, auf was immer für Weise sie getan seien, seien wahrhaft Sünden, oder verdienen Gottes Hass, oder je ernstlicher jemand strebe, sich bereitsam zu machen für die Gnade, desto schwerer sündige er, der sei im Bann.

8. Wenn jemand sagt (Ps 17,6; Lk 12,5 und Mk 9,42), die Furcht vor der Hölle, mittelst welcher wir, durch Bereuung der Sünden, Zuflucht zu Gottes Barmherzigkeit nehmen, oder vom Sündigen abstehen, sei Sünde, oder mache die Sünder noch schlimmer, der sei im Bann.

9. Wenn jemand sagt, der Sündhafte werde allein (oben, Kap. 7 und 8) durch den Glauben gerechtfertigt; so dass er damit versteht, es werde nichts anderes, das zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade mitwirke, erfordert, und es sei keinen Teils notwendig, dass er sich aus Antrieb seines Willens dazu vorbereite, und bereitsam mache, der sei im Bann.

10. Wenn jemand sagt, die Menschen werden (oben, Kap. 7 auch Gal 2,15 und Eph 2,5.10) ohne die Gerechtigkeit Christi, vermöge welcher er für uns verdiente, gerechtfertigt, oder sie seien durch eben dieselbe der Form nach gerecht, der sei im Bann.

11. Wenn jemand sagt, die Menschen werden gerechtfertigt entweder allein durch die Zurechnung der Gerechtigkeit Christi, oder allein durch die Nachlassung der Sünden, mit Ausschluss der Gnade und der Liebe, welche durch den Heiligen Geist (Röm 5,5) in ihre Herzen ausgegossen wird, und ihnen innehaftet, oder auch, die Gnade, durch welche wir gerechtfertigt werden, sei nur eine Gunst Gottes, der sei im Bann.

12. Wenn jemand sagt (oben, Kap. 9), der rechtfertigende Glauben sei nichts anderes, als eine Zuversicht auf die göttliche Barmherzigkeit, welche, um Christi willen, die Sünden verzeiht, oder diese Zuversicht sei es allein, wodurch wir gerechtfertigt werden, der sei im Bann.

13. Wenn jemand sagt, es sei jedem Menschen zur Erlangung der Sündenvergebung notwendig, dass er gewiss, und ohne allen Zweifel über die eigene Schwäche und Unbereitsamkeit, glaube, die Sünden seien ihm nachgelassen, der sei im Bann.

14. Wenn jemand sagt (oben, Kap. 9), der Mensch werde von den Sünden dadurch losgesprochen und gerechtfertigt, dass er gewiss glaube, er werdelosgesprochen und gerechtfertigt; oder niemand sei wahrhaft gerechtfertigt, als wer da glaube, er sei gerechtfertigt, und durch diesen Glauben allein werde die Lossprechung und Rechtfertigung vollbracht, der sei im Bann.

15. Wenn jemand sagt (oben, Kap. 12), der wiedergeborene und gerechtfertigte Mensch sei, vermöge des Glaubens, zu glauben verpflichtet, dass er gewiss unter der Zahl der Vorbestimmten sei, der sei im Bann.
16. Kanon

16. Wenn jemand mit unbedingter und unfehlbarer Gewissheit sagt (oben, Kap. 12 u. 13), er werde gewiss jene große Gabe der Verharrung bis ans Ende besitzen, und ist darüber nicht durch eine besondere Offenbarung unterrichtet, der sei im Bann.

17. Wenn jemand sagt, die Gnade der Rechtfertigung werde niemanden, als den zum Leben Vorbestimmten zu Teil, die Übrigen alle aber, welche berufen werden, werden zwar berufen, aber empfangen die Gnade nicht, also als wären sie durch Gottes Macht zum Bösen vorbestimmt, der sei im Bann.

18.Wenn jemand sagt (oben, Kap. 11 u. 1 Joh 5,3), die Gebote Gottes seien auch dem gerechtfertigten, und unter die Gnade gestellten Menschen zu halten unmöglich, der sei im Bann.

19. Wenn jemand sagt, es sei im Evangelium nichts geboten, als der Glaube; das Übrige sei gleichgültig, weder geboten, noch verboten, sondern frei, oder die zehn Gebote gehen die Christen nichts an, der sei im Bann.

20. Wenn jemand sagt, der gerechtfertigte und (oben, Kap. 11), wie immer, vollkommene Mensch sei nicht zur Haltung der Gebote Gottes und der Kirche, sondern nur zum Glauben verpflichtet; so als wenn das Evangelium eine nackte und unbedingte Verheißung des ewigen Lebens wäre, ohne die Bedingung der Beobachtung der Gebote, der sei im Bann.

21. Wenn jemand sagt, Jesus Christus sei den Menschen von Gott nur als ein Erlöser, dem sie glauben und (Is 33,22 u. Mt 6) nicht auch als ein Gesetzeber, dem sie gehorchen sollen, gegeben worden, der sei im Bann.

22. Wenn jemand sagt (oben, Kap. 13), der Gerechtfertigte könne entweder ohne besonderen Beistand Gottes in der empfangenen Gerechtigkeit verharren, oder er könne es mit demselben nicht, der sei im Bann.

23. Wenn jemand sagt, der einmal gerechtfertigte Mensch könne (oben, Kap 14) nicht mehr sündigen, und die Gnade nicht verlieren, und derjenige also, der fällt und sündigt, sei nie wahrhaft gerechtfertigt gewesen, oder hingegen er könne im ganzen Leben alle Sünden, auch die Lässlichen, meiden, wenn nicht aus einem besondern Gnadengeschenke Gottes, wie die Kirche von der seligen Jungfrau dafür hält, der sei im Bann.

24. Wenn jemand sagt (oben, Kap. 10), die erhaltene Gerechtigkeit werde durch die guten Werke nicht bewahrt, und auch vermehrt vor Gott, sondern diese Werke seien nur allein Früchte und Zeichen der erlangten Rechtfertigung, aber nicht die Ursache ihrer Vermehrung, der sei im Bann.

25. Wenn jemand sagt, der Gerechte (oben, Kap. 11 geg. d. Ende) sündige in jeglichem guten Werke, wenigstens lässlich, oder, was noch unerträglicher ist, tödlich, und verdiene daher ewige Strafen, und er werde nur deswegen nicht verdammt, weil Gott ihm jene Werke nicht zur Verdammnis zurechne, der sei im Bann.

26. Wenn jemand sagt (oben, Kap. 16), die Gerechten dürfen für die guten Werke, die in Gott getan werden, nicht eine ewige Belohnung von Gott, durch seine Barmherzigkeit, und das Verdienst Christi, erwarten und hoffen, wenn sie im Gutes tun, und in der Beobachtung der göttlichen Gebote bis (Mt 24, 13) ans Ende verharren, der sei im Bann.

27. Wenn jemand sagt, es gebe (1 Kor 6,10 und oben, Kap. 15) keine schwere Sünde, als die der Ungläubigkeit oder die einmal empfangene Gnade werde durch keine andere, wenn auch noch so schwere und große Sünde verloren, als eben nur durch die Ungläubigkeit, der sei im Bann.

28. Wenn jemand sagt, mit dem Verluste der Gnade durch die Sünde, werde zugleich auch immer der Glaube verloren, oder der Glaube, der noch bleibt, sei nicht ein wahrer Glaube, obschon er nicht lebendig ist, oder der, welcher den Glauben ohne die Liebe hat, sei kein Christ, der sei im Bann.

29. Wenn jemand sagt (oben, Kap 14) derjenige, welcher nach der Taufe gefallen ist, könne nicht durch die Gnade Gottes wieder auferstehen, oder er könne zwar, aber allein durch den Glauben, die verlorne Gerechtigkeit wieder erlangen, ohne das Sakrament der Buße, wie die heilige Römische, und allgemeine Kirche, von Christus dem Herrn und seinen Aposteln belehrt, bis dahin bekannt, beobachtet, und gelehrt hat, der sei im Bann.

30. Wenn jemand sagt, es werde nach erhaltener Rechtfertigungsgnade jedem büßenden Sünder so die Schuld nachgelassen, und die Verschuldung der ewigen Strafe getilgt, dass (unten, Sitz. 14 Kap 8) keine Verschuldung einer zeitlichen Strafe zurückbleibe, die entweder auf dieser Welt, oder künftig (unten, Sitz 25, am Anfang) im Fegfeuer abgetragen werden müsse, ehe der Zugange zum Himmel offen sein könne, der sei im Bann.

31. Wenn jemand sagt, der Gerechtfertigte sündige, wenn (oben, Kap 11 gegen Ende) er, im Hinblick auf die ewige Belohnung, Gutes wirke, der sei im Bann.

32. Wenn jemand sagt, die guten Werke des gerechtfertigten Menschen seinen so Gottes Gaben, dass sie nicht auch desselben Gerechtfertigten gute Verdienste seien, oder dieser Gerechtfertigte verdiene durch die guten Werke, welche von ihm, mittelst der Gnade Gottes und des Verdienstes Christi, dessen lebendiges Glied er ist, getan werden, nicht wahrhaft die Vermehrung der Gnade, das ewige Leben, und, in sofern er in der Gnade dahinscheidet, die Erlangung dieses ewigen Lebens selbst, und auch die Vermehrung der Herrlichkeit, der sei im Bann.

33. Wenn jemand sagt, durch diese, von dem heiligen Kirchenrat in diesem gegenwärtigen Beschlusse ausgesprochene, katholische Lehre von der Rechtfertigung werde in irgend einem Teile der Herrlichkeit Gottes, oder den Verdiensten Jesu Christi, unsers Herrn, Eintrag getan, und nicht vielmehr die Wahrheit unseres Glaubens, und endlich die Verherrlichung Gottes, und Jesu Christi aufgehellt, der sei im Bann.

_____________
Ad consummationem:

1. Wenn jemand sagt die Sakramente des neuen Gesetzes seien nicht alle von Jesus Christus unserm Herrn eingesetzt worden oder es seien deren mehr oder weniger, als sieben, nämlich die Taufe, die Firmung, das Altarsakrament, die Buße, die letzte Ölung, die Weihe und die Ehe oder auch, es sei eines von diesen sieben nicht wahrhaft und eigentlich ein Sakrament, der sei im Bann.

2. Wenn jemand sagt, diese Sakramente des neuen Gesetzes selbst seien von den Sakramenten des alten Gesetzes nicht anders verschieden, als weil die Zeremonien andere, und die äußerlichen Gebräuche andere sind, der sei im Bann.

3. Wenn jemand sagt, diese sieben Sakramente seien so unter einander gleich, dass auf keine Weise das eine würdevoller, als das Andere sei, der sei im Bann.

4. Wenn jemand sagt, die Sakramente des neuen Gesetzes seien zum Heile nicht notwendig, sondern überflüssig und die Menschen erlangen ohne dieselben oder ohne das Verlangen nach ihnen, durch den Glauben allein, von Gott die Gnade (oben, Sitz. 6 von der Rechtfertigung, Kap. 7 und Kanon 9) der Rechtfertigung; obwohl dieselben nicht alle Allen einzelnen notwendig sind, der sei im Bann.

5. Wenn jemand sagt, diese Sakramente seien einzig zur Ernährung des Glaubens eingesetzt, der sei im Bann.

6. Wenn jemand sagt, die Sakramente des neuen Gesetzes enthalten die Gnade nicht, welche sie anzeigen oder teilen diese Gnade denen, welche ihr kein Hindernis entgegensetzen, nicht mit, so, als wären sie nur äußerliche Zeichen der durch den Glauben empfangenen Gnade oder Gerechtigkeit und gewisse Merkmale des christlichen Glaubensbekenntnisses, durch welche sich die Gläubigen von den Ungläubigen vor den Menschen unterscheiden, der sei im Bann.

7. Wenn jemand sagt, die Gnade werde durch diese Sakramente nicht immer, soviel dies Sache Gottes ist, allen, auch wenn sie diese in rechter weise empfangen, mitgeteilt, sondern nur bisweilen und Einigen, der sei im Bann.

8. Wenn jemand sagt, durch diese Sakramente des Neuen Bundes, werde die Gnade nicht vermöge des gewirkten Werkes (ex opere operato) mitgeteilt, sondern der Glaube auf die göttliche Verheißung allein, reiche hin zur Erlangung der Gnade, der sei im Bann.

9. Wenn jemand sagt (auch unten, Sitzung 23, Kanon 4), in den drei Sakramenten, der Taufe nämlich, der Firmung und der Weihe, werde der Seele nicht ein Charakter, das ist, ein geistiges und unauslöschliches Zeichen eingeprägt, weswegen sie nicht wiederholt werden können, der sei im Bann.

10. Wenn jemand sagt (auch unten Sitz. 14 von der Buße, Kap. 6), alle Christen haben Gewalt zur Verwaltung des Wortes und aller Sakramente, der sei im Bann.

11. Wenn jemand sagt, für die Verwalter werde, wenn sie die Sakramente vollbringen und austeilen, nicht wenigstens die Willensmeinung erfordert, zu tun, was die Kirche tut, der sei im Bann.

12. Wenn jemand sagt, ein Ausspender, der sich in einer Todsünde befinde, falls er sonst alles Wesentliche, welches zu Vollbringung oder Mitteilung des Sakramentes gehört beobachtet, vollbringe oder mitteile das Sakrament nicht, der sei im Bann.

13. Wenn jemand sagt, die von der katholischen Kirche angenommenen und genehmigten, in der feierlichen Verwaltung der Sakramente zu beobachten üblichen Gebräuche können entweder missachtet, oder, ohne Sünde, von den Verwaltern nach Belieben weggelassen, oder von jeglichem Kirchenhirten in andere Reue umgeändert werden, der sei im Bann.

A) Von der Taufe

1. Wenn jemand sagt, die Taufe des Johannes, habe mit der Taufe Christi dieselbe Kraft gehabt, der sei im Bann.

2. Wenn jemand sagt, zur Taufe sei nicht wahres und natürliches Wasser notwendig und somit jene Worte Jesu Christi unseres Herrn (Joh 3,5): „Wenn jemand nicht wiedergeboren ist aus dem Wasser und dem Heiligen Geiste,“ bloß als eine Metapher ausdeutet, der sei im Bann.

3. Wenn jemand sagt, in der Römischen Kirche, welche die Mutter und Lehrerin aller Kirchen ist, sei nicht die wahre Lehre vom Sakramente der Taufe, der sei im Bann.

4. Wenn jemand sagt, die Taufe, welche auch von Irrlehrern im Namen des Vaters, und des Sohnes und des Heiligen Geistes, mit der Willensmeinung zu tun, was die Kirche tut, erteilt wird, sei keine wahre Taufe, der sei im Bann.

5. Wenn jemand sagt (Joh 3,5), die Taufe sei frei, das heißt, zum Heile nicht notwendig, der sei im Bann.

6. Wenn jemand sagt, der Getaufte könne, auch wenn er wolle, die Gnade nicht verlieren, so viel er immer sündigen möge, außer wenn er nicht glauben wolle, der sei im Bann.

7. Wenn jemand sagt (Gal 5,6), die Getauften werden durch die Taufe selbst nur allein zum Glauben verpflichtet, aber nicht zur Haltung des ganzen Gesetzes Christi, der sei im Bann.

8. Wenn jemand sagt, die Getauften seien von allen Geboten der heiligen Kirche, mögen sie geschrieben oder überliefert sein, frei, so dass sie nicht verpflichten seien, dieselben zu halten, wenn sie sich ihnen nicht aus selbst, eigenem Willen unterwerfen wollen, der sei im Bann.

9. Wenn jemand sagt, die empfangene Taufe müsse den Menschen wieder so ins Gedächtnis zurückgerufen werden, dass sie alle Gelübde, welche nach der Taufe gemacht werden, Kraft des schon in der Taufe selbst getanen Versprechens, für nichtig ansehen, als wenn durch dieselben sowohl dem Glauben, den sie bekannten, als der Taufe selbst Eintrag getan würde, der sei im Bann.

10. Wenn jemand sagt, alle Sünden, welche nach der Taufe getan werden, werden allein durch die Wiedererinnerung und den Glauben an die empfangene Taufe entweder nachgelassen oder lässliche Sünden, der sei im Bann.

11. Wenn jemand sagt, die wahre und rechterweise mitgeteilte Taufe müsse für denjenigen, der bei Ungläubigen den Glauben Christi verleugnete, wenn er zur Buße zurückgekehrt, wiederholt werden, der sei im Bann.

12. Wenn jemand sagt, es dürfe niemand anders, als in dem Alter, in welchem Christus getauft wurde oder in der Todesgefahr selbst, getauft werden; der sei im Bann.

13. Wenn jemand sagt, die Kinder seien nach empfangener Taufe, darum, weil sie die Übung des Glaubens nicht besitzen, nicht mit unter die Gläubigen zu zählen, und deswegen, wenn sie zu den Unterscheidungsjahren gekommen sind, wiederzutaufen oder es sei besser, ihre Tauf zu unterlassen, als dass sie, ohne durch eigene Übung gläubig zu sein, allein im Glauben der Kirche getauft werden, der sei im Bann.

14. Wenn jemand sagt, die also getauften Kinder, wenn sie erwachsen seien, müssen gefragt werden, ob sie für gültig halten wollen, was ihre Paten in ihrem Namen, da sie getauft wurden, versprochen haben und falls sie dies nicht zu wollen erwiedern, seien sie ihrem freien Willen zu überlassen und indessen durch keine andere Strafe zu einem christlichen Leben anzuhalten, außer, dass sie von der Empfangung der Eucharistie und andere Sakramenten zurückgewiesen werden, bis sie Buße tun, der sei im Bann.

B) Von der Firmung

1. Wenn jemand sagt, die Firmung der Getauften sei eine müßige Zeremonie und nicht vielmehr ein wahres und eigentliches Sakrament oder sie sei ehemals nichts anderes gewesen als ein gewisser Unterricht, durch welchen die das Jünglingsalter Antretenden vor der Kirche Rechenschaft von ihrem Glauben ablegten, der sei im Bann.

2. Wenn jemand sagt, diejenigen seien Beleidiger des Heiligen Geistes, welche dem heil. Chrisam der Firmung eine gewisse Kraft beilegen, der sei im Bann.

3. Wenn jemand sagt (unten, Sitzung 23 Kap 4 von der Weihe), der ordentliche Verwalter der heiligen Firmung sei nicht allein der Bischof, sondern jeglicher einfache Priester, der sei im Bann.

____________

Sacrosancta oecumenica (3):

1. Wenn jemand leugnet, (oben, Kap 3) dass in dem heiligsten Altarsakrament, wahrhaft, wirklich und wesentlich der Leib und das Blut, zugleich mit der Seele und der Gottheit unsers Herrn Jesu Christi und folglich Christus ganz enthalten sei, sondern sagt, er sei in demselben nur, wie in einem Zeichen oder Bilde oder der Kraft nach, der sei im Bann.

2. Wenn jemand sagt, in dem hochheiligen Altarsakrament verbleibe die Wesenheit des Brotes und Weines zugleich mit dem Leibe und Blute unsers Herrn Jesu Christi und jene wunderbare und einzige Umwandlung der ganzen Wesenheit des Brotes in dem Leib und der ganzen Wesenheit des Weines in das Blut leugnet, indessen nur die Gestalten des Brotes und des Weines verbleiben (oben, Kap 4), welche Umwandlung eben die katholische Kirche sehr passend Transsubstantiation nennt, der sei im Bann.

3. Wenn jemand leugnet (oben, Kap 3 und unten, Sitzung 21 Kapitel 1 und 3 von der Kommunion), dass in dem hochwürigen Altarsakrament unter jeglicher Gestalt und nach geschehener Zerteilung, unter jeglichen Teilen beider Gestalten Christus ganz enthalten sei, der sei im Bann.

4. Wenn jemand sagt, in dem wunderbaren Altarsakrament sei der Leib und das Blut unsers Herrn Jesu Christi nicht nach der vollbrachten Konsekration, sondern nur bei dem Gebrauch, während dem es genossen wird, aber nicht vorher oder nachher (oben, Kapitel 3); und in den konsekrierten Hostien oder Teilchen, welche nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrig sind, verbleibe nicht der wahre Leib des Herrn, der sei im Bann.

5. Wenn jemand sagt, (oben, Kap 2) entweder die vorzügliche Frucht des heiligsten Altarsakramentes sei die Nachlassung der Sünden oder es gehen aus ihm keine andere Wirkungen hervor, der sei im Bann.

6. Wenn jemand sagt, in dem heiligen Altarsakrament solle Christus, der eingeborne Sohn Gottes, nicht mit (oben, K. 6) Dienstverehrung, auch mit Äußerlicher, angebetet und somit nicht durch eine besondere festliche Feier verehrt und nicht in Prozessionen nach dem löblichen und allgemeinen Gebrauche und Übung der heiligen Kirche feierlich umhergetragen oder nicht öffentlich, damit er angebetet werde, dem Volke ausgesetzt werden und seine Anbeter seien Götzendiener, der sei im Bann.

7. Wenn jemand sagt, es sei nicht erlaubt, das heilige Altarsakrament (oben, Kap 8) im Sakrarium aufzubewahren, sondern es müsse notwendig sogleich nach der Konsekration den Umstehenden ausgeteilt werden oder es sei nicht erlaubt, dass es ehrfurchtsvoll zu den Kranken getragen werde, der sei im Bann.

8. Wenn jemand sagt, Christus im Altarsakramente dargereicht, werde nur geistlicher weise genossen und (oben, Kap 8) nicht auch sakramental und wirklich, der sei im Bann.

9. Wenn jemand leugnet, (unten, Sitz. 14 Kap. 5 und Kanon 8 von der Buße) dass alle und jede Gläubigen Christi beiden Geschlechtes, wenn sie zu den Unterscheidungsjahren gekommen sind, verpflichtet seien, alle Jahre, wenigstens zur Osterzeit, nach dem Gebote der heiligen Mutter, der Kirche, die Kommunion zu empfangen, der sei im Bann.

10. Wenn jemand sagt, es sei (oben, Kap 8) dem Messe haltenden Priester nicht erlaubt, sich selbst die Kommunion zu spenden, der sei im Bann.

11. Wenn jemand sagt, (oben, Kap 7) der Glaube allein sei eine hinreichende Vorbereitung zum Genusse des heiligsten Altarsakraments, der sei im Bann. Und damit ein so großes Sakrament nicht unwürdig und somit zum Tode und zur Verdammnis genossen werde; so verordnet und erklärt dieser heilige Kirchenrat, dass diejenigen, welche im Gewissen mit einer Todsünde beschwert sind, (ebendaselbst) so sehe sie sich auch für reuig halten mögen, wenn ein Beichtvater zu haben ist, notwendig zuerst eine sakramentale Beicht ablegen müssen. Wenn aber jemand sich vermessen sollte, das Gegenteil zu lehren, zu predigen oder hartnäckig zu behaupten oder auch in öffentlicher Unterredung zu verteidigen, der sei dadurch selbst exkommuniziert.

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Sacrosancta oecumenica (4):

1. Wenn jemand leugnet, (oben, Kap 3) dass in dem heiligsten Altarsakrament, wahrhaft, wirklich und wesentlich der Leib und das Blut, zugleich mit der Seele und der Gottheit unsers Herrn Jesu Christi und folglich Christus ganz enthalten sei, sondern sagt, er sei in demselben nur, wie in einem Zeichen oder Bilde oder der Kraft nach, der sei im Bann.

2. Wenn jemand sagt, in dem hochheiligen Altarsakrament verbleibe die Wesenheit des Brotes und Weines zugleich mit dem Leibe und Blute unsers Herrn Jesu Christi und jene wunderbare und einzige Umwandlung der ganzen Wesenheit des Brotes in dem Leib und der ganzen Wesenheit des Weines in das Blut leugnet, indessen nur die Gestalten des Brotes und des Weines verbleiben (oben, Kap 4), welche Umwandlung eben die katholische Kirche sehr passend Transsubstantiation nennt, der sei im Bann.

3. Wenn jemand leugnet (oben, Kap 3 und unten, Sitzung 21 Kapitel 1 und 3 von der Kommunion), dass in dem hochwürigen Altarsakrament unter jeglicher Gestalt und nach geschehener Zerteilung, unter jeglichen Teilen beider Gestalten Christus ganz enthalten sei, der sei im Bann.

4. Wenn jemand sagt, in dem wunderbaren Altarsakrament sei der Leib und das Blut unsers Herrn Jesu Christi nicht nach der vollbrachten Konsekration, sondern nur bei dem Gebrauch, während dem es genossen wird, aber nicht vorher oder nachher (oben, Kapitel 3); und in den konsekrierten Hostien oder Teilchen, welche nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrig sind, verbleibe nicht der wahre Leib des Herrn, der sei im Bann.

5. Wenn jemand sagt, (oben, Kap 2) entweder die vorzügliche Frucht des heiligsten Altarsakramentes sei die Nachlassung der Sünden oder es gehen aus ihm keine andere Wirkungen hervor, der sei im Bann.

6. Wenn jemand sagt, in dem heiligen Altarsakrament solle Christus, der eingeborne Sohn Gottes, nicht mit (oben, K. 6) Dienstverehrung, auch mit Äußerlicher, angebetet und somit nicht durch eine besondere festliche Feier verehrt und nicht in Prozessionen nach dem löblichen und allgemeinen Gebrauche und Übung der heiligen Kirche feierlich umhergetragen oder nicht öffentlich, damit er angebetet werde, dem Volke ausgesetzt werden und seine Anbeter seien Götzendiener, der sei im Bann.

7. Wenn jemand sagt, es sei nicht erlaubt, das heilige Altarsakrament (oben, Kap 8) im Sakrarium aufzubewahren, sondern es müsse notwendig sogleich nach der Konsekration den Umstehenden ausgeteilt werden oder es sei nicht erlaubt, dass es ehrfurchtsvoll zu den Kranken getragen werde, der sei im Bann.

8. Wenn jemand sagt, Christus im Altarsakramente dargereicht, werde nur geistlicher weise genossen und (oben, Kap 8) nicht auch sakramental und wirklich, der sei im Bann.

9. Wenn jemand leugnet, (unten, Sitz. 14 Kap. 5 und Kanon 8 von der Buße) dass alle und jede Gläubigen Christi beiden Geschlechtes, wenn sie zu den Unterscheidungsjahren gekommen sind, verpflichtet seien, alle Jahre, wenigstens zur Osterzeit, nach dem Gebote der heiligen Mutter, der Kirche, die Kommunion zu empfangen, der sei im Bann.

10. Wenn jemand sagt, es sei (oben, Kap 8) dem Messe haltenden Priester nicht erlaubt, sich selbst die Kommunion zu spenden, der sei im Bann.

11. Wenn jemand sagt, (oben, Kap 7) der Glaube allein sei eine hinreichende Vorbereitung zum Genusse des heiligsten Altarsakraments, der sei im Bann. Und damit ein so großes Sakrament nicht unwürdig und somit zum Tode und zur Verdammnis genossen werde; so verordnet und erklärt dieser heilige Kirchenrat, dass diejenigen, welche im Gewissen mit einer Todsünde beschwert sind, (ebendaselbst) so sehe sie sich auch für reuig halten mögen, wenn ein Beichtvater zu haben ist, notwendig zuerst eine sakramentale Beicht ablegen müssen. Wenn aber jemand sich vermessen sollte, das Gegenteil zu lehren, zu predigen oder hartnäckig zu behaupten oder auch in öffentlicher Unterredung zu verteidigen, der sei dadurch selbst exkommuniziert.

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Sacrosancta oecumenica (9):

1. Wenn jemand sagt (Oben Kap 1) alle und jede Gläubigen Christi seien vermöge eines Gebotes Gottes oder der Heilsnotwendigkeit schuldig, beide Gestalten des Heiligsten Altarsakramentes zu genießen, der sei im Banne.

2. Wenn jemand sagt, die heilige (Oben Kap 1) Katholische Kirche sei nicht durch gerechte Ursachen und Gründe bewogen worden, dass sie die Laien und die nicht Messe haltenden Geistlichen nur unter der Gestalt des Brotes allein kommunizieren oder sie habe sich hierin geirrt, der sei im Banne

3. Wenn jemand sagt, dass Christus ganz (Oben Kap 3 und Sitzung 13 Kap 3 und Kanon 3 vom Heiligsten Altarsakrament) als die Quelle und der Urheber aller Gnaden, unter der einen Gestalt des Brotes genossen wird, weil er, wie einige fälschlich behaupten, nicht nach der Einsetzung Christi selbst unter beiden Gestalten genossen werde, der sei im Banne.

4. Wenn jemand sagt, die Kommunion des Altarsakramentes sei den (Oben Kap 4) Kindern, ehe sie zu den Unterscheidungsjahren gekommen sind notwendig, der sei im Banne.

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Sacrosancta oecumeinca (10):

1. Wenn jemand sagt, in der Messe werde Gott nicht ein wahres und eigentliches Opfer oder was aufgeopfert wurde, sei nichts anderes, als dass uns Christus zur Speise gegeben werde, der sei im Banne.

2. Wenn jemand sagt, (Lk 22,19 und oben Kap. 1 von diesem Sakram.) Christus habe durch jene Worte: „(1 Kor 11,24; Lk 22, 19) Tut dies zu meinem Gedächtnis“, die Apostel nicht zu Priestern eingesetzt oder nicht dazu eingeweiht, dass sie und die anderen Priester seinen Leib und sein Blut aufopfern sollen, der sei im Banne.

3. Wenn jemand sagt, das Messopfer sei nur ein Lob- und Danksagungsopfer oder eine bloße Erinnerung des am Kreuz vollbrachten Opfers, nicht aber (Oben, Kap. 2 von diesem Sakramente) ein Sühnopfer oder nütze nur allein dem, der es genießt und müsse nicht die Lebendige und Abgestorbene, für Sünden, Strafen, Genugtuungen und andere Bedürfnisse aufgeopfert werden, der sei im Banne.

4. Wenn jemand sagt, dem heiligsten, am Kreuze vollbrachten Opfer Christi werde durch das Messopfer eine Lästerung zugefügt oder jenem durch dieses Eintrag getan, der sei im Banne.

5. Wenn jemand sagt, es sei Betrug, zur Ehre (Oben, Kap. 3 von diesem Sakramente) der Heiligen und zur Erlangung ihrer Fürbitte bei Gott, Messe zu halten, wie die Kirche der Willensmeinung ist, der sei im Banne.

6. Wenn jemand sagt, der Kanon der Messe enthalte Irrtümer (Oben, Kap. 4) und müsse deswegen abgestellt werden, der sei im Banne.

7. Wenn jemand sagt, die (Oben, Kap. 5) Zeremonien, Kleider und äußerlichen Zeichen, deren sich die Katholische Kirche in der Messfeier bedient, seien mehr Reizmittel zur Gottlosigkeit, als Dienstpflichten der Gottseligkeit, der sei im Banne.

8. Wenn jemand sagt, die Messen, (Oben, Kap.) in welchen der Priester allein sakramental kommuniziert, seien unerlaubt und daher abzustellen, der sei im Banne.

9. Wenn jemand sagt, der Ritus der Römischen Kirche, nach welchem ein Teil des Kanons die Konsekrationsworte mit leiser Stimme ausgesprochen werden, sei verdammungswürdig oder die Messe müsse (Oben, Kap. 8) nur in der Landessprache abhalten oder dem Weine im Opferkelch soll kein Wasser beigemengt werden, deswegen, weil es gegen die Einsetzung Christi sei, der sei im Banne.

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Sacrificium, et sacerdotium:

1. Wenn jemand sagt, (Oben, Kap. 1) im Neuen Bund sei kein sichtbares und äußeres Priestertum oder es sei nicht eine Gewalt, den wahren Leib und Blut des Herrn zu konsekrieren und aufzuopfern und (Joh 20, 23) die Sünden nachzulassen und zu behalten, sondern nur ein Amt und nackter Dienst zur Verkündigung des Evangeliums oder die welche nicht predigen, seien weiter gar nicht Priester, der sei im Banne.

2. Wenn jemand sagt, außer der Priesterweihe gebe es in der Katholischen Kirche (Oben, Kap. 2) keine anderen Weihen, sowohl größere als kleinere, durch welche man, wie durch gewisse Stufen zum Priestertum (Unten, Kap. 13 von der Verbesserung) aufschreite, der sei im Banne.

3. Wenn jemand sagt, (Oben, Kap. 3) die Weihe, oder die heilige Weihung sei nicht wahrhaft und eigentlich ein Sakrament, von Christus dem Herrn eingesetzt oder sei eine Art menschlicher Erdichtung, von in kirchlichen Dingen Unkundigen Männern erdacht oder sei nur ein gewisser Ritus, um die Diener des göttlichen Wortes und der Sakramente zu erwählen, der sei im Banne

4. Wenn jemand sagt, durch die heilige Weihung werde der Heilige Geist nicht mitgeteilt und die Bischöfe sprechen daher vergeblich: „Empfanget den Heiligen Geist“ oder durch dieselbige werde kein Charakter eingeprägt oder der, welcher einmal Priester war, könne wieder Laie werden, der sei im Banne.

5. Wenn jemand sagt, die heilige Salbung, derer sich die Kirche bei der heiligen Weihung bedient, wäre dazu nicht nur nicht erfordert, sondern sei verächtlich und verderblich, so Gleicherweise auch die anderen Zeremonien der Weihe, der sei im Banne.

6. Wenn jemand sagt, in der Katholischen Kirche gebe es keine, durch göttliche Anordnung eingesetzte (Oben, Kap. 4) Hierarchie, die aus den Bischöfen, Priestern und Dienern besteht, der sei im Banne.

7. Wenn jemand sagt, die Bischöfe seien (Ebenda) nicht höher, denn die Priester oder haben nicht die Gewalt zu firmen und zu weihen oder diejenige, welche sie haben, sei ihnen mit den Priestern gemein oder die von ihnen erteilten Weihen seien ohne die Einstimmung oder Berufung des Volkes oder der weltlichen Macht nichtig oder diejenigen, welche nicht ordentlich von der kirchlichen und kanonischen Gewalt geweiht und gesendet sind, sondern anderswoher kommen, seien rechtmäßige Verwalter des Wortes und der Sakramente, der sei im Banne.

8. Wenn jemand sagt, die Bischöfe, welche durch die Autorität des Römischen Papstes angenommen werden, seien nicht rechtmäßige und wahre Bischöfe, sondern eine menschliche Erfindung, der sei im Banne

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Matriminii perpetuum:

1. Wenn jemand sagt, die Ehe sei nicht wahrhaft und eigentlich eines aus den sieben Sakramenten des evangelischen Gesetzes von Christus eingesetzt (Mt 19, 6; Mk 10, 7; Eph 5, 32), sondern von den Menschen in der Kirche erfunden und erteile keine Gnade, der sei im Bann.

2. Wenn jemand sagt, es sei den Christen (Mt 19, 6; Mk 10, 7; Eph 5, 32) erlaubt, zugleich mehrere Frauen zu haben und dies sei durch kein göttliches Gesetz verboten, der sei im Bann.

3. Wenn jemand sagt, nur diejenigen Grade der Blutsverwandschaft und Freundschaft, welche im Buche Levitikus (Lev 18, 6 etc.) angegeben werden, könne die einzugehende Ehe hindern und die Eingegangene trennen und die Kirche könne nicht von einigen derselben dispensieren oder verordnen, dass mehrere sie hindern und trennen, der sei im Bann.

4. Wenn jemand sagt, (Mt 16, 19 ; Mt 18, 18; 1 Kor 4, 1) die Kirche habe nicht Macht gehabt, trennende Ehehindernisse zu verordnen oder habe in Verordnung derselben geirrt, der sei im Bann.

5. Wenn jemand sagt, wegen Irrlehre oder beschwerliche Beiwohnung oder vorgeschobener Abwesenheit des einen Ehegatten könne das Band der Ehe aufgelöst werden, der sei im Bann.

6. Wenn jemand sagt, die geschlossene, aber nicht vollbrachte Ehe werde durch das feierliche Ordensgelübde des einen Ehegatten nicht getrennt, der sei im Bann.

7. Wenn jemand sagt, die Kirche irre, da sie lehrte und lehrt, dass (Mt 19, 6; 1 Kor 7, 10) nach der evangelischen und apostolischen Lehre, wegen Ehebruch des einen Ehegatten, das Band der Ehe nicht aufgelöst werden könne und dass Keiner von beiden, nicht einmal der Unschuldige, der nicht Ursache zum Ehebruch gab, eine andere eingehen könne, so lange der andere Ehegatte lebt und dass derjenige, welche eine Ehebrecherin entlassend, eine andere ehelicht und diejenige, welche den Ehebrecher entlassend, sich einem anderen ehelicht, Ehebruch begehe, der sei im Bann.

8. Wenn jemand sagt, die Kirche irre, da sie beschließt, dass wegen vielen Ursachen zwischen den Ehegatten eine Scheidung in Bezug auf das Ehebett oder auf die Zusammenwohnung, auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschehen könne, der sei im Bann.

9. Wenn jemand sagt, die in die heiligen Weihen erhobenen Geistlichen oder die Ordensmitglieder, die feierlich die Keuschheit angelobt haben, können die Ehe eingehen, und die Eingegangene sei gültig, ohne dass das Kirchengesetz oder das Gelübde dagegen sein könne und das Entgegengestzte sei nichts anderes, als die Ehe verdammen und es können alle die Ehe eingehen, welche die Gabe der Keuschheit, auch wenn sie sie angelobt, nicht zu haben meinen, der sei im Bann. Denn Gott vorenthält dieselbige denen nicht, welche recht dafür bitten und läßt uns (1 Kor 10, 13) nicht über unsere Kräfte versucht werden.

10. Wenn jemand sagt, (Mt 19, 12; 1 Kor 7, 34.35) der Ehestand müsse dem Stande der Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit vorgezogen werden und es sei nicht besser und gottseliger, in der Jungfrauschaft oder Ehelosigkeit zu verbleiben, als sich durch die Ehe zu verbinden, der sei im Bann.

11. Wenn jemand sagt, das Verbot feierlicher Hochzeiten (Unten, Kap. 10 von der Verbesserung der Ehe) zu gewissen Zeiten des Jahres seiein tyrannischer Aberglaube, der noch aus dem abergläubischen Heidentum herrühre oder die Segnungen und andere Zeremonien verdammt, derer sich die Kirche bei jenen bedient, der sei im Bann.

12. Wenn jemand sagt, die ehelichen Streitsachen gehören nicht vor die kirchlichen Richter, der sei im Bann.