Elista
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Neuer Streit um Sterbehilfe

Suizidbeihilfe ist in Deutschland strafbar. Dennoch ist der Staat neuerdings dazu verpflichtet, Sterbewilligen ein tödliches Medikament zur Verfügung zur stellen.
Foto: Jorge Gobbi, flickr

Seit gut zwei Jahren ist die kommerzielle und wiederholte Suizidbeihilfe in Deutschland verboten. Nun fordert der Spiegel eine neue Debatte über ein würdiges Sterben. Denn seit der Entscheidung des Bundestages hat sich einiges getan.
Wer Schwerkranke in Deutschland bei einem Suizid unterstützt, macht sich strafbar – zumindest, wenn er dafür Geld einnimmt oder es zum wiederholten Male tut. Das besagt ein hart umkämpftes Gesetz, auf das sich die Parlamentarier des Deutschen Bundestages im Jahr 2015 mehrheitlich und überfraktionell verständigt haben. Die Neuregelung durfte als Kompromiss verstanden werden. Einerseits sollte sie Ärzte und Familienangehörige, die im Falle eines leidenden Angehörigen oder Patienten zum äußersten Mittel greifen, nicht kriminalisieren. Andererseits sollte sie deutlich machen: Sterbehilfevereine haben in Deutschland keinen Platz. Der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert nannte das Ringen um dieses Gesetz damals die „anspruchsvollste und schwierigste Debatte“ der Legislaturperiode.
Gericht stellt Sterbehilfegesetz auf den Kopf
Doch seit 2015 hat sich die juristische Welt weitergedreht. Im März des vergangenen Jahres entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Schwerstkranke in Ausnahmefällen Anspruch darauf haben, durch den Staat ein Mittel zur Selbsttötung zu erhalten. Das sei Teil des Rechts auf Würde und freie Persönlichkeitsentfaltung jedes einzelnen. Am Samstag berichtete der Spiegel, dass derzeit knapp 100 Anträge auf ein solches todbringendes Medikament beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorliegen. Bisher hat die Stelle nicht gehandelt. Sollte das Institut Anträge dieser Art aber wie vom Gericht gewünscht in besonderen Fällen bewilligen, bedeutet dies, dass die Leidenden ihren selbstgewählten Weg in den Tod zwar mit Hilfe des Staates, wohl aber auf eigene Faust gehen müssen. Denn Ärzte dürfen dem Gesetz zur Suizidbeihilfe entsprechend nicht mehrfach an einer Selbsttötung beteiligt sein und sie nicht dabei begleiten.
Der menschenrechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand, war gemeinsam mit SPD-Politikerin Kerstin Griese federführend beim Suizidbeihilfegesetz von 2015. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgabe todbringender Medikamente ist für ihn eine massive Fehleinschätzung. „Der Staat kann nicht verpflichtet werden, sich an der Durchführung eines Suizids zu beteiligen, auch nicht in extremen Ausnahmefällen. Das wäre ein Bruch mit unserer Werteordnung und widerspräche allen Anstrengungen zum Lebensschutz und der Suizidprävention“, erklärt er am Donnerstag gegenüber pro.
Keine Neuverhandlung der Suizidbeihilfe
Geht es nach ihm, muss sich das Bundesverfassungsgericht nun entweder mit der Medikamentenabgabe beschäftigen – erst im Januar hatte der Verfassungsrechtler Udo di Fabio eine sogenannte Klage per Normenkontrolle durch die Bundesregierung vor dem obersten Gericht angeregt. Oder der Deutsche Bundestag könnte sich an einer Klarstellung des Betäubungsmittelgesetzes versuchen. Eine Neuverhandlung der Suizidbeihilfe lehnt Brand ab.
So oder so muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema der Suizidbeihilfe beschäftigen. Denn mittlerweile liegen dort laut Spiegel elf Beschwerden gegen das Gesetz von 2015 vor. Auch Sterbehilfevereine, die durch die Regelung verboten werden sollten, haben Einspruch erhoben. Und sie sind wieder tätig. Im Januar erklärte der Vorsitzende von Sterbehilfe Deutschland, Roger Kusch, laut Evangelischem Pressedienst, sein Verein warte nicht länger auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Stattdessen habe er seine Statuten geändert.
Sterbehilfeverein ist wieder tätig
In Zukunft könnten Sterbewillige mit einem Angehörigen in die Geschäftsstelle des Vereins nach Zürich reisen. Werde dort der „stabile Sterbewunsch“ festgestellt sowie die volle Zurechnungsfähigkeit und liege eine unheilbare Krankheit vor, könnten Angehörige ein Mittel zur Selbsttötung bei einer zweiten Reise in die Schweiz in Empfang nehmen, zusammen mit einer Anleitung für den assistierten Suizid. Denn bei diesem darf der Angehörige dem Sterbewillligen auch in Deutschland beistehen. Schließlich ist es ein Einzelfall. Auf diesem Weg dürften Sterbehilfevereine also legal agieren – solange das Bundesverfassungsgericht nichts anderes entscheidet oder die Suizidbeihilferegelung durch den Bundestag restriktiver würde.
Brand sieht auch hier zunächst keinen Handlungsbedarf beim Parlament. Stattdessen vertraut er auf die Verfassungsrichter. „Indem Herr Kusch versucht, die Vorschriften bewusst zu umgehen, dokumentiert er nun auch noch, dass er keinerlei Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht hat", erklärt er. Kusch habe nichts anderes im Sinn, als ein Geschäft mit dem Tod zu machen. „Es ist angemessen und vernünftig, das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abzuwarten“, erklärt Brand.
Von: Anna Lutz
www.pro-medienmagazin.de/…/neuer-streit-um…
Usambara
Papperlapapp hin oder her! Hier wird wieder keine ordentliche Aussage gemacht. Entweder gilt das oder das, aber kein bißchen davon und ein wenig da. Euer Ja sei ein JA und euer Nein ein NEIN! - So sollte es auch überall sein!
Die Bärin
Armes Deutschland, du mordest deine Kinder, jetzt die Alten und Kranken! Wie geht das weiter? Jeder, der verrentet wird...?
Carlus
es handelt sich nicht um einen Streit um die Sterbehilfe. Diese ist beschlossene Wahrheit und wird umgesetzt. Was hier abläuft ist lediglich eine Gehirnwäsche, damit der Bürger nach und nach umgestellt wird und annimmt die Sterbehilfe sei nun ein wirklich gelungener demokratischer Akt, nach langem Ringen um die menschliche Wahrheit.
Amethya
@Svizzero - Selbsterkenntnis ist das Schwierigste im Leben. :)
Amethya
@PhilSteu1 + @Svizzero - ihr passt doch gar nicht zu dieser Plattform, ihr Armen.
Ein weiterer Kommentar von Amethya
Amethya
Auf ntv sprach eine Augenzeugin davon, dass die Polizei von einem Terrorattentat gesprochen hat - bis die Sendung gekappt, unterbrochen wurde und man sieht, dass ein arabischsprechender Mann auf Englisch aufgefordert wird sich auf den Boden zu legen und es wurden Straßensperren gemacht, weil einige Männer aus dem Amokfahrzeug geflüchtet sein sollen. - Auch bei dem Weihnachtsmarkt-Attentat hat man …Mehr
Auf ntv sprach eine Augenzeugin davon, dass die Polizei von einem Terrorattentat gesprochen hat - bis die Sendung gekappt, unterbrochen wurde und man sieht, dass ein arabischsprechender Mann auf Englisch aufgefordert wird sich auf den Boden zu legen und es wurden Straßensperren gemacht, weil einige Männer aus dem Amokfahrzeug geflüchtet sein sollen. - Auch bei dem Weihnachtsmarkt-Attentat hat man den polnischen Lenker des Lkw getötet, oder? Was weiß Otto-Normalverbraucher schon!!!???!!!
Wilgefortis
Vielleicht dauert es auch keine 10 Jahre mehr. Pflegekräfte sind knapp!
Eremitin
....weil der Glaube bei so vielen Menschen fehlt
luna1
Elista, oh ja so ist es wie Sie es sagen....Zuwendung und Begleitung sind ganz wichtig.
Es gibt Menschen die können einen sterbenden nicht mehr gegenübertreten.
Unsicherheit Angst und Verlust werden dabei sicher eine Rolle spielen.
Wenn solche Personen keinen Glauben haben, wird es ganz schlimm für diese
Hinterbliebenden.
Elista
@luna1 Ich stimme dir zu, aber außer Schmerzmittel brauchen die Schwerkranken auch Zuwendung und geistige Begleitung. Ich habe oft erlebt, dass ganz viele Menschen in der Betreuung von Sterbenden hilflos sind - oft auch, weil ihnen der Glaube fehlt.
luna1
Ich bin gegen aktive Sterbehilfe, scheint in Mode gekommen zu sein seinen Todestag selbst zu bestimmen. Man sollte schwers kranke Menschen Schmerzmittel zur Verfügung stellen, statt Leiden am Leben zu erhalten. Sterben gehört zum Leben und gerade in den letzten Tagen kann wertvolles für den Menschen und Angehörige geschehen. Jeder der sterbende Menschen begleitet hat, wird mir zustimmen.