Der Amtseid (Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister)
Der Amtseid (Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister)
GG Art. 56 + GG Art. 64
Hier ist festgelegt, dass der Amtseid in Art. 56 für
den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und
alle Bundesminister gilt.
*************************
Artikel 56
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt
vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages
und des Bundesrates folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl
des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen
mehren, Schaden von ihm wenden, das Grund-
gesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen
und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung
geleistet werden.
Film: Jedermann
GG Art. 56 + GG Art. 64
Hier ist festgelegt, dass der Amtseid in Art. 56 für
den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und
alle Bundesminister gilt.
*************************
Artikel 56
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt
vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages
und des Bundesrates folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohl
des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen
mehren, Schaden von ihm wenden, das Grund-
gesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen
und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung
geleistet werden.
Film: Jedermann