Wortlaut - Entscheidung der Glaubenskongregation im Kommunionstreit

Eminenz, sehr verehrter Herr Präsident!

Zum Abschluss unseres brüderlichen Gesprächs am 3. Mai 2018 über das Dokument "Mit Christus gehen – der Einheit auf der Spur. Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie. Eine pastorale Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz" hatten wir gemeinsam festgelegt, dass ich den Heiligen Vater über das Treffen informieren sollte.

Bereits in der Audienz am 11. Mai 2018 habe ich mit Papst Franziskus über unsere Begegnung gesprochen und ihm eine Zusammenfassung unseres Gesprächs überreicht. Am 24. Mai habe ich über diese Frage nochmals mit dem Heiligen Vater gesprochen. Infolge dieser Treffen möchte ich Ihnen die folgenden Punkte mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes zur Kenntnis bringen:

Die vielfältigen ökumenischen Anstrengungen der Deutschen Bischofskonferenz, insbesondere die intensive Zusammenarbeit mit dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, verdienen Anerkennung und Wertschätzung. Das gemeinsame Gedenken an die Reformation im Jahr 2017 hat gezeigt, dass in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine Grundlage gefunden wurde, die es erlaubt, gemeinsam Zeugnis für Jesus Christus abzulegen, den Retter aller Menschen, und in tatkräftiger und entschiedener Weise in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens zusammenzuarbeiten. Das ermutigt uns vertrauensvoll weiter voranzuschreiten auf dem Weg zu einer immer tieferen Einheit.

Unser Gespräch vom 3. Mai 2018 hat gezeigt, dass der Text der Handreichung eine Reihe von Problemen von erheblicher Relevanz aufwirft. Der Heilige Vater ist daher zu dem Ergebnis gekommen, dass er nicht reif zur Veröffentlichung ist.

Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung können wir folgt zusammengefasst werden:

Die Frage der Zulassung von evangelischen Christen in interkonfessionellen Ehen ist ein Thema, das den Glauben der Kirche berührt und eine Bedeutung für die Universalkirche hat.
Diese Frage hat auch Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen zu anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht zu unterschätzen sind.
Das Thema betrifft das Recht der Kirche, vor allem die Interpretation von Kanon 844. Weil es in manchen Teilen der Kirche offene Fragen über diesen Punkt gibt, sind die zuständigen Dikasterien des Heiligen Stuhls bereits beauftragt, eine baldige Klärung dieser Fragen auf universalkirchlicher Ebene herbeizuführen. Insbesondere erscheint es angebracht, dem Diözesanbischof das Urteil über die Existenz einer "drängenden schweren Notlage" zu überlassen.

Für den Heiligen Vater ist es eine große Sorge, dass in der Deutschen Bischofskonferenz der Geist der bischöflichen Kollegialität lebendig bleibt. Wie das Zweite Vatikanische Konzil betont hat "Die Bischofskonferenzen können heute vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten, um die kollegiale Gesinnung zu konkreter Verwirklichung zu führen." (Dogmatische Konstitution "Lumen gentium" n.23)

Dieses zu Ihrer Kenntnisbringend entrichte ich Ihnen brüderliche Grüße und Segenswünsche

Der Ihre im Herrn
Luis F. Ladaria, S.I.
Titularbischof von Thibica
Präfekt
Carlus
Das ist ebenfalls ein kleines Schauspiel auf dem Weg zur einheitlichen Anordnung für die ganze Welt. Angeordnet wird was nun die DBK einheitlich beschlossen hat. Das schuldet Bergoglio der Gruppe, die ihn gekürt hat. Der wichtigste davon lebt noch das ist Kasper aus Rom, ein anderer Lehmann aus Mainz befindet sich bereits in den ewigen Jagdgründen und dem ist das Heer der Rotarier und Freimaurer …Mehr
Das ist ebenfalls ein kleines Schauspiel auf dem Weg zur einheitlichen Anordnung für die ganze Welt. Angeordnet wird was nun die DBK einheitlich beschlossen hat. Das schuldet Bergoglio der Gruppe, die ihn gekürt hat. Der wichtigste davon lebt noch das ist Kasper aus Rom, ein anderer Lehmann aus Mainz befindet sich bereits in den ewigen Jagdgründen und dem ist das Heer der Rotarier und Freimaurer im angeblichen Klerus noch etwas schuldig.
Versatz
Es gibt doch noch kluge Diplomatie in Rom.