WARNUG: Lasst euren Körper nicht verbrennen !

W A R N U N G:
LASST EUREN KÖRPER NICHT VERBRENNNEN. DENN DIE SEELE LEIDET CROSSE QUALEN BEI DER VERBRENNUNG UND IM TIEFEN FEGEFEUER ! !
Wie Augenzeugen berichten, bietet die Leiche im Feuerofen einen entsetzlichen Anblick, selbst dann, wenn der Ofen bereits bis zur Weißgluthitze gebracht worden ist.
Sobald der Sarg im Ofen ist, zerfällt er samt dem Gewand des Toten und der Leichnam wird bloßgelegt. Der Verstorbene scheint jetzt zu erwachen; er öffnet seine Augen und Mund, streckt Arme und Beine aus und gerät in die heftigsten Zuckungen und Krümmungen, die jeden Augenblick wechseln. Es ist so, als ob sich der Verstorbene gegen die gewaltsame Vernichtung aufbäumen wollte. Der ganze Vorgang - den die Kremationsanhänger zu bestreiten pflegen - ist überaus abscheulich.
Wer eine Leichenverbrennung gesehen hat, will und kann keine zweite schauen, denn sein Ekel davor ist groß.

EINE WAHRE BEGEBENHEIT!
Ein Mann, fröhlich und unbeschwert, sagte immer, wenn die Rede vom Sterben war: „Ich lasse mich verbrennen, denn dies ist die beste und sauberste Lösung. Dann erkrankte er an Leukämie und kurze Zeit später lag er im Koma. In dieser Zeit bekehrte er sich und als er aufwachte, bat er seine Angehörigen: „Wenn sein Leben zu Ende ist, ihn nicht verbrennen zu lassen, sondern eine Erdbestattung durchzuführen.“ Er durfte noch kurze Zeit Leben, legte eine Lebensbeichte ab und machte noch ein paar Wallfahrten bevor er von Gott abberufen wurde.
Eine begnadete Frau durfte ihre verstorbene gut - bekannte Frau, die sich verbrennen ließ, ihren Seelenzustand sehen. Sie sah sie glühend - rot - brennend. (Sie ging oft in die Kirche zur Hl. Messe und betete den Rosenkranz!)
Die Leichen Verbrennung wurde in Europa zum Beispiel in Frankreich im Jahre 1800, Italien 1873, Deutschland 1878 gesetzlich erlaubt. Im kirchlichen Gesetzbuch heißt es: „Die Leichen der verstorbenen Gläubigen müssen begraben, das heißt, zur Erde bestattet werden. Die Leichenverbrennung ist verboten. Hat jemand irgendwie eine Verbrennung seines Leichnams angeordnet, so ist es unerlaubt, diese Verfügung auszuführen..."
( C.I.C. 1203) Später wurde es kirchlich erlaubt!

Aus : kath-zdw.ch/maria/Erdbestattung_oder_Kremation.html
Lutrina
Sähe man die verfaulenden Leichen in der Erde wäre der Ekel nicht geringer.
Nicht vergessen darf man dabei die Unterscheidung zwischen den Leichnamen der Getauften und den Kadavern der Ungetauften. Man vergleiche dazu die Aussagen von Sr. Lucia.Mehr
Sähe man die verfaulenden Leichen in der Erde wäre der Ekel nicht geringer.

Nicht vergessen darf man dabei die Unterscheidung zwischen den Leichnamen der Getauften und den Kadavern der Ungetauften. Man vergleiche dazu die Aussagen von Sr. Lucia.
Bibiana
Welche Aussagen von Sr. Lucia?
Bibiana
Übergeben wir unsere Toten NICHT dem Feuer.