Eugenia-Sarto
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Die Ungewißheit des Gnadenstandes.

Trienter Konzil

Niemand kann ohne eine göttliche Offenbarung über seinen Gnadenstand Glaubensgewißheit haben, und deshalb besteht keine Pflicht, an ihn zu glauben. De fide (Dogma)

Das Trienter Konzil hat sich mit dieser Frage ernsthaft beschäftigt, weil die Protestanten von "Sicherheit des Heiles" sprachen und dieses für sie eine Glaubensgewißheit ist.

Diese Glaubensgewißheit lehnte das Trienter Konzil ab.
Jedoch soll der Christ eine Heilszuversicht haben, die freudig und lichtvoll ist.

Das Urteil über die einzelnen Seelen liegt bei Gott. Und warnende Worte gibt es in der Heiligen Schrift wie: "Viele sind berufen, wenige aber auserwählt".

Andererseits sagt der Herr: "Wer glaubt und getauft wird, wird gerettet werden."
Vom demütigen Zöllner, der betete: "Herr, sei mir Sünder gnädig", sagte er: "Er ging gerechtfertigt nach Hause."

Der Katholik kann sich eine persönliche Gewißheit verschaffen, wenn sein Glaube ,seine Reue ,sein Sakramentenempfang echt ist.

Die Theologen geben eine Reihe innerer und äußerer Kriterien an, wonach der einzelne eine sichere Erkenntnis seines Gnadenstandes erhalten kann.

Schon Paulus sagt, daß sich die Gnade selbst in uns offenbart und bezeugt: "Denn Gott gibt selbst Zeugnis unserem Geiste, daß wir Kinder Gottes sind" (Röm 8, 16).
Und Christus sagt, daß man den Menschen an seinen Früchten erkennen könne; also kann man an ihnen auch sich selbst erkennen.

Ein großes Vertrauen auf Gott, Hingabe an ihn und seinen Willen, Furcht, ihn zu verlieren, unbeirrtes Festhalten an seinem Wort, innere Neigung, sich mit ihm und seinen Führungen zu beschäftigen, das, was der Apostel nennt "Geschmack an himmlischen Dingen" und innere Freiheit gegen alles, was nicht zum Heile dienlich ist: das sind gewiß Anzeichen dafür, daß wir in der Gnade Gottes stehen.

benutzte Literatur: B. Bartmann, Lehrbuch der Dogmatik, Band II