Montabaur/Liechtenstein: Missbrauch in katholischer Kirche einmal anders!
Termin 2b LS 2070 Js 51650/23Amtsgericht Montabaur, 26. März 2025, 10.30, Saal 115
Seit nunmehr über fünf Jahren wird der römisch-katholische Priester des Erzbistums Vaduz, Thomas Jäger (50), von der
liechtensteinischen Justiz auf Grund mannigfaltiger Vorwürfe, die er im Laufe der Ermittlungen immer wieder von sich gewiesen hat, darunter 'sexuelle Belästigung' und sogar 'Rassenhass' (Verstoß gegen StGB § 283) juristisch verfolgt.
Zum Prozess am 14. Dezember 2023 in Vaduz wurde nicht ordentlich über den diplomatischen Weg geladen. Das Fürstentum Liechtenstein gehört schliesslich nicht zur EU, sondern steht im konsularischen Status bsw. der Volksrepublik Nordkorea.
Diese Zustellungsmängel sind nur ein Fakt von vielen, welche die Vorgangsweisen der Justiz des Fürstentums
Liechtenstein charakterisieren. Nur in diesem Verfahren?
Sehr deutlich zeigen es diese Aspekte:
• Anklageerhebung, obwohl zwei von drei Ermittlungsverfahren gegen Pfarrer Jäger bereits im Februar 2020 rechtskräftig
eingestellt wurden und zum dritten Verfahren im März 2023 vollumfänglicher Freispruch erfolgte,
• Anberaumung eines Verhandlungs-Termines, ohne dass die Zeugnisfähigkeit des angeblichen Opfers über Sachverständigen festgestellt wird, obwohl dies bei Minderjährigen Standard ist,
• Akten werden ohne jeden Manipulationsschutz geführt und
• nur teilweise aus den Vorverfahren beigezogen/bereitgestellt, wie
• zudem DNA-Spurenauswertungsberichte und rechtsmedizinische Protokolle unbekannt verschollen, jedenfalls nicht in der
aktuell zugänglichen Strafakte enthalten sind.
In “normalem“, d. h. rechtsstaatlichen Verfahren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wäre das Ergebnis rasch vorhersehbar: es hätte erst gar keine Anklageerhebung gegeben.
Doch keineswegs ist solches im Fürstentum Liechtenstein garantiert, wie auch der uralte Strafrechtsgrundsatz “ne bis in idem“ ohne Anwendung bleibt.
Weshalb Staatsanwaltschaft Koblenz und Amtsgericht Montabaur nicht darauf abstellen ist ebenso befremdlich, als das Wegsehen der Verantwortlichen der Amtskirche, was sich also nicht nur – wie über Gebühr praktiziert – auf die Opfer beschränkt, sondern auch bei höchsten Bedenken zur Täterschaft praktiziert wird.
Die Argumentation des liechtensteinischen Obergerichtes bzgl. Zulassung der neuerlichen Anklage ist rechtsstaatlich dermassen falsch, dass sich Juristen in und ausserhalb Liechtensteins fremdschämen müssen – vom Staatsgerichtshof und dessen
“neuer“ Rechtsprechung erst gar nicht zu sprechen.
Der deutschen Justiz haben Pfarrer Jäger und seine anwaltschaftlichen Vertreter uneingeschränkte Kooperation zugesagt, um die Verfehlungen der liechtensteinischen Gerichte und Behörden einer Instanz ausserhalb deren Landesgrenzen klar und deutlich darzulegen!
Weitere Informationen jederzeit über uns, oder bei Pfarrer Thomas Jäger, wie seinen anwaltschaftlichen Vertretern direkt über:
pfarrer-jaeger.de