Woelki hat fünften rechtswidrigen Bericht des BILD-Redakteurs Nikolaus Harbusch gerichtlich verbieten lassen
Neues zu Woelki
Kardinal Woelki hat durch das Anwaltsbüro HÖCKER auch einen fünften rechtswidrigen Bericht des BILD-Redakteurs Nikolaus Harbusch aus der BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki gerichtlich verbieten lassen. Das Landgericht Köln hat BILD-Redakteur Nikolaus Harbusch persönlich und der Verlegerin der BILD, der Axel Springer SE, mit einer weiteren einstweiligen Verfügung frei erfundene Falschbehauptungen und rechtswidrige haltlose Verdächtigungen zu Lasten von Kardinal Woelki untersagt (einstweilige Verfügung vom 18.06.2021, Az. 28 O 179/21, n.rk.).
Nikolaus Harbusch hatte für die BILD am 22.05.2021 unter dem reißerischen Titel „Gewalt-Bericht Woelki seit 2015 bekannt – Die Vertuschungs-„Mafia“ im Erzbistum Köln“ berichtet. Auch in diesem Artikel verbreitete Nikolaus Harbusch frei erfundene Falschbehauptungen. Harbusch berichtete von einem angeblich „geheim gehaltenen Bericht“ eines „anonymen Insiders“ des Erzbistums Köln, der bis zum Erscheinen des BILD-Artikels im „Giftschrank“ des Erzbistums Köln versteckt worden sei, „wo er bis heute liegt“. BILD habe das Papier jetzt einsehen können und der Inhalt sei hoch brisant. Dort sei die Rede von einer Vertuschungs-Mafia an der Spitze des Erzbistums Köln. Kardinal Woelki bringe das durch BILD ans Tageslicht gebrachte Dokument in Erklärungsnot.
Glatt gelogen ist die Harbusch-Behauptung, dass der von ihm angesprochene anonyme Bericht im Erzbistum „geheim gehalten“ oder ihm „Giftschrank“ versteckt wurde.
Dem BILD-Redakteur Harbusch wurde schon vor seiner Falschberichterstattung in der Beantwortung seiner Anfrage ausdrücklich mitgeteilt, dass der anonyme Bericht weder geheim, noch geheim gehalten, noch im Giftschrank versteckt wurde. Harbusch wurde mitgeteilt, dass das anonyme Schreiben zum Anlass dafür genommen wurde, den darin beschuldigten Priester auch durch einen fachkundigen Psychologen zu befragen und dessen Glaubwürdigkeit zu untersuchen. Harbusch wurde darüber hinaus mitgeteilt, dass der anonyme Bericht auch von gleich zwei verschiedenen externen Rechtsanwaltskanzleien mit strafrechtlicher Expertise im Auftrag des Erzbistums Köln überprüft wurde und dass beide externe Rechtsanwaltskanzleien insbesondere sicherstellen sollten, dass mit diesem Bericht auch in strafrechtlicher Hinsicht, erforderlichenfalls auch durch Informationen der Staatsanwaltschaft, ordnungsgemäß umgegangen wird.
Kurz und gut: Das Erzbistum Köln hatte all das getan, was man nach Eingang eines anonymen Schreibens mit Vorwürfen macht: Der verdächtigte Priester wurde befragt, psychologisch untersucht und das Ganze wurde durch externe strafrechtlich spezialisierte Kanzleien ordnungsgemäß aufgearbeitet. Auch das Gercke-Gutachten kam daher wenig überraschend zu keiner Beanstandung im Umgang mit dem „anonymen Bericht“.
Harbusch wurde auch mitgeteilt, dass es sich nicht um eine authentische Information eines „Insiders“ handeln kann, da der „anonyme Bericht“ vor offensichtlichen Fehlern nur so strotzt.
Und was machte Harbusch, nachdem ihm all diese Informationen bereits vor der Berichterstattung mitgeteilt wurden? Harbusch bleibt bei seinem bereits durch mehrere gerichtlich verbotene Berichte bestätigten Muster der rechtswidrigen BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki: Er lässt in seinem Bericht einfach die entlastenden Informationen weg, die ihm seinen freihändig ausgedachten Bericht zerhagelt hätten.
Jeder Leser, dem die Wahrheit präsentiert worden wäre, nämlich dass das Erzbistum Köln sowohl durch interne, wie auch durch externe fachkundige Überprüfungen ordnungsgemäß den substanzarmen Verdächtigungen in dem Bericht nachgegangen ist, hätte sofort gemerkt, dass Harbusch in der BILD nichts Neues und nichts Sensationelles zu erzählen hat.
Harbusch war sicher auch völlig klar, dass sein Bericht für den Fall, dass er die oben genannten entlastenden Gesichtspunkte schreibt, gänzlich uninteressant ist. Wohl deshalb entschied sich Nikolaus Harbusch, bei seinem unseriösen Muster zu bleiben, die BILD-Leser dadurch an der Nase herumzuführen, dass er einfach die ihm bekannten relevanten Tatsachen weglässt. Harbusch dachte sich eine schöne Geschichte zu einem Vertuschungs-Mafia-Bericht aus und behauptete dreist, dass der Bericht geheim gehalten wurde, obwohl ihm bereits vor seiner Berichterstattung das Gegenteil mitgeteilt wurde. So etwas nennt man nicht Journalismus. Das ist das Erzählen von Lügenmärchen.
Das Landgericht Köln hat sowohl Nikolaus Harbusch persönlich, als auch der Verlegerin der BILD die erneute Verbreitung eines Lügenmärchens verboten. Verboten wurde, zu behaupten, dass es einen geheim gehaltenen Bericht gebe, der lediglich im Giftschrank versteckt worden sei, wo er bis heute liegt.
Verboten wurde die falsche Verdächtigung, dass Kardinal Woelki Teil einer Vertuschungs-Mafia sein könne und dass dieser Bericht Kardinal Woelki in Erklärungsnot bringe. Denn all das ist erstunken und erlogen.
Dr. Carsten Brennecke: „Dieser Bericht ist eine neue Spitze in der rechtswidrigen Verleumdungskampagne der BILD-Zeitung durch deren Autor Nikolaus Harbusch. Die BILD hat nun schon eine ganze Serie gerichtlicher Verbote kassiert, weil sich Nikolaus Harbusch immer wieder neue falsche Geschichten ausdenkt, falsche Verdächtigungen ohne vorherige Anhörungen des Herrn Kardinal Woelki in die Welt setzt oder eben bei entlastenden Antworten all die Informationen weglässt, die ihm seinen reißerischen Bericht kaputt machen würden.