Fatal: Evangelische Landesfrauenkonferenz (EKKW) für Abschaffung des Werbeverbots § 219a

Die Landeskonferenz der Evangelischen Kirche von Kurhessen (EKKW) hat sich auf ihrer Herbstsitzung am 8. November 2018 für die Streichung des Paragraphen 219a StGB ausgesprochen. Dies teilte die Vorsitzende der EKKW in einer Stellungsnahme mit.
Die "Initiative Nie Wieder!" ist erschüttert, daß eine solche Forderung von Menschen einer Vereinigung wie der EKKW kommt, die sich doch dem christlichen Glauben gegenüber nicht nur verbunden sondern auch verpflichtet sieht.

Die Stellungnahme der Vorsitzenden Frau Monika Pfeifer läßt erkennen, daß die Teilnehmer der Konferenz sich zwar mit dem §219a auseinander haben, aber diese nicht in Gänze das Gesetz verstanden haben, sonst wäre man sicher nicht zu dieser Forderung gekommen. Scheinbar wurde zudem christliche Ethik und die Verantwortung vor GOTT ausgeblendet.

Jede Mutter kann sich in einem Schwangerschaftskonflikt von einer anerkannten Beratungsstelle informieren lassen, erfährt und erhält dort alles über konkrete Hilfsangebote. Sie wird auch über die Methoden des eigentlichen "Schwangerschaftsabbruchs" informiert, wenn sie das möchte. Adressen von Medizinern, die "Schwangerschaftsabbrüche" durchführen, erhält sie nach erfolgter Beratung mit dem Beratungsschein. Die Mutter kann sich so "Ihren" Kinderabtreiber frei wählen.

Erwägt die Mutter einen "Schwangerschaftsabbruch", wird sie eine weitere Beratung in Form eines Vorgesprächs vom Kinderabtreiber persönlich erhalten ... das ist sogar verpflichtend für den Abtreiber vor jeder OP vorgeschrieben.

Es kann von daher in keiner Weise die Rede davon sein, dass schwangeren Frauen (Müttern) der Zugang zu Informationen über Abtreibung verwehrt würde, im Gegenteil: Die Gesetzeslage gewährleistet gerade, dass eine derartige Information auch in jedem Fall zu erfolgen hat.
Darum ist in keiner Weise zu erkennen, warum ein Paragraph abgeschafft werden soll, der einen nicht unwesendlichen Beitrag leistet, damit wenigstens das eine oder andere Kind gerettet werden kann.

Wenn Mütter direkt zum Kinderabtreiber gehen und sich dort beraten lassen ... wie wird diese Beratung ausschauen?
Gehen Sie tatsächlich davon aus, daß der Kinderabtreiber in der Mutter nicht auch in erheblichem Maße einen Kunden und den damit verbundene möglichen Auftrag zu einer Kinderabtreibung sähe, was ihm einen nicht unerheblichen Eurobetrag in seine Kasse einbringen würde?

Genau dies wollte und wollen die christlichen Parteien verhindern und halten an diesem Werbeverbots-Paragraphen 219a fest.
Dies hätten Sie eigentlich in Ihrer Herbstsitzung beschließen müssen, schon alleine deswegen, weil Sie als Christen ohne wenn und aber für das Leben sind und besonders GOTTES-Gebote zu achten verpflichtet sind.

Die "Initiative Nie Wieder!" ist der Ansicht, daß Sie, liebe Mitglieder der Landesfrauenkonferenz der Evangelischen Kirche von Kurhessen, mindestens unzureichend, vielleicht auch zu einseitig informiert wurden und deshalb zu dieser unsäglichen Entscheidung kamen.

Lassen Sie sich in der Causa § 219a StGB auch einmal von christlichen Juristen informieren und ändern Sie Ihren gefassten Beschluß im Sinne für den Schutz unserer noch nicht geborenen Kinder.

Weinheim, 4.12.2018
Initiative Nie Wieder!

PS: Dieses Schreiben wurde an ca. 600 Mitarbeiter und angeschlossene Ev. Werke versendet)

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Prof. Dr. Martin Hein
Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
(0561) 9378-201
Fax: (0561) 9378-460
bischof@ekkw.de
Wilhelmshöher Allee 330
34131 Kassel
xxx
Monika Ilona Pfeifer
Vorsitzende der EKKW
Oberwaldstraße 22
63538 Großkrotzenburg
monika.ilona.pfeifer@t-online.de
Katholische-Legion
Die Evangelen sind alle Teufelsanhänger!!! Der Teufel will die Kinder töten und die Seelen der Mörder in die Hölle führen. ABTREIBUNG IST MORD - IMMER!!!
Stelzer
Jede Frau die schon mal schwager war, muß Frauen die die Abtreibung befürworten für absolut unsensibel ja geradezu verroht halten