"Die Mehrheit ist ein dummer Haufen" - so auch die der CDU/CSU

Veronika Bellmann (CDU), stimmte als Einzige gegen den faulen 219a-Kompromiss der großen Koalition
Lesen Sie nachfolgend ihre Begründung:

Am gestrigen Tage habe ich als einzige Unionsabgeordnete gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Meine Begründung dazu habe ich auch der Evangelische Nachrichtenagentur idea e.V.mitgeteilt:
Ein Jahr lang hat sich die Union redlich bemüht, dem Ansinnen des Koalitionspartners SPD zu widerstehen, den Paragraphen zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ganz abzuschaffen. Herausgekommen ist ein Kompromiss der den Paragraphen 219 a zwar reformiert, aber die Werbung für Abtreibungen wenigstens nicht völlig legalisiert, so wie das SPD, FDP, Grüne und Linke gerne gehabt hätten.

Dabei sollte der § 219 natürlich nur das Vehicel sein, um auch den § 218 StGB zu kippen, der Abtreibungen als rechtswidrig einstuft und nur unter bestimmten Bedingungen (Indikations- und Fristenlösung) straffrei stellt. Das Kalkül der Abtreibungsaktivisten war doch, sich über die Aufhebung des Werbeverbotes auch gleich noch des Abtreibungsverbotes zu entledigen mit dem Ziel der Abschaffung des §218 Strafgesetzbuch.

Es geht um die vollständige Legalisierung der Abtreibung, egal aus welchem Grund, egal zu welchem Zeitpunkt. So haben die Jusos haben auf ihrem letzten Parteitag als politisches Ziel beschlossen, dass es gesetzlich erlaubt sein muss, lebensfähige Babys bis zum Einsetzen der Wehen noch im Mutterleib zu töten.

Ein „mortaler Wahnsinn“ in den Augen von Eltern und Ärzten, die vielleicht gerade im Kreissaal nebenan mit allen Mitteln der ärztlichen Kunst um das Leben ihres Kindes kämpfen, dass als Frühchen mit 500 Gramm Lebendgewicht geboren wurde. Über den Umweg des §219a, Werbeverbot für Abtreibung, wird um den heißen Brei herum diskutiert , anstatt das zu tötende Kind - § 218 - beim Namen zu nennen.

Insofern konnte die Union zwar das Schlimmste verhindern und mehr war mit dem Koalitionspartner wohl auch nicht zu machen, aber das ist nur ein schwacher Trost. Denn bei der nächst besten Gelegenheit werden die, die jetzt scheinbar unterlegen waren, wieder zur Attacke blasen, um den Schutz des ungeborenen Lebens unter das Selbstbestimmungsrecht von „Personen, die schwanger werden können“ stellen, wie es neulich eine Feministin genderkorrekt formulierte.

Deshalb widerstrebt mir jegliches Herumbasteln am § 219a, weil es mittelbar am Lebensschutz, den Grundfesten unsrer Verfassung rüttelt. Aus gutem Grund heißt es gleich im ersten Artikel unseres Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ . Die Frage der Menschenwürde ist also keine religiöse Frage sondern nicht nur EIN , sondern DAS Fundament unsrer Gesellschaft. Und diese Menschenwürde gilt von Anfang an, also mit der Zeugung neuen Lebens.

Das ist weder nur „Schwangergeschaftsgewebe“, noch ein undefinierter „Zellklumpen“, den man so einfach absaugen kann, sondern ein neuer Mensch. Alles was ihn vor der Geburt mit Gewalt aus dem Leben reißt, muss man als das bezeichnen, was es ist - jede Abtreibung ist eine vorgeburtliche Kindstötung.

Die heute gültige Regelung für die Abtreibung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 zurück. Darin unterstrich Karlsruhe die Pflicht des Staates, das ungeborene Leben zu schützen, weil das ungeborene Kind von der Zeugung an ein Recht auf Leben besitzt. Die Rechtsetzung müsse also dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Gemäss diesen Urteils bleiben Abtreibungen rechtswidrige Handlungen für die sich folgerichtig Werbung verbietet. Das ist der Sinn des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung).

Darüber hinaus müsse der Staat, den höchstrichterlichen Vorgaben entsprechend, konkrete Maßnahmen zum Schutz des Lebens ergreifen, um eine nachhaltige Senkung der Abtreibungszahlen zu erreichen (Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht). Zu beobachten ist allerdings eine steigende Tendenz bei den Abtreibungen, die mit derzeit weit über 100.000 pro Jahr in einem krassen Missverhältnis zu den nur 700.000 Geburten in unserem Lande stehen. Nachbessern kann also unmöglich heißen, dass dann auch noch Werbung für Abtreibungen gemacht werden darf, so wie SPD, FDP, Grüne und Linke wohl gerne hätten.

Der Werbeverbots-Paragraph soll also ungeborene Kinder schützen, nicht die Ärzte, von denen die Abtreibungsaktivisten behaupten, sie hätten keine Rechtssicherheit. Bisher ist noch kein Gynäkologe verurteilt worden, der die bloße Information fern von Werbe- und Kostenaussagen gemacht oder an die Beratungsstellen weitergegeben hat.
(Bei Ärzten anderer Fachrichtungen kann man sich schon fragen, ob neben ihrem Leistungsangebot der Abtreibung nicht auch eine „Gewinnerzielungsabsicht“ besteht.)
Kein Abtreibungsarzt in diesem Land macht sich heute strafbar, wenn er Abtreibungen vornimmt. Der gesetzliche Kompromiss von 1995, wonach man nach einer Beratung innerhalb der ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft straffrei abtreiben darf, schützt die Ärzte vor Strafverfolgung und garantiert das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen.

Eine Beratungsstelle innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate aufzusuchen, in der sich mithilfe erfahrener Konflikt- und Familienhelfer betroffne Frauen noch einmal mit der Entscheidung für oder gegen die Geburt ihres Kindes oder auch Möglichkeiten der anonymen Geburt usw. eingehend auseinandersetzen, ist nicht zu viel verlangt und ganz im Sinne des Lebensschutzes und zwar für Mutter und Kind.

In den Beratungsstellen, die ich kenne, haben die Frauen neben dem Beratungsschein auch immer alle notwendigen Informationen erhalten.
Dennoch wäre es sicher nicht von Schaden, die Arbeit der 1600 Beratungsstellen von Zeit zu Zeit zu evaluieren. Es soll ja auch solche geben, die die Ausstellung des Beratungsscheins lediglich als „deklaratorischen Akt“ pro Abtreibung und nicht pro Entscheidung für das Kind vornehmen.
Das Werbeverbot für Abtreibungen könnte man auch als das sehen, wofür sich viele Gynäkologen, die keine Abtreibungen ohne begründete Indikation durchführen, schon längst entschieden haben – zu einer Werbeverpflichtung und Information für das Leben! Das heißt für den Schutz des ungeborenen Lebens und nicht für dessen Tötung zu werben.

Bessere Information bedeuten für mich auch nicht, nur über die Liste der Ärzte, die Abtreibung vornehmen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder Bundesärztekammer zu informieren, sondern über das Recht der Kinder auf Leben und Entwicklung im Mutterleib über die physischen und psychischen kurz-, mittel und langfristigen Wirkungen einer vorgeburtlichen Kindstötung im Allgemeinen und der verschiedenen Abtreibungsmethoden im Besonderen. Prompt gab es einen hellen Aufschrei, weil der Bundesgesundheitsminister genau dazu eine wissenschaftliche Studie beauftragen wird.

Das beweist wie sehr die Abtreibungsrelativierer und - legalisierer fürchten, dass ihre Abstufung der Abtreibung von einer ethischen Entscheidung auf das Niveau eines einfachen medizinischen Eingriffs, widerlegt werden könnte.
Ohnehin finde ich es äußerst bedenklich, dass die vorgeburtliche Kindestötung quasi als medizinische Dienstleistung in den Leistungskatalog der Ärzte aufgenommen wurde, für deren Kosten die Solidargemeinschaft aufzukommen hat. Denn die Reform des § 219a ermöglicht die Finanzierung von Abtreibungen über die Krankenkassen, die sich das Geld dann anschließend vom Staat erstatten lassen.

Unser Land leistet sich die steuerfinanzierte Tötung Ungeborener und wir alle bezahlen das mit, nicht nur mit Geld sondern auch mit hohen moralischen, gesellschaftlichen und demografischen Kosten, die den Generationenvertrag scheitern lassen.

Denn fünf Millionen statistisch erfasste Abtreibungen in den vergangenen 20 Jahren ( vermutlich die Hälfte davon Mädchen) das sind jedes Jahr rund 100.000 Kinder, die das Licht der Welt nicht erblicken dürfen. Sie fehlen uns in jeder Beziehung, sie sind eine schmerzhafte hunderttausendfache Leerstelle im Herzen und der Zukunft unseres Landes. Deutschland schafft sich ab?

Ich weiß, dass viele der Abtreibungsbefürworter nichts dagegen hätten - ich schon.

Danken Sie dieser mutigen CDU-Abgeordneten:
veronika.bellmann.wk@bundestag.de

Quelle: www.veronika-bellmann.de/ablehnung-des-g…
Stelzer
Unglaublich erstaunlich. CDUler denen viele sachen wieder faule 219a-Kompromiss nicht gefällt und dagegen reden halten still oder stimmen sogar falsch ab. Sie sind schlimmer wie die dummen jugendlichen Jungsozis und verantwortlicher siehe
Niemöller oder Dante , der schlimmsten (unterste) Platz der Hölle für die die nichts tunMehr
Unglaublich erstaunlich. CDUler denen viele sachen wieder faule 219a-Kompromiss nicht gefällt und dagegen reden halten still oder stimmen sogar falsch ab. Sie sind schlimmer wie die dummen jugendlichen Jungsozis und verantwortlicher siehe

Niemöller oder Dante , der schlimmsten (unterste) Platz der Hölle für die die nichts tun
Stelzer
Unglaublich erstaunlich. CDUler denen viele sachen wie der faule 219a-Kompromiss nicht gefällt und dagegen reden halten still oder stimmen sogar falsch ab. Sie sind schlimmer wie die dummen jugendlichen Jungsozis und verantwortlicher, siehe
Niemöller oder Dante , der schlimmsten (unterste) Platz der Hölle für die die nichts tunMehr
Unglaublich erstaunlich. CDUler denen viele sachen wie der faule 219a-Kompromiss nicht gefällt und dagegen reden halten still oder stimmen sogar falsch ab. Sie sind schlimmer wie die dummen jugendlichen Jungsozis und verantwortlicher, siehe

Niemöller oder Dante , der schlimmsten (unterste) Platz der Hölle für die die nichts tun
alfredus
Ja, die Parteien CDU / CSU schämen sich nicht das Wort " christlich " in ihren Namen zu verwenden. Dabei sind sie die Mehrheitsbeschaffer der gottlosen Gesetze : Abtreibung, Ehe für alle, Homo-Gleichstellung und werden auch für die Gender-Ideologie offen sein. Die sich in ihren Reihen katholisch nennen, sind facto exkommuniziert. Gott hat schon lange seinen Segen von ihnen genommen und deshalb …Mehr
Ja, die Parteien CDU / CSU schämen sich nicht das Wort " christlich " in ihren Namen zu verwenden. Dabei sind sie die Mehrheitsbeschaffer der gottlosen Gesetze : Abtreibung, Ehe für alle, Homo-Gleichstellung und werden auch für die Gender-Ideologie offen sein. Die sich in ihren Reihen katholisch nennen, sind facto exkommuniziert. Gott hat schon lange seinen Segen von ihnen genommen und deshalb werden sie zur Bedeutungslosigkeit und weniger, verkommen. 😊 🧐 🤨
Mk 16,16
Beifall für Frau Bellmann, sie sollte einmal darüber nachdenken, ob sie noch in der richtigen Partei ist.
GOKL015
Es gab schon einige Hl. deren Vorname "Veronika" war! Eine mutige Frau, als Mann ziehe ich meinen Hut und verneige mich !
schorsch60
Respekt für ihren Mut. Aber Abscheu für alle anderen in der CDU/CSU die dafür gestimmt haben. Gott segne sie dafür für ihren Mut.