Corona-Leugner und Querdenker aufgepasst! Die Bundesregierung hat in einem Schnellverfahren während den Demonstrationen am Tag der Freiheit abseits der medialen Aufmerksamkeit ganz unauffällig ein neues Gesetz durchgewunken, dass jegliche Corona-Leugnungen im öffentlichen Raum – also beispielsweise auf Corona-Demos oder im Internet – ab sofort unter Strafe stellt. Wer künftig Corona leugnet, muss daher mit einer hohen Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Gefängnis rechnen. Das neue Corona-Gesetz aus § 130b StGB tritt dabei ab sofort in Kraft und wird auch ohne Strafantrag rigoros durchgesetzt.
Corona-Leugner und Querdenker aufgepasst! Die Bundesregierung hat in einem Schnellverfahren während den Demonstrationen am Tag der Freiheit abseits der medialen Aufmerksamkeit ganz unauffällig ein neues Gesetz durchgewunken, dass jegliche Corona-Leugnungen im öffentlichen Raum – also beispielsweise auf Corona-Demos oder im Internet – ab sofort unter Strafe stellt. Wer künftig Corona leugnet, muss daher mit einer hohen Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Gefängnis rechnen. Das neue Corona-Gesetz aus § 130b StGB tritt dabei ab sofort in Kraft und wird auch ohne Strafantrag rigoros durchgesetzt.