Sascha2801
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Bischof Fellay über die Religionsfreiheit. Der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay FSSPX spricht über die Religionsfreiheit, die auf dem II Vatikanischen Konzil verkündet wurde …More
Bischof Fellay über die Religionsfreiheit.
Der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay FSSPX spricht über die Religionsfreiheit, die auf dem II Vatikanischen Konzil verkündet wurde. Diese widerspricht klar der dem Lehramt der Kirche aller Zeiten und ist daher abzulehnen. Die Piusbruderschaft lehnt Teile der neuen Lehre ab, da die Kirche dazu schon etwas anderes gesagt hat (siehe Video: "Bischof Fellay über die Ablehnung des Konzils")
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wurde auf drängen vieler Seminaristen gegründet, die zu Erzbischof Lefebvre kamen.
Niederlassungen der Piusbruderschaft in Deutschland: www.piusbruderschaft.de/distrikt/uebersichtskarte
Niederlassungen der Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Schweiz: www.piusx.ch/schweiz/priorate-kapellen
Niederlassungen in Österreich: www.fsspx.at/index.php
Msgr. Bernard Fellay FSSPX wurde am 12. April 1958 im Schweizer Wallis geboren. Er trat 1977 ins Priesterseminar von Ecône ein und wurde 1982 geweiht. Im …More
Wolfgang e.
Also, ich habe mir jetzt (nicht zum ersten mal) Dignitatis Humanae wieder durchgelesen und musste feststellen, dass die Grundaussage von DH genau das ist, was Bischof Fellay oben bejaht: nämlich Religionsfreiheit als Freiheit von Zwang. (DH 2: "Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein …More
Also, ich habe mir jetzt (nicht zum ersten mal) Dignitatis Humanae wieder durchgelesen und musste feststellen, dass die Grundaussage von DH genau das ist, was Bischof Fellay oben bejaht: nämlich Religionsfreiheit als Freiheit von Zwang. (DH 2: "Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen - innerhalb der gebührenden Grenzen - nach seinem Gewissen zu handeln.")

DH sagt nicht, dass der Staat alle Religionen gleichermaßen (als gleichwertig) fördern soll. DH sagt lediglich, dass der Staat die freie Religionsausübung nicht behindern soll, und nicht einmal das ohne Einschränkungen (- innerhalb der gebührenden Grenzen -). DH spricht sich auch nicht dagegen aus, dass in einem Staat die Mehrheitsreligion besonders gefördert und gewürdigt wird. (DH 7: "Wenn in Anbetracht besonderer Umstände in einem Volk einer einzigen religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle bürgerliche Anerkennung gezollt wird, so ist es notwendig, daß zugleich das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiösen Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird.")

DH wendet sich vehement gegen die Auffassung, Religionsfreiheit würde religiösen Indifferentismus bedeuten. Es wird mehrmals darauf hingewiesen, dass der Mensch verpflichtet ist, die Wahrheit zu suchen, und ebenso, dass die Wahrheit in der katholischen Kirche zu finden ist. (DH 2: "Weil die Menschen Personen sind, d.h. mit Vernunft und freiem Willen begabt und damit auch zu persönlicher Verantwortung erhoben, werden alle - ihrer Würde gemäß - von ihrem eigenen Wesen gedrängt und zugleich durch eine moralische Pflicht gehalten, die Wahrheit zu suchen, vor allem jene Wahrheit, welche die Religion betrifft. Sie sind auch dazu verpflichtet, an der erkannten Wahrheit festzuhalten und ihr ganzes Leben nach den Forderungen der Wahrheit zu ordnen." - DH 1: "Fürs erste bekennt die Heilige Synode: Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten.")

Ebenso fordert DH ALLE Katholiken zu Mission und Apostolat auf (d.h., wir sollen nicht über die Religionsfreiheit jammern, sondern sie nutzen und den Glauben verkünden!) (DH 14: "Denn nach dem Willen Christi ist die katholische Kirche die Lehrerin der Wahrheit; ihre Aufgabe ist es, die Wahrheit, die Christus ist, zu verkündigen und authentisch zu lehren, zugleich auch die Prinzipien der sittlichen Ordnung, die aus dem Wesen des Menschen selbst hervorgehen, autoritativ zu erklären und zu bestätigen. Ferner sollen die Christen bemüht sein, in Weisheit wandelnd vor den Außenstehenden, "im Heiligen Geist, in ungeheuchelter Liebe, im Wort der Wahrheit" (2 Kor 6,6-7), mit der Tapferkeit der Apostel bis zur Hingabe des Blutes das Licht des Lebens mit allem Freimut zu verbreiten. Denn der Jünger hat gegenüber Christus, dem Meister, die ernste Pflicht, die von ihm empfangene Wahrheit immer vollkommener kennenzulernen, in Treue zu verkünden und kraftvoll zu verteidigen unter Ausschluß aller Mittel, die dem Geist des Evangeliums entgegengesetzt sind.")

Schließlich wended sich DH in fast prophetischer Weise mit Nachdruck gegen die Bestrebungen der heutigen säkularen Staaten, die Religion rein in den Privatbereich zu verbannen. (DH 3: "Hinzu kommt, daß die religiösen Akte, womit sich der Mensch privat und öffentlich aufgrund einer geistigen Entscheidung auf Gott hinordnet, ihrem Wesen nach die irdische und zeitliche Ordnung übersteigen. Demnach muß die staatliche Gewalt, deren Wesenszweck in der Sorge für das zeitliche Gemeinwohl besteht, das religiöse Leben der Bürger nur anerkennen und begünstigen, sie würde aber, wie hier betont werden muß, ihre Grenzen überschreiten, wenn sie so weit ginge, religiöse Akte zu bestimmen oder zu verhindern." - DH 13: "Im Rahmen alles dessen, was zum Wohl der Kirche, ja auch zum Wohl der irdischen Gesellschaft selbst gehört und was immer und überall gewahrt und gegen alles Unrecht zu verteidigen ist, steht sicherlich mit an erster Stelle, daß die Kirche eine so große Handlungsfreiheit genießt, wie sie die Sorge für das Heil der Menschen erfordert. In der Tat ist sie etwas Heiliges, diese Freiheit, mit der der eingeborene Sohn Gottes die Kirche beschenkt hat, die er sich in seinem Blute erwarb. Sie gehört in Wahrheit der Kirche so sehr zu eigen, daß, wer immer gegen sie streitet, gegen den Willen Gottes handelt. Die Freiheit der Kirche ist das grundlegende Prinzip in den Beziehungen zwischen der Kirche und den öffentlichen Gewalten sowie der gesamten bürgerlichen Ordnung.")

In DH hat die Kirche schließlich richtig erkannt, dass die richtig verstandene Religionsfreiheit die Unabhängigkeit der Kirche dem Staat gegenüber gewährleistet (tatsächlich hat zumindest in den letzten 200 Jahren die engere Verbindung von Kirche und Staat immer mehr zu einem Abhängigkeitsverhältnis zu Ungunsten der Kirche geführt. Hier war eine Befreiung dringend nötig!; DH 13: "Wenn der Grundsatz der Religionsfreiheit nicht nur mit Worten proklamiert oder durch Gesetze festgelegt, sondern auch ernstlich in die Praxis übergeführt ist und in Geltung steht, dann erst erhält die Kirche rechtlich und tatsächlich die gefestigte Stellung, welche die Bedingung zu jener Unabhängigkeit darstellt, die für ihre göttliche Sendung nötig ist und wie sie die kirchlichen Autoritäten in der Gesellschaft mit immer größerem Nachdruck gefordert haben. Zugleich haben die Christen wie die übrigen Menschen das bürgerliche Recht, daß sie nach ihrem Gewissen leben dürfen und darin nicht gehindert werden. So steht also die Freiheit der Kirche im Einklang mit jener religiösen Freiheit, die für alle Menschen und Gemeinschaften als ein Recht anzuerkennen und in der juristischen Ordnung zu verankern ist.") - Diese Trennung von Kirche und Staat ist in Deutschland und Österreich leider noch nicht wirklich vollzogen. Noch immer werden hier die Priester an staatlichen (!) Universitäten ausgebildet, auf die die zuständigen Ortsbischöfe keinen Einfluss haben (Das war eine "geniale" Idee von Joseph II, um die Kiche besser kontrollieren zu können. Die Auswirkungen sieh man heute in der liberalen deutschen Theologie), und noch immer werden Priester quasi als Staatsbeamte bezahlt (ebenfalls eine Idee von Joseph II.).

Ja, es gab mit Dignitatis Humanae in einem bestimmten Bereich auch eine Kurskorrektur: es wurde die Lehre vom katholischen Staat mehr oder weniger aufgegeben, sowie der Idee einer Trennung von Kirche und Staat zugestimmt (in dem Sinne, dass der Wesenszweck des Staat die "Sorge für das zeitliche Gemeinwohl" (DH 4) ist., Während es der Wesenszweck der Kirche ist, sich um das Seelenheil zu kümmern - Das spricht aber nicht gegen eine enge Zusammenarbeit!)

Staatstheorie ist aber nach meinem Dafürhalten wohl kaum eine Bereich, in dem die Kirche eine unfehlbahre Lehre haben kann. Wie oben aufgezeigt, hat sich der katholische Staat zudem in der Neuzeit in eine Richtung entwickelt, die die Kirche immer mehr in eine ungute Abhängigkeit geraten ließ.

Im wesentlichen Kern der Sache, nämlich, dass niemand zum Glauben gezwungen werden darf und kann, dass aber der Mensch verpflichtet ist, die Wahrheit zu suchen und zu finden, und dass die Kirche diese Wahrheit ist, ist die Lehre von immer gleich geblieben.

Wer es zur gänze nachlesen will, hier der Link:

www.vatican.va/…/vat-ii_decl_196…