Meinungsfreiheit war wichtig, inzwischen weiß es auch gloria.tv besser und sortiert Beiträge nach Gusto. Das genau ist die moderne Freiheit, leider inzwischen auch im Staat. Was die Kirche vormacht, stört den Staat, die Freiheit. Wir jedoch bleiben frei. Sterben lieber. Das Leben übersteht den Tod. Darum sind wir wirklich frei. Tot lebendig.
Die liturgische Bewegung und die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde die neugotische Strömung des 19. Jahrhunderts durch die frühchristliche Strömung des 20. Jahrhunderts abgelöst – allerdings war diese Strömung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr auf sklavischer Archäologie fußend. Zwar wurde das authentische Ciborium magnum wiederhergestellt (das nie ganz verschwunden war), doch gab es keinen wirklichen Impuls, die antike Würfelform des Altars wiederherzustellen. Die meisten dieser Altäre behielten die Grabform bei, die im zweiten Jahrtausend zum Standard geworden war. Die Altäre wurden jedoch massiver, meist aus Stein statt aus Holz, breiter (und damit der Kritik entgegengewirkt, dass zu viele Altäre zu überhöhten „Regalen“ verkommen waren) und konnten freistehend sein oder nicht. Manche verwendeten auch ornamentale Paravents oder Textilien dahinter. Das Modell basierte hier eindeutig auf einer Mischung aus frühchristlichem Vorbild, dem …Mehr
"Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt sagte einmal: «Die Glaubwürdigkeit der Institutionen und der handelnden Personen ist eine der unverzichtbaren Voraussetzungen für die Lebensfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft und eines demokratischen Staates. Wenn die Bürger nicht an die ehrlichen Absichten der an der Spitze des Staates handelnden Personen glauben können, dann wird es den Bürgern sehr schwer gemacht, überhaupt an die Demokratie zu glauben.» In einer parlamentarischen Demokratie ist das Parlament die wichtigste Institution. Daher muss sichergestellt werden, dass das Parlament gesetzeskonform zusammengesetzt ist. Genau daran bestehen nach der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 aber erhebliche Zweifel. Das Bundeswahlgesetz schreibt vor, dass bei der Sitzverteilung im Bundestag Parteien nicht berücksichtigt werden, die «weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben». Hinweise des BSW ignoriert Das amtliche Endergebnis lautete …Mehr
Stellungnahme des BSW zur Wahlrechtsbeschwerde 03/2025: "Die Bundeswahlleiterin hat das amtliche Endergebnis verkündet. Dem BSW wurden danach mehr Stimmen zugeordnet als im vorläufigen Endergebnis, aber mit nunmehr 4,981 Prozent fehlen uns jetzt noch genau 9.529 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Es ist offensichtlich und wir sind uns sicher, dass die „amtlich“ festgestellte Stimmenzahl nicht mit dem tatsächlichen Ergebnis der Bundestagswahl übereinstimmt. Aufgrund der mangelhaften Transparenz und Datenlage in Kombination mit den sehr kurzen Fristen wurden noch nicht einmal alle offensichtlichen Unregelmäßigkeiten korrigiert. Die Überprüfungen waren damit unvollständig und komplette Neuauszählungen gab es in Wahllokalen nur sehr selten. Selbst diese oberflächlichen Überprüfungen haben aber dazu geführt, dass über 4.277 Stimmen zusätzlich für das BSW „gefunden“ wurden, so viel wie bei keiner anderen Partei. Auch nach dem amtlichen Endergebnis gibt es immer noch Wahlbezirke, …Mehr