Ausgerechnet ein „Linker“ sagt, warum er gegen die Präimplatationsdiagnostik stimmt
Bild: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde
(gloria.tv) Diese Woche stimmt der deutsche Bundestag über die sogenannte Präimplatationsdiagnostik ab. Der Abgeordnete Jan van Aken von der Partei „Die Linke“ erklärte in einer Stellungnahme am 14. April, warum er dagegen ist:
1. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ist unantastbar. Nur eine Frau allein hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind haben möchte oder nicht. Frauen (und Männer) haben jedoch kein Recht auf ein gesundes Kind, oder auf ein bestimmtes Kind. Wenn das große Risiko besteht, ein behindertes Kind zu gebären, kann es nur eine Entscheidung geben, das Risiko einzugehen, oder kein Kind zu bekommen. Ich weiß, dass Kinderlosigkeit für Viele ein riesiges Problem bedeutet - ein Recht auf ein gesundes Kind gibt es jedoch nicht.
2. Die Auswahl von Embryonen mit genetischen Tests tastet die Würde vieler Menschen an. Im Extremfall - der jedoch in Frankreich bereits real praktiziert wurde - werden Kinder zweckgebunden geboren, als Ersatzteillager für andere Menschen. In Frankreich haben Eltern mit Hilfe der PID ein Kind ausgesucht, dass immunologisch so passte, dass es für eine benötigte Transplantation in der Familie geeignet war. Aber auch jenseits solcher Extreme bedeutet eine Auslese bestimmter Behinderungen auch immer, die Würde und das Lebensrecht derjenigen anzugreifen, die heutemit genau dieser Behinderung leben - ein behinderter Kollege sagte zum Beispiel, ihn gäbe es nicht, wenn es zu seiner Zeit die PID gegeben hätte, weil seine Behinderung genau unter die Indikation fallen würde.
3. Die Biologie ist keine exakte Wissenschaft. Es gibt keinen genetischen Zustand, bei dem man sicher sagen kann, dieses Kind hat genau 9 Monate zu leben - das hängt immer von sehr vielen Faktoren ab, alles zwischen einer Totgeburt und vielen Lebensjahren ist drin. Unsere Abgeordnete Katrin Vogler zum Beispiel berichtete von einem Elternpaar, das sich für die Schwangerschaft entschieden hatte, obwohl die Ärzte sagen, das Kind wird höchstens ein Jahr alt werden. Jetzt ist das Kind sieben Jahre alt und läuft munter durch die Gegend. Deshalb ist auch der Versuch des Röspel-Antrages, die PID sehr eng zu beschränken, nicht wissenschaftlich zu begründen.
4. Egal wie viele Grenzen und Einschränkungen jetzt in das Gesetz geschrieben werden - mit zunehmender Praxis werden diese Grenzen fallen. An Beispielen wie der Rente oder der Leiharbeit kann man das deutlich sehen: immer wieder hat die SPD bestehende Verbote gekippt und, um das Ganze dann als minimalen Schritt zu verkaufen, eine Reihe von Einschränkungen und Grenzen definiert. Ist das Verbot aber einmal gekippt, ist es für die folgende Regierung und interessierte Lobbys ein Leichtes, auch die Grenzen immer weiter aufzuweichen. Alles andere als ein Totalverbot der PID öffnet heute also die Tür, die in einigen Jahren dann sperrangelweit für jeden Missbrauch offen steht. 5. Entscheidend für mich ist, dass ich hier nicht über Einzelschicksale spreche und abstimme - im Bundestag geht es um eine Grundsatzentscheidung, die nicht nur ein Einzelschicksal, sondern alle Menschen - mit oder ohne Behinderung, heutige und künftige Generationen - mit berücksichtigen muss.
(gloria.tv) Diese Woche stimmt der deutsche Bundestag über die sogenannte Präimplatationsdiagnostik ab. Der Abgeordnete Jan van Aken von der Partei „Die Linke“ erklärte in einer Stellungnahme am 14. April, warum er dagegen ist:
1. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ist unantastbar. Nur eine Frau allein hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind haben möchte oder nicht. Frauen (und Männer) haben jedoch kein Recht auf ein gesundes Kind, oder auf ein bestimmtes Kind. Wenn das große Risiko besteht, ein behindertes Kind zu gebären, kann es nur eine Entscheidung geben, das Risiko einzugehen, oder kein Kind zu bekommen. Ich weiß, dass Kinderlosigkeit für Viele ein riesiges Problem bedeutet - ein Recht auf ein gesundes Kind gibt es jedoch nicht.
2. Die Auswahl von Embryonen mit genetischen Tests tastet die Würde vieler Menschen an. Im Extremfall - der jedoch in Frankreich bereits real praktiziert wurde - werden Kinder zweckgebunden geboren, als Ersatzteillager für andere Menschen. In Frankreich haben Eltern mit Hilfe der PID ein Kind ausgesucht, dass immunologisch so passte, dass es für eine benötigte Transplantation in der Familie geeignet war. Aber auch jenseits solcher Extreme bedeutet eine Auslese bestimmter Behinderungen auch immer, die Würde und das Lebensrecht derjenigen anzugreifen, die heutemit genau dieser Behinderung leben - ein behinderter Kollege sagte zum Beispiel, ihn gäbe es nicht, wenn es zu seiner Zeit die PID gegeben hätte, weil seine Behinderung genau unter die Indikation fallen würde.
3. Die Biologie ist keine exakte Wissenschaft. Es gibt keinen genetischen Zustand, bei dem man sicher sagen kann, dieses Kind hat genau 9 Monate zu leben - das hängt immer von sehr vielen Faktoren ab, alles zwischen einer Totgeburt und vielen Lebensjahren ist drin. Unsere Abgeordnete Katrin Vogler zum Beispiel berichtete von einem Elternpaar, das sich für die Schwangerschaft entschieden hatte, obwohl die Ärzte sagen, das Kind wird höchstens ein Jahr alt werden. Jetzt ist das Kind sieben Jahre alt und läuft munter durch die Gegend. Deshalb ist auch der Versuch des Röspel-Antrages, die PID sehr eng zu beschränken, nicht wissenschaftlich zu begründen.
4. Egal wie viele Grenzen und Einschränkungen jetzt in das Gesetz geschrieben werden - mit zunehmender Praxis werden diese Grenzen fallen. An Beispielen wie der Rente oder der Leiharbeit kann man das deutlich sehen: immer wieder hat die SPD bestehende Verbote gekippt und, um das Ganze dann als minimalen Schritt zu verkaufen, eine Reihe von Einschränkungen und Grenzen definiert. Ist das Verbot aber einmal gekippt, ist es für die folgende Regierung und interessierte Lobbys ein Leichtes, auch die Grenzen immer weiter aufzuweichen. Alles andere als ein Totalverbot der PID öffnet heute also die Tür, die in einigen Jahren dann sperrangelweit für jeden Missbrauch offen steht. 5. Entscheidend für mich ist, dass ich hier nicht über Einzelschicksale spreche und abstimme - im Bundestag geht es um eine Grundsatzentscheidung, die nicht nur ein Einzelschicksal, sondern alle Menschen - mit oder ohne Behinderung, heutige und künftige Generationen - mit berücksichtigen muss.