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Der Nürnberger Kodex bei SARS - COV - 2

Der Nürnberger Kodex

Hendrik Wüst, der CDU-Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, erklärte am 23.01.2022 bei „Anne Will“ den Sinn der andiskutierten Impfpflicht : Sie diene der Genugtuung der Geimpften, die schon so viel für ihre Gesundheit getan hätten. Philosophia perennis hat auf diese Aussage verwiesen
Vor diesem Hintergrund sei an den

Nürnberger Kodex erinnert:

Vorbemerkung


Am 20. August 1947 wurden im Sitzungssaal des Justizpalastes in Nürnberg die Urteile gegen Nazi-Ärzte gefällt. Die Richter erkannten dabei dass die Problematik von Versuchen am Menschen ein allgemeines ethisches Problem darstellt und formulierten im sogenannten „Nürnberger Kodex 1947“ in 10 Punkten die Grundvoraussetzungen für ein ethisches Handeln in der Medizin. Dieser Kodex formulierte in kurzen Worten das bis dato ungeschriebenes Naturrecht für die medizinische Anwendungen.

Der Text des Nürnberger Kodex:

1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.

5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.

8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.

9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.

10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

Zusammengefasst bildet die Beachtung dieser zehn Punkte die Grundlage für eine medizinische Versorgung nach den Anforderungen der Ethik, auch im Falle einer Impfpflicht.

Laut des anhängenden Beipackes der

Impfstoffhersteller sind die Studien am Impfstoff nicht abgeschlossen. Eine Impfpflicht, die vor Abschluss dieser Studie Gesetz würde, entspräche also einer Verpflichtung zur Teilnahme an einer medizinischen Studie. Somit ist laut Nürnberger Kodex die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen.

Es stellen sich aus dem Text wichtige Fragen:

Was bedeutet konkret , dass der Proband oder der zu Impfende fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können, wenn er im Falle einer Nichtimpfung die verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte verliert und/oder nicht wieder erhält?
Adelita
<< Impfzwanggegner >>
Zürich 1. November 1924, vor bald huntert Jahren die selbe Geschichte. Es müsste die Zeit gewesen sein von der spanischen Grippe, die wahrscheinlich auch geplant wahr und kurz darauf den 2. Weltkrieg.
Hoffen wir, das wir in den hundert Jahren geistig gewachsen sind um noch nicht nochmal die gleichen Fehler zu machen.Mehr
<< Impfzwanggegner >>

Zürich 1. November 1924, vor bald huntert Jahren die selbe Geschichte. Es müsste die Zeit gewesen sein von der spanischen Grippe, die wahrscheinlich auch geplant wahr und kurz darauf den 2. Weltkrieg.

Hoffen wir, das wir in den hundert Jahren geistig gewachsen sind um noch nicht nochmal die gleichen Fehler zu machen.
Adelita
KOLLATERAL 6 - Die Mutter - Warum ich gegen eine Impfpflicht bin.
Wie " gesund" und effektiv die "Impfung" ist.Mehr
KOLLATERAL 6 - Die Mutter - Warum ich gegen eine Impfpflicht bin.

Wie " gesund" und effektiv die "Impfung" ist.
Ein weiterer Kommentar von Adelita
Adelita
Was jeder für seine "Gesundheit" tut , sollte jedem Einzelnen ūberlassen sein !!! 🤪
Die Bärin
Eine Genugtuung für die Welt wird es sein, wenn diese Machthaber verurteilt sein werden!
Adelita
Sie diene der Genugtuung der Geimpften, die schon so viel für ihre Gesundheit getan hätten. 😲 🤭 😬 🤮 😂
Und nach der Impfung schwer krank wurden oder gestorben sind!🥶😡😱
m sr a
eine Dialyseärztin meldete dem Gesundheitsamt, dass ich "wirr" sei weil ich von einem "Nürnberger Kodex" rede
Immaculata90
@m sr a Was ist den das für eine Trampel?
Adelita
Eine Dialyseärztin 🤭 😲 🥶 !!!
Die Bärin
@m sr a Gerne würde ich Ihnen liken, weiß aber nicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll. Woher beziehen solche "Ärzte" ihre Approbation? Wir leben hier offenbar in einer chinesischen Enklave!
Klaus Elmar Müller
In einem Rechtsstaat könnte man die Ärztin verklagen wegen Verleumdung und Bruches der Verschwiegenheitspflicht. Aber die Ärztin hat den Zeitgeist gerochen: Auch in der Sowjetunion galt als psychisch krank, wer nicht an die Staatsideologie glauben mochte, denn die Staatsideologie galt als "wissenschaftlich".
m sr a
der Rechtsstaat hat die Verpflichtung zur dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts
Darius Wiench teilt das
2
Zweihundert teilt das
38
😭