Psychiater Dr. Manfred Lütz: Missbrauch - früher dachte man etwas anders!

Aus heutiger Sicht ist die konsequente Bestrafung von Missbrauch erforderlich. In den 1950er Jahren dachte man in manchem etwas anders... twitter.com/…ppe/status/1364599897584992256 Anderes Beispiel:…Mehr
Aus heutiger Sicht ist die konsequente Bestrafung
von Missbrauch erforderlich. In den 1950er Jahren
dachte man in manchem etwas anders...
twitter.com/…ppe/status/1364599897584992256
Anderes Beispiel: Damals war die PRÜGELSTRAFE
noch ganz normal!
Advocata
Christa Meves war damals Haus- und Hofpsychologin der Bischöfe - und die hat diesen Unsinn nie erzählt, im Gegenteil.
HerzMariae
Die Kirche wusste das immer und hat es auch so verkündet. Z.B. die Glaubenskongregation erklärt in "Persona Humana" vom 29. Dezember 1976, dass selbst "die Masturbation als eine zuinnerst schwer ordnungswidrige Handlung" ist. "Jeder Geschlechtsakt des Menschen darf nur innerhalb der Ehe erfolgen".
Sahnetorte
Dr. Lütz hat recht: Heute hat man leicht reden. Auch ich kenne noch
die Prügelstrafe in der Schule; mein Vater hat oft davon erzählt.
Das waren andere Zeiten. Diejenigen, die mit dem Finger auf die
weniger als 1 % Missbrauchstäter aus den Reihen der Kirche zeigen,
sollten sich mal um die 70 % kümmern, die aus den eigenen Familien
der Opfer stammen. Im Sport gibt es ebenfalls viel mehr Fälle von …Mehr
Dr. Lütz hat recht: Heute hat man leicht reden. Auch ich kenne noch
die Prügelstrafe in der Schule; mein Vater hat oft davon erzählt.
Das waren andere Zeiten. Diejenigen, die mit dem Finger auf die
weniger als 1 % Missbrauchstäter aus den Reihen der Kirche zeigen,
sollten sich mal um die 70 % kümmern, die aus den eigenen Familien
der Opfer stammen. Im Sport gibt es ebenfalls viel mehr Fälle von
Missbrauch als in der Kirche, aber darüber schreiben Medien kaum.
AlexBKaiser
Da waren doch die Grünen vorne dabei...
Wilgefortis
Das ist ein sehr trübes Kapitel bei den Grünen.
Bibiana
Die haben sich doch eigentlich immer geoutet - dennoch wurden sie gewählt! Und steuern auf Mehrheitsverhältnisse zu.