IMPFPFLICHT-GESETZ: BEUGEHAFT BIS ZU EINEM JAHR! Während anfänglich eine Haftstrafe von bis zu vier Wochen möglich ist, plant die österreichische Bundesregierung die Maximaldauer auf ein Jahr auszudehnen …Mehr
IMPFPFLICHT-GESETZ: BEUGEHAFT BIS ZU EINEM JAHR!
Während anfänglich eine Haftstrafe von bis zu vier Wochen möglich ist, plant die österreichische Bundesregierung die Maximaldauer auf ein Jahr auszudehnen. Die „Täter“ müssen außerdem selbst für die Haftkosten (Verpflegung und Unterbringung) aufkommen. Weiterer interessanter Passus im Gesetzestext: Die „Häftlinge sind in Hafträumen anzuhalten“, die getrennt von Häftlingen sind, „die nach anderen Bestimmungen als nach diesem Bundesgesetz angehalten werden“. Es werden also eigene Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen. t.me/auf1tv/941
Erich Foltyn
ein Menschenvernichtungsgesetz
Boaurelia
Die Nazzis sind zurück 😡