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Kolfhaus-Klage abgewiesen

Das vatikanische Gericht hat die Klage von Monsignore Florian Kolfhaus, einem ehemaligen Beamten des vatikanischen Staatssekretariats, der 2004 von seinem ehemaligen Büroleiter, einem anderen deutschen Monsignore, Christof K., belästigt worden sein soll, abgewiesen, berichtete IlMessaggero.it (20 Juli).

Der Grund: Die vatikanischen Gesetze zum Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen, die erst vor drei Jahren in Kraft traten, gelten nicht rückwirkend.

Letztes Jahr reichte Monsignore Kolfhaus eine Beschwerde bei der Berliner Nuntiatur ein, in der er von angeblichen körperlichen Kontakten mit Monsignore Kühn berichtete, die sexueller Natur waren. Beide Männer arbeiteten in der deutschen Abteilung des Staatssekretariats.

Schon vor Kolfhaus’ Amtsantritt habe Kühn diesen gezwungen, in einem privaten Raum einen nicht vorgesehenen Eid auf Diskretion und Treue zu seiner Person abzulegen.

In der Folgezeit sei das Verhältnis zwischen Kühn und Kolfhaus von einem übermäßig strikten und "unerklärlich lästigen Verhalten” geprägt gewesen, das so weit gegangen sei, dass Kühn seinen Untergebenen nach seinem Privatleben fragte.

Während der Arbeit sei es zu Annäherungsversuchen gekommen, die in der Klageschrift als “Mobbing” und “Angriffe sexueller Art” beschrieben wurden.

In seinem Dekret schreibt der vatikanische Staatsanwalt: "Es kann nicht bezweifelt werden, dass viele der genannten Verhaltensweisen in ihrer Gesamtheit eine Reihe von Verstößen gegen das Strafrecht darstellen".
catharina
Man hätte erwarten dürfen, daß an solchen Stätten um die Erklärung, Verteidigung und Ausbreitung des Glaubens gerungen würde---