Impfnachweis vorzeigen oder täglich testen lassen
Die künftigen Ampel-Koalitionäre haben sich auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Vorgesehen ist unter anderem eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Beschäftigte sollen außerdem möglichst von zu Hause aus arbeiten. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Die wichtigsten Vorgaben für Beschäftigte:
WAS GILT AM ARBEITSPLATZ?
Ein neuer Paragraf sieht „bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen“ vor. Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte „untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können“, dürfen demnach nur noch von Arbeitgebern und Beschäftigten betreten werden, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G). Diese Vorgabe gilt auch für vom Arbeitgeber organisierte Transporte von Beschäftigten zur oder von der Arbeitsstätte.
Wer unmittelbar vor Arbeitsbeginn in der Firma ein Test- oder Impfangebot wahrnimmt, darf sie auch vorher betreten. Ansonsten muss ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein …