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Kirchenschändung: Liegestütze auf katholischem Altar. Liegestütze auf katholischem Altar Künstler: „Ich wollte mich nicht über die katholische Kirche lustig machen oder Gefühle von Gläubigen verletzen.“Mehr
Kirchenschändung: Liegestütze auf katholischem Altar.

Liegestütze auf katholischem Altar

Künstler: „Ich wollte mich nicht über die katholische Kirche lustig machen oder Gefühle von Gläubigen verletzen.“

Saarbrücken (kath.net) „Ich wollte mich nicht über die katholische Kirche lustig machen oder Gefühle von Gläubigen verletzen.“ Dies beteuerte nach Angaben der „Saarbrücker Zeitung“ der 38-jährige Alexander Karle, der sich heute vor dem Amtsgericht Saarbrücken verantworten muss. Er hatte in der katholischen Barock-Basilika St. Johann in Saarbrücken (Bistum Trier) unerlaubt den Altarraum betreten und etwa 30 Liegestütze auf dem Altar gemacht. Laut Staatsanwaltschaft sei dies eine „grob ungehörige, eine rohe Gesinnung aufweisende Handlung“ gewesen. Die Tat, die sich ungefähr zwischen Heiligabend 2015 und 10.1.2016 ereignet hat, war von Karle mit einem Video aufgenommen worden und in einem Saarbrücker Schaufenster und via Youtube verbreitet worden. Karle hatte an der Hochschule der Bildenden Künste Saar studiert und versteht seine Aktion als Kunst, wie andere Medien berichteten.

In der katholischen Kirchengemeinde wurde das Video allerdings als Provokation und Verunglimpfung empfunden, berichtete Pfr. Eugen Vogt. Deshalb habe die Kirchengemeinde die Polizei eingeschaltet. Gemäß Auffassung der Staatsanwaltschaft falle die Aktion nicht unter Kunst- und Meinungsfreiheit, sie hat deshalb beim Amtsgericht einen Strafbefehl über 1.500 Euro beantragt, Begründung: Störung der Religionsfreiheit und Hausfriedensbruch. Nach Einspruch des Künstlers kommt es nun zur Gerichtsverhandlung.

Die „Saarbrücker Zeitung“ fasste weitere Erläuterungen Karles wie folgt zusammen: Während der Aktion „seien ein paar Menschen zum Beten in der Basilika gewesen, die dazu ‚kein Wort gesagt‘ haben, versichert Karle. Und er sei ja selbst auch Katholik, wenn auch nur auf dem Papier.“ Immerhin habe er ja auch leise und mit einer kleinen Kamera aufgenommen, „also sehr dezent“, auch habe er das weiße Tuch auf dem Altar vor den Liegestützen sorgfältig entfernt und danach wieder hingelegt.

Die 1758 geweihte Kirche St. Johann war 1975 von Papst Paul VI. zur Basilika minor erhobenen worden. Sie wird in der Denkmalliste des Saarlandes als Einzeldenkmal aufgeführt.

UPDATE

Das Amtsgericht Saarbrücken entschied vor wenigen Stunden, dass der Angeklagte 700 Euro Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung zahlen muss. Das berichteten die „Bild“ und andere Medien. Richterin Judith Simon erläuterte in der Urteilsbegründung, dass Kunstfreiheit nicht uferlos garantiert sei. Wenn ein Altar mit einer Turnmatte gleichgesetzt werde, dann sei das eine Missachtung des Glaubens.

www.kath.net/news/58186
elisabethvonthüringen
Urteil: Liegestütze auf Altar kein Mittel der Kunstfreiheit
Weil er 26 Liegestütze auf dem Altar einer katholischen Kirche gemacht und sich dabei gefilmt hat, ist ein Videokünstler aus Saarbrücken wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung verurteilt worden. In dem Revisionsverfahren schloss sich das Oberlandesgericht heute einem früheren Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken an. …Mehr
Urteil: Liegestütze auf Altar kein Mittel der Kunstfreiheit
Weil er 26 Liegestütze auf dem Altar einer katholischen Kirche gemacht und sich dabei gefilmt hat, ist ein Videokünstler aus Saarbrücken wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung verurteilt worden. In dem Revisionsverfahren schloss sich das Oberlandesgericht heute einem früheren Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken an.
Es widersprach damit zugleich der Einschätzung des Landgerichts, das den Künstler im Juli 2017 lediglich wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und seine Aktion als Mittel der Kunstfreiheit gewertet hatte. „Die Kunstfreiheit ist zwar vorbehaltlos, aber nicht schrankenlos gewährleistet“, betonte die Vorsitzende Richterin in ihrer Begründung.
Der Schuldspruch des OLG ist rechtskräftig. Über die Höhe des Strafmaßes entscheidet nun das Landgericht. Der Angeklagte Alexander Karle (40) sagte, er sei von dem Urteil „sehr überrascht“ und darüber „entsetzt“.
red, ORF.at/Agenturen
Tina 13
Ein weiterer Kommentar von Tina 13
Tina 13
"Das Amtsgericht Saarbrücken entschied vor wenigen Stunden, dass der Angeklagte 700 Euro Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung zahlen muss."
Lächerliche Strafe! Pfuii Teufel.
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"Das Amtsgericht Saarbrücken entschied vor wenigen Stunden, dass der Angeklagte 700 Euro Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung zahlen muss."

Lächerliche Strafe! Pfuii Teufel.

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