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Jagender Bischof schießt auf anderen Jäger

Der kroatische Bischof Vjekoslav Huzjak (58) von Bjelovar-Križevci ging am 11. Januar mit anderen auf die Jagd und schoss versehentlich auf einen 64jährigen Kollegen seiner Jagdtruppe. Huzjak ist als …More
Der kroatische Bischof Vjekoslav Huzjak (58) von Bjelovar-Križevci ging am 11. Januar mit anderen auf die Jagd und schoss versehentlich auf einen 64jährigen Kollegen seiner Jagdtruppe.
Huzjak ist als passionierter Jäger bekannt. Der Jagdausflug fand in der Gegend von Lipovljani im Osten von Kroatien statt.
Huzjak wollte einen Keiler treffen, verfehlte aber das Ziel und schoss einem anderen Jäger in den Oberschenkel. Dieser war 90 Meter entfernt. Er ist im Spital, aber nicht in Lebensgefahr.
Die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet, berichtete die Zeitung "Vecernji List" am 15. Januar.
Bild: Vjekoslav Huzjak, #newsPfqcoqikvh
Theresia Katharina
Can.138 CIC von 1917: Clerici ab iis omnibus quae statum suum dedecent, prorsus abstinent: ....venatione ne indulgeant, clamorosam autem nunquam exerceant.
Voller lateinischer Wortlaut:
Can 138 CIC von 1917. Clerici ab iis omnibus quae statum suum dedecent, prorsus abstineant: indecoras artes ne exerceant; aleatoriis ludis, pecunia exposita, ne vacent; arma ne gestent, nisi quando iusta timendi …More
Can.138 CIC von 1917: Clerici ab iis omnibus quae statum suum dedecent, prorsus abstinent: ....venatione ne indulgeant, clamorosam autem nunquam exerceant.

Voller lateinischer Wortlaut:
Can 138 CIC von 1917. Clerici ab iis omnibus quae statum suum dedecent, prorsus abstineant: indecoras artes ne exerceant; aleatoriis ludis, pecunia exposita, ne vacent; arma ne gestent, nisi quando iusta timendi causa subsit; venationi ne indulgeant, clamorosant antem nunquam exerceant; tabernas aliaque similia loca sine necessitate aut alia iusta causa ab Ordinario loci probata ne ingrediantur.
Der Priester muss sich in seiner Lebensgestaltung von allem fernhalten, was seinem Stand nicht entsprach, nicht zur Ehre gereichte oder von Dritten als unstandesgemäßes Verhalten interpretiert werden könnte.
Hierzu gehörten: jede unstandesgemäße Berufstätigkeit (Gastwirtschaftsbetrieb), Teilnahme an Tänzen und Maskeraden und anderen weltlichen Lustbarkeiten, Hasardspiel, Waffentragen, die Jagd, Besuch von Wirtshäusern und ähnlichen Lokalen, von öffentlichen Theatern, in denen anzügliche Stücke, Balletts und ähnliche Vorstellungen gegeben werden, Teilnahme an derartigen Schaustücken (Pferderennen), Aufzügen, Kinos und dergleichen.
Klaus Elmar Müller
Der Canon 138 des gültigen Codex Juris Canonici äußert sich nicht zur Jagd ("venatio, venatione" im zitierten Canon des ungültigen CIC). Wer den alten CIC für den gültigen hält, muss das mit sich ausmachen, kann ihn aber nicht mehr einem Bischof vorhalten.
Theresia Katharina
Ja, dann kann man es einem Bischof auch nicht mehr vorhalten! Aber besser ist es schon, wenn er sich standesgemäß verhält und ein Vorbild ist! Der alte CIC von 1917 war besser, das VAT II Konzil hat den Verhaltenskodex für Priester sehr verweltlicht durch Weglassen der alten Vorschriften beim derzeit gültigen CIC von 1983!
@Vered Lavan @Gestas @Sunamis 46 @Tina 13
Klaus Elmar Müller
An sehr geschätzte @Theresia Katharina: Ich vermute, der Codex von 1917 wollte mit dem fürstlichen Gebaren der Fürsterzbischöfe aufräumen, also die Vermischung von Adels-Staat und Kirche zurückdrehen. Mittlerweile aber ist das Jagdrecht demokratisiert. Adlige mit Waldbesitz haben es, aber grundsätzlich kann jeder Jäger werden, wenn er die Jagdprüfung ablegt und polizeilich seinem Waffenbesitz …More
An sehr geschätzte @Theresia Katharina: Ich vermute, der Codex von 1917 wollte mit dem fürstlichen Gebaren der Fürsterzbischöfe aufräumen, also die Vermischung von Adels-Staat und Kirche zurückdrehen. Mittlerweile aber ist das Jagdrecht demokratisiert. Adlige mit Waldbesitz haben es, aber grundsätzlich kann jeder Jäger werden, wenn er die Jagdprüfung ablegt und polizeilich seinem Waffenbesitz nichts entgegensteht. Wenn also heute ein Bischof mit zur Jagd genommen wird, ist das nicht mehr die Demonstration adliger Vorrechte und damit auch nicht gegenüber dem geistlichen Stand unstandesgemäß. Ebenso wenig wie im See Schwimmen oder Skifahren.