Erhebliche Gewaltbereitschaft bei jungen Muslimen in Deutschland
Im Gegensatz zu den blumigen Reden der Moslem-Führer über die friedlichen Seiten des Islam zeigen Studien, dass die islamische Lehre ein erhebliches Gewaltpotential in die Köpfe der Muslime verankert. Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.
Wenn Muslime in einem Land in der Minderzahl sind, dann propagieren die Moslem-Führer den Islam als eine handzahme Religion des Friedens. Ihren Anhängern empfehlen sie friedliches Verhalten. Gelegentlich verraten sich Islam-Strategen mit der Bemerkung, dass sie einen anderen, herrischen Islam durchsetzen wollen, wenn sie Mehrheit und Macht dazu haben. Seit den Anfängen gilt für Mohammeds politisch-religiöse Religion die strategische Formel: Der Islam herrscht – und wird nicht beherrscht.
Das ist die Situation der Muslime auch im deutsch-sprachigen Raum. So betonen die deutschen Moslem-Führer stets, wie friedlich und eingepasst das Verhalten der Masse der Muslime sei. Von dem islamischen Gewalt-Ansatz, der bei einem Großteil der deutschen Muslime schlummert, sprechen sie lieber nicht. Doch in kritischen Zeiten kann das inkubierte islamische Gewaltpotential schnell hervorbrechen.
Diese Erfahrung machten kurdische Christen kürzlich im Nord-Irak: Seit Jahrhunderten lebten sie gutnachbarlich mit sunnitischen Moslems zusammen. Als dann aber der Anmarsch der IS-Milizen angekündigt war, da plünderten viele die Häuser ihrer christlichen Nachbarn sowie ein Nonnenkloster, noch bevor die IS-Terroristen vor Ort waren. Erzbischof Sharaf von Mossul, dessen Kathedrale die IS-Milizen in eine Moschee verwandelt haben, nennt es eine „große Lüge, wenn der Islam als eine Religion des Friedens bezeichnet wird".
Wie sieht es mit dem islamischen Gewaltpotential bei deutschen Muslimen aus?
Auch für Deutschland belegen einige Studien, dass der Islam in den Köpfen der deutschen Muslime ein nicht unbedeutendes Gewaltpotential schlummert. Der Sozialwissenschaftler Wilhelm Heitmeyer stellte schon vor knapp 20 Jahren bei türkisch-muslimischen Jugendlichen „ein erhebliches Ausmaß an islamzentriertem Überlegenheitsgefühl und religiös fundierter Gewaltbereitschaft" fest. Die Ergebnisse seiner Studie publizierte er in der Schrift: „Verlockender Fundamentalismus. Türkische Jugendliche in Deutschland, Frankfurt 1997". Die 1220 schriftlich befragten Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren waren in Deutschland geboren und sozialisiert. Den Befragten wurden Thesen vorgelegt, zu denen sie in je zwei Kategorien Zustimmung oder Ablehnung ankreuzen konnten.
Eine abgefragte These lautete so: „Jeder Gläubige muss wissen, dass die Religion anderer Nationen nichtig und falsch sind und ihre Angehörigen Ungläubige sind. Der Islam ist die einzig rechtgläubige Religion."
Wie unschwer zu erkennen ist, enthält das Statement die islamischen Positionen, die seit Mohammed durch den Koran den Muslimen in Moscheen und Koran-Schulen tradiert werden: das Überlegenheitsgefühl der eigenen Religion („einzig rechtgläubige Religion"), kombiniert mit der Abwertung aller anderen Religion ohne Unterschied als „nichtig und falsch". Die Angehörige anderer Religionen werden dabei stigmatisiert als „Ungläubige". Sie seien alle verfluchte Kandidaten der Hölle, wie der Salafisten-Prediger Pierre Vogel ständig herableiert.
Mehr als die Hälfte der befragten muslimischen Jugendlichen, in einer erschreckend hohen Zahl von 55,9 Prozent, stimmten dieser These zu, über 30 Prozent davon sogar mit dem Votum „stimmt völlig".
Woher haben die muslimischen Jugendlichen diese islamistisch-nahe Auffassung? Zum einen sicherlich aus den Lehren der Imame und Koranschulen, die laut Moslem-Führern ca. 20 bis 25 Prozent der eigenen Jugendlichen erreichen. Mit dieser Zahl darf man den Kreis der streng-religiösen Muslime in Deutschland annehmen. Dem verbleibenden von 30 Prozent wird wahrscheinlich durch Familien- und Gemeinschaftstraditionen der islamische Überlegenheitsanspruch und die Abwertung aller Nicht-Muslime vermittelt.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Prozentsatz der streng-religiösen Muslime in den letzten 20 Jahren eher noch vergrößert hat. Daher sind die Befragungsergebnisse auch für heute relevant.
Bereitschaft zu physischer Gewalt bei einem Drittel junger Muslime in Deutschland
Brisanter noch sind die vier Fragen und Antworten zu religiös fundierter Gewaltbereitschaft bei muslimischen Jugendlichen. Die Antworten treffen den Kern unserer Verfassungsordnung, insofern sie das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen.
Die erste Frage bezieht sich allgemein auf die Rechtfertigung von „Gewalt, wenn es um die Durchsetzung des islamischen Glaubens geht". 28, 5 Prozent halten diese Gewalt im Namen Allahs für „gerechtfertigt". In Glaubensdingen soll es zwar „keinen Zwang" geben (Sure 2,256), aber Gewalt für den Islam schon. In der Antwort spiegelt sich auch die historische Praxis der Muslime wieder. Die hatten über fast zehn Jahrhunderte mit kriegerischer Gewalt den islamischen Glauben in der halben Welt der mittleren Breitengrade ‚durchgesetzt'.
Die Zustimmung zu einem allgemeinen Satz ist leicht gegeben. Deshalb schoben die Sozialwissenschaftler eine weitere (Kontroll-) Frage bzw. These nach zu der persönlichen Bereitschaft zum Kampf - wie diese: „Ich bin bereit, mich mit körperlicher Gewalt gegen Ungläubige durchzusetzen, wenn es der islamischen Gemeinschaft dient".
Normalerweise ist die Zustimmung bei einer persönlichen Bereitschaftsfrage geringer als bei allgemeiner Meinungsabfrage. In diesem Fall ergab sich aber eine gegenteilige Tendenz:
Knapp 36 Prozent, also mehr als ein Drittel, war bereit, persönlich und mit physischer Gewalt gegen „Ungläubige" die Interessen der islamischen Gemeinschaft durchzusetzen. Wohlgemerkt - diese Gewaltphantasie und Gewaltbereitschaft wurden von jungen, in Deutschland sozialisierten Muslimen im Horizont des Grundgesetzes geäußert.
Die „Ungläubigen" als Adressaten muslimischer Gewalttätigkeiten wären in Deutschland vor allem Christen und Juden.
Gewalt und Kampf gegen „Ungläubige" gehen auf Mohammed und den Koran zurück
Letztlich geht die Aufforderung, gegen die „Ungläubigen" mit allen Mitteln zu kämpfen, auf Mohammed und den Koran zurück. In vielen Suren-Versen wird der kriegerische Kampf propagiert gegen diejenigen, „die nicht der wahren Religion angehören" – etwa in Sure 9.123: Ihr Gläubigen, kämpft gegen die Ungläubigen in eurer Nähe und lasst sie von eurer Seite Härte spüren."
Diese ur-islamische Gewaltbereitschaft junger Muslime in Deutschland wird immer gefährlicher. Denn in diesen Kreisen finden die Dschihad-Predigten von radikal-islamistischen Imamen und Salafisten vorbereiteten Boden. Die dort gewonnenen Kämpfer gegen die „Ungläubigen" in Syrien, dem Irak oder in Algerien werden als geschulte Terroristen nach Deutschland zurückkehren und dort eine Bomben-Stimmung verbreiten.
Töten im Namen Allahs – ein Viertel der jungen deutschen Muslime ist dazu bereit
Bei der dritten Frage äußerte ein Viertel der Jugendliche Zustimmung zu dem Statement, dass sie persönlich bereit seien, „andere zu erniedrigen, wenn es der islamischen Gemeinschaft dient". Diese Bereitschaft von jungen Muslimen, Andersdenkende zu erniedrigen oder zu demütigen, korrespondiert mit der eigenen islamischen Überheblichkeit sowie der Verachtung aller „Ungläubigen", wie oben zum ersten Fragen-Komplex dargelegt.
Bei der letzten Frage ging es um die äußerste Form von Gewaltbereitschaft – den Todschlag im Namen Allahs. 23 Prozent der jungen Muslime in Deutschland wollten davor dann nicht zurückschrecken, „wenn jemand gegen den Islam kämpft". Dabei war die vorgegebene These noch besonders scharf formuliert: „... muss man ihn töten!?" „Stimmt völlig", meinte 9,2 Prozent der deutsch-türkischen Jugendlichen, 14 Prozent sagte „stimmt".
Der Ansatz, die Zahl der potentiellen Dschihadisten in Deutschland mit 36 Prozent der gewaltbereiten Muslime (siehe oben) anzunehmen, mag zu hoch gegriffen zu sein. Die 23 Prozent der deutschen Muslime, die nicht nur zu töten bereit ist, sondern von einem „Muss" des Tötens beim Kampf für den Islam ausgeht, gehört sicherlich zu dem engeren Kreis der Dschihad-Anfälligen. Dabei lässt sich eine Rechtfertigung durch einen vorgeblicher ‚Kampf gegen den Islam' leicht konstruieren – etwa die amerikanischen Luftschläge gegen IS-Stellungen.
Auch zum Töten der Ungläubigen forderte Mohammed an verschiedenen Koranstellen auf. Die Heiden sollen ohne Umschweife getötet werden, so in Sure 9,5: „Wo immer ihr sie findet, greift sie an, belagert sie und lauert ihnen auf." So handeln die IS-Terroristen derzeit gegenüber den Jesiden. Vom Töten der anderen Ungläubigen spricht Mohammed in den Suren 2, 4, 8, 9 und einigen anderen.
Das generelle Tötungsverbot des Christentums gibt es im Islam nicht
In der jüdisch-christlichen Tradition gibt es ein grundsätzliches Tötungsverbot; „Du sollst nicht töten" heißt es kategorisch im 5. Gebot des Dekalogs. In der christlichen Bibel erscheint Gott allein als Herr über Leben und Tod. Kein Mensch hat das Recht zu töten, auch nicht im Namen Gottes.
„Im Christentum führte die Erfahrung des Unglaubens nicht zum Aufruf, die Ungläubigen zu töten, sondern zum Missionseifer" – so Prof. Martin Rhonheimer in einem Artikel der NZZ. Solche Missionare wie Francesco Vitoria und Bartolomé de las Casas machten bei ihrer Mission in Mittelamerika geltend, dass Ungläubige als Menschen die gleichen grundlegenden Rechte besitzen würden wie Christen. Dabei wurden sie von päpstlichen Verlautbarungen unterstützt. Diese christliche Tradition steht im diametralen Gegensatz zur islamischen Lehre und Praxis gegenüber den Ungläubigen.
Das generelle Tötungsverbot der jüdisch-christlichen Tradition ist Grundlage unserer Verfassung und Gesetzgebung. Entscheidend ist dabei, dass das gesetzliche Tötungsverbot in Paragraf 211 ff. im „Recht auf Leben" (Art. 2,2) begründet ist. Dieses Grundrecht im Verfassungsrang gilt für jeden Menschen gleich welcher Konfession, Herkunft etc. Ein solches positives Lebensrecht kennt der Islam nicht, denn alles Leben und die Lebenselemente seien Gnade und Gabe Allahs.
Im Islam gilt eine geteilte oder gestufte Tötungs-Ethik
Der Islam kennt daher kein generelles Tötungsverbot gegenüber anderen Menschen. Zwar wird die Tötung der eigenen Glaubensgenossen streng geahndet, aber für den Totschlag von „Ungläubigen" gibt es großzügige Ausnahmen. Unter bestimmten Bedingungen ist vom Koran sogar ein „Muss" angesagt, Ungläubige zu töten. Ein bekanntes Beispiel für die Tötungs-Pflicht der Muslime gegenüber einem bezeichneten „Ungläubigen" war das Scharia-Urteil gegen den indisch-britischen Schriftsteller Salman Rushdie.
Was ist der islamisch-koranische Hintergrund für diese geteilten Tötungs-Regelungen?
Nach dem Koran ist die Menschheit zweigeteilt zwischen den gottgewollten Muslimen als vollwertige Menschen und den Ungläubigen als verfluchte Menschen minderer Qualitäten und Rechte, deren Schicksal sowieso die Hölle ist. Für die zwei Klassen von Menschen gibt der Koran unterschiedliche Weisungen vor – exemplarisch ausgedrückt in der Sure 48,29: ‚Ihr Gläubigen, seid gegeneinander barmherzig, gegen die Ungläubigen aber hart und heftig.'
Trennung von Staat und Religion in der christlich-europäischen Tradition
In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Unterschied zwischen der christlichen und islamischen Tradition wichtig: Mit dem Jesus-Wort, Gott und dem Kaiser ihre unterschiedlichen Referenzen (und Steuern) zu erweisen, ist dem Christentum die Trennung zwischen Staat und Religion in die Wiege gelegt.
In der europäischen Tradition von römischem Recht und christlicher Staatsferne bildete sich ein Staatstyp heraus, der konfessions- und religionsneutral ist: Der Staat gewährleistet allen Religionsgemeinschaften die gleichen Bedingungen der freien Religionspraxis. Im Gegenzug erwartete er eine entsprechende Toleranz untereinander sowie die unbedingte Respektierung des staatlichen Gewaltmonopols. Demnach ist den Bürgern generell Gewalt, Kampf oder gar Totschlag gegenüber Menschen anderer Religion verboten. Ein Widerstandsrecht gegenüber Staat und Regierung ist allenfalls bei Bedrohung der verfassten Ganzheit erlaubt.
Islamische Gewaltbereitschaft bedroht Menschenrechte und staatl. Gewaltmonopol
Im Islam dagegen sind in den Gestalten Mohammeds und seiner Nachfolger-Kalifen von Anfang an Staat und Religion vermischt. Nach dem Modell des Früh-Islam bestand und besteht immer wieder die Tendenz zu einer politisch-religiösen Gewalten-Einheit – aktuell in dem Konstrukt des „Islamischen Staates". Oder der (islamische) Staat steht unter der Fuchtel von Moslem-Führern bzw. einem Wächterrat.
Selbst in der muslimischen Minderheitensituation in Deutschland unterminiert ein beachtlicher Teil streng religiöser Muslime das staatliche Gewalt- und Tötungsverbot. Mit der oben aufgezeigten islamischen Bereitschaft zu Todschlag und Gewalttätigkeiten gegenüber anderen „ungläubigen" Menschen stellen Muslime sowohl das Menschenrecht anderer Bürger in Frage als auch das Gewaltmonopol des Staates.
Angesichts der aktuellen Gewalt-Propaganda von Salafisten und IS-Dschihadisten ist es dringlicher denn je, dass Politiker und Medien die hier lebenden Muslimen in aller Deutlichkeit aufklären: Die islamisch-koranische Lehre von den zwei Menschenklassen an Gläubigen und Ungläubigen gehört definitiv nicht zu Deutschland. Propaganda und Bereitschaft zu Gewalt und Kampf gegen „Ungläubige" ist mit der deutschen Verfassungsordnung gänzlich unvereinbar.
Weiterführender Text: Martin Rhonheimer: Töten im Namen Allahs, Neue Zürcher Zeitung vom 6. 9. 2014
Wenn Muslime in einem Land in der Minderzahl sind, dann propagieren die Moslem-Führer den Islam als eine handzahme Religion des Friedens. Ihren Anhängern empfehlen sie friedliches Verhalten. Gelegentlich verraten sich Islam-Strategen mit der Bemerkung, dass sie einen anderen, herrischen Islam durchsetzen wollen, wenn sie Mehrheit und Macht dazu haben. Seit den Anfängen gilt für Mohammeds politisch-religiöse Religion die strategische Formel: Der Islam herrscht – und wird nicht beherrscht.
Das ist die Situation der Muslime auch im deutsch-sprachigen Raum. So betonen die deutschen Moslem-Führer stets, wie friedlich und eingepasst das Verhalten der Masse der Muslime sei. Von dem islamischen Gewalt-Ansatz, der bei einem Großteil der deutschen Muslime schlummert, sprechen sie lieber nicht. Doch in kritischen Zeiten kann das inkubierte islamische Gewaltpotential schnell hervorbrechen.
Diese Erfahrung machten kurdische Christen kürzlich im Nord-Irak: Seit Jahrhunderten lebten sie gutnachbarlich mit sunnitischen Moslems zusammen. Als dann aber der Anmarsch der IS-Milizen angekündigt war, da plünderten viele die Häuser ihrer christlichen Nachbarn sowie ein Nonnenkloster, noch bevor die IS-Terroristen vor Ort waren. Erzbischof Sharaf von Mossul, dessen Kathedrale die IS-Milizen in eine Moschee verwandelt haben, nennt es eine „große Lüge, wenn der Islam als eine Religion des Friedens bezeichnet wird".
Wie sieht es mit dem islamischen Gewaltpotential bei deutschen Muslimen aus?
Auch für Deutschland belegen einige Studien, dass der Islam in den Köpfen der deutschen Muslime ein nicht unbedeutendes Gewaltpotential schlummert. Der Sozialwissenschaftler Wilhelm Heitmeyer stellte schon vor knapp 20 Jahren bei türkisch-muslimischen Jugendlichen „ein erhebliches Ausmaß an islamzentriertem Überlegenheitsgefühl und religiös fundierter Gewaltbereitschaft" fest. Die Ergebnisse seiner Studie publizierte er in der Schrift: „Verlockender Fundamentalismus. Türkische Jugendliche in Deutschland, Frankfurt 1997". Die 1220 schriftlich befragten Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren waren in Deutschland geboren und sozialisiert. Den Befragten wurden Thesen vorgelegt, zu denen sie in je zwei Kategorien Zustimmung oder Ablehnung ankreuzen konnten.
Eine abgefragte These lautete so: „Jeder Gläubige muss wissen, dass die Religion anderer Nationen nichtig und falsch sind und ihre Angehörigen Ungläubige sind. Der Islam ist die einzig rechtgläubige Religion."
Wie unschwer zu erkennen ist, enthält das Statement die islamischen Positionen, die seit Mohammed durch den Koran den Muslimen in Moscheen und Koran-Schulen tradiert werden: das Überlegenheitsgefühl der eigenen Religion („einzig rechtgläubige Religion"), kombiniert mit der Abwertung aller anderen Religion ohne Unterschied als „nichtig und falsch". Die Angehörige anderer Religionen werden dabei stigmatisiert als „Ungläubige". Sie seien alle verfluchte Kandidaten der Hölle, wie der Salafisten-Prediger Pierre Vogel ständig herableiert.
Mehr als die Hälfte der befragten muslimischen Jugendlichen, in einer erschreckend hohen Zahl von 55,9 Prozent, stimmten dieser These zu, über 30 Prozent davon sogar mit dem Votum „stimmt völlig".
Woher haben die muslimischen Jugendlichen diese islamistisch-nahe Auffassung? Zum einen sicherlich aus den Lehren der Imame und Koranschulen, die laut Moslem-Führern ca. 20 bis 25 Prozent der eigenen Jugendlichen erreichen. Mit dieser Zahl darf man den Kreis der streng-religiösen Muslime in Deutschland annehmen. Dem verbleibenden von 30 Prozent wird wahrscheinlich durch Familien- und Gemeinschaftstraditionen der islamische Überlegenheitsanspruch und die Abwertung aller Nicht-Muslime vermittelt.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Prozentsatz der streng-religiösen Muslime in den letzten 20 Jahren eher noch vergrößert hat. Daher sind die Befragungsergebnisse auch für heute relevant.
Bereitschaft zu physischer Gewalt bei einem Drittel junger Muslime in Deutschland
Brisanter noch sind die vier Fragen und Antworten zu religiös fundierter Gewaltbereitschaft bei muslimischen Jugendlichen. Die Antworten treffen den Kern unserer Verfassungsordnung, insofern sie das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen.
Die erste Frage bezieht sich allgemein auf die Rechtfertigung von „Gewalt, wenn es um die Durchsetzung des islamischen Glaubens geht". 28, 5 Prozent halten diese Gewalt im Namen Allahs für „gerechtfertigt". In Glaubensdingen soll es zwar „keinen Zwang" geben (Sure 2,256), aber Gewalt für den Islam schon. In der Antwort spiegelt sich auch die historische Praxis der Muslime wieder. Die hatten über fast zehn Jahrhunderte mit kriegerischer Gewalt den islamischen Glauben in der halben Welt der mittleren Breitengrade ‚durchgesetzt'.
Die Zustimmung zu einem allgemeinen Satz ist leicht gegeben. Deshalb schoben die Sozialwissenschaftler eine weitere (Kontroll-) Frage bzw. These nach zu der persönlichen Bereitschaft zum Kampf - wie diese: „Ich bin bereit, mich mit körperlicher Gewalt gegen Ungläubige durchzusetzen, wenn es der islamischen Gemeinschaft dient".
Normalerweise ist die Zustimmung bei einer persönlichen Bereitschaftsfrage geringer als bei allgemeiner Meinungsabfrage. In diesem Fall ergab sich aber eine gegenteilige Tendenz:
Knapp 36 Prozent, also mehr als ein Drittel, war bereit, persönlich und mit physischer Gewalt gegen „Ungläubige" die Interessen der islamischen Gemeinschaft durchzusetzen. Wohlgemerkt - diese Gewaltphantasie und Gewaltbereitschaft wurden von jungen, in Deutschland sozialisierten Muslimen im Horizont des Grundgesetzes geäußert.
Die „Ungläubigen" als Adressaten muslimischer Gewalttätigkeiten wären in Deutschland vor allem Christen und Juden.
Gewalt und Kampf gegen „Ungläubige" gehen auf Mohammed und den Koran zurück
Letztlich geht die Aufforderung, gegen die „Ungläubigen" mit allen Mitteln zu kämpfen, auf Mohammed und den Koran zurück. In vielen Suren-Versen wird der kriegerische Kampf propagiert gegen diejenigen, „die nicht der wahren Religion angehören" – etwa in Sure 9.123: Ihr Gläubigen, kämpft gegen die Ungläubigen in eurer Nähe und lasst sie von eurer Seite Härte spüren."
Diese ur-islamische Gewaltbereitschaft junger Muslime in Deutschland wird immer gefährlicher. Denn in diesen Kreisen finden die Dschihad-Predigten von radikal-islamistischen Imamen und Salafisten vorbereiteten Boden. Die dort gewonnenen Kämpfer gegen die „Ungläubigen" in Syrien, dem Irak oder in Algerien werden als geschulte Terroristen nach Deutschland zurückkehren und dort eine Bomben-Stimmung verbreiten.
Töten im Namen Allahs – ein Viertel der jungen deutschen Muslime ist dazu bereit
Bei der dritten Frage äußerte ein Viertel der Jugendliche Zustimmung zu dem Statement, dass sie persönlich bereit seien, „andere zu erniedrigen, wenn es der islamischen Gemeinschaft dient". Diese Bereitschaft von jungen Muslimen, Andersdenkende zu erniedrigen oder zu demütigen, korrespondiert mit der eigenen islamischen Überheblichkeit sowie der Verachtung aller „Ungläubigen", wie oben zum ersten Fragen-Komplex dargelegt.
Bei der letzten Frage ging es um die äußerste Form von Gewaltbereitschaft – den Todschlag im Namen Allahs. 23 Prozent der jungen Muslime in Deutschland wollten davor dann nicht zurückschrecken, „wenn jemand gegen den Islam kämpft". Dabei war die vorgegebene These noch besonders scharf formuliert: „... muss man ihn töten!?" „Stimmt völlig", meinte 9,2 Prozent der deutsch-türkischen Jugendlichen, 14 Prozent sagte „stimmt".
Der Ansatz, die Zahl der potentiellen Dschihadisten in Deutschland mit 36 Prozent der gewaltbereiten Muslime (siehe oben) anzunehmen, mag zu hoch gegriffen zu sein. Die 23 Prozent der deutschen Muslime, die nicht nur zu töten bereit ist, sondern von einem „Muss" des Tötens beim Kampf für den Islam ausgeht, gehört sicherlich zu dem engeren Kreis der Dschihad-Anfälligen. Dabei lässt sich eine Rechtfertigung durch einen vorgeblicher ‚Kampf gegen den Islam' leicht konstruieren – etwa die amerikanischen Luftschläge gegen IS-Stellungen.
Auch zum Töten der Ungläubigen forderte Mohammed an verschiedenen Koranstellen auf. Die Heiden sollen ohne Umschweife getötet werden, so in Sure 9,5: „Wo immer ihr sie findet, greift sie an, belagert sie und lauert ihnen auf." So handeln die IS-Terroristen derzeit gegenüber den Jesiden. Vom Töten der anderen Ungläubigen spricht Mohammed in den Suren 2, 4, 8, 9 und einigen anderen.
Das generelle Tötungsverbot des Christentums gibt es im Islam nicht
In der jüdisch-christlichen Tradition gibt es ein grundsätzliches Tötungsverbot; „Du sollst nicht töten" heißt es kategorisch im 5. Gebot des Dekalogs. In der christlichen Bibel erscheint Gott allein als Herr über Leben und Tod. Kein Mensch hat das Recht zu töten, auch nicht im Namen Gottes.
„Im Christentum führte die Erfahrung des Unglaubens nicht zum Aufruf, die Ungläubigen zu töten, sondern zum Missionseifer" – so Prof. Martin Rhonheimer in einem Artikel der NZZ. Solche Missionare wie Francesco Vitoria und Bartolomé de las Casas machten bei ihrer Mission in Mittelamerika geltend, dass Ungläubige als Menschen die gleichen grundlegenden Rechte besitzen würden wie Christen. Dabei wurden sie von päpstlichen Verlautbarungen unterstützt. Diese christliche Tradition steht im diametralen Gegensatz zur islamischen Lehre und Praxis gegenüber den Ungläubigen.
Das generelle Tötungsverbot der jüdisch-christlichen Tradition ist Grundlage unserer Verfassung und Gesetzgebung. Entscheidend ist dabei, dass das gesetzliche Tötungsverbot in Paragraf 211 ff. im „Recht auf Leben" (Art. 2,2) begründet ist. Dieses Grundrecht im Verfassungsrang gilt für jeden Menschen gleich welcher Konfession, Herkunft etc. Ein solches positives Lebensrecht kennt der Islam nicht, denn alles Leben und die Lebenselemente seien Gnade und Gabe Allahs.
Im Islam gilt eine geteilte oder gestufte Tötungs-Ethik
Der Islam kennt daher kein generelles Tötungsverbot gegenüber anderen Menschen. Zwar wird die Tötung der eigenen Glaubensgenossen streng geahndet, aber für den Totschlag von „Ungläubigen" gibt es großzügige Ausnahmen. Unter bestimmten Bedingungen ist vom Koran sogar ein „Muss" angesagt, Ungläubige zu töten. Ein bekanntes Beispiel für die Tötungs-Pflicht der Muslime gegenüber einem bezeichneten „Ungläubigen" war das Scharia-Urteil gegen den indisch-britischen Schriftsteller Salman Rushdie.
Was ist der islamisch-koranische Hintergrund für diese geteilten Tötungs-Regelungen?
Nach dem Koran ist die Menschheit zweigeteilt zwischen den gottgewollten Muslimen als vollwertige Menschen und den Ungläubigen als verfluchte Menschen minderer Qualitäten und Rechte, deren Schicksal sowieso die Hölle ist. Für die zwei Klassen von Menschen gibt der Koran unterschiedliche Weisungen vor – exemplarisch ausgedrückt in der Sure 48,29: ‚Ihr Gläubigen, seid gegeneinander barmherzig, gegen die Ungläubigen aber hart und heftig.'
Trennung von Staat und Religion in der christlich-europäischen Tradition
In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Unterschied zwischen der christlichen und islamischen Tradition wichtig: Mit dem Jesus-Wort, Gott und dem Kaiser ihre unterschiedlichen Referenzen (und Steuern) zu erweisen, ist dem Christentum die Trennung zwischen Staat und Religion in die Wiege gelegt.
In der europäischen Tradition von römischem Recht und christlicher Staatsferne bildete sich ein Staatstyp heraus, der konfessions- und religionsneutral ist: Der Staat gewährleistet allen Religionsgemeinschaften die gleichen Bedingungen der freien Religionspraxis. Im Gegenzug erwartete er eine entsprechende Toleranz untereinander sowie die unbedingte Respektierung des staatlichen Gewaltmonopols. Demnach ist den Bürgern generell Gewalt, Kampf oder gar Totschlag gegenüber Menschen anderer Religion verboten. Ein Widerstandsrecht gegenüber Staat und Regierung ist allenfalls bei Bedrohung der verfassten Ganzheit erlaubt.
Islamische Gewaltbereitschaft bedroht Menschenrechte und staatl. Gewaltmonopol
Im Islam dagegen sind in den Gestalten Mohammeds und seiner Nachfolger-Kalifen von Anfang an Staat und Religion vermischt. Nach dem Modell des Früh-Islam bestand und besteht immer wieder die Tendenz zu einer politisch-religiösen Gewalten-Einheit – aktuell in dem Konstrukt des „Islamischen Staates". Oder der (islamische) Staat steht unter der Fuchtel von Moslem-Führern bzw. einem Wächterrat.
Selbst in der muslimischen Minderheitensituation in Deutschland unterminiert ein beachtlicher Teil streng religiöser Muslime das staatliche Gewalt- und Tötungsverbot. Mit der oben aufgezeigten islamischen Bereitschaft zu Todschlag und Gewalttätigkeiten gegenüber anderen „ungläubigen" Menschen stellen Muslime sowohl das Menschenrecht anderer Bürger in Frage als auch das Gewaltmonopol des Staates.
Angesichts der aktuellen Gewalt-Propaganda von Salafisten und IS-Dschihadisten ist es dringlicher denn je, dass Politiker und Medien die hier lebenden Muslimen in aller Deutlichkeit aufklären: Die islamisch-koranische Lehre von den zwei Menschenklassen an Gläubigen und Ungläubigen gehört definitiv nicht zu Deutschland. Propaganda und Bereitschaft zu Gewalt und Kampf gegen „Ungläubige" ist mit der deutschen Verfassungsordnung gänzlich unvereinbar.
Weiterführender Text: Martin Rhonheimer: Töten im Namen Allahs, Neue Zürcher Zeitung vom 6. 9. 2014