Eva
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Deutsche Gerichte: Bereits neun Klagen für Gottesdienst-Freiheit abgewiesen

(Quelle ist ein Freund auf facebook. Danke ihm!) Ein Priester, der das Versammlungsverbot für Gottesdienste, sogar für die Hl. Woche, nicht einfach so hinnehmen wollte, schreibt in seinem Pfarrblättchen:

"Selbst hatte ich mehrmals mit einem Anwalt Kontakt. Dieser hat inzwischen festgestellt, dass bereits neun Klagen bei verschiedenen Verwaltungsgerichten in Deutschland abgewiesen wurden und die entsprechenden Landesverordnungen für rechtens erklärt. Nach dem Naturrecht und selbst nach der christlichen Verfassung Deutschlands ist klar, dass zur freien Religionsausübung für Katholiken in erster Linie die Teilnahme am göttlichen Kult gehört.

Das hat Prof. Hillgruber aus Bonn auch entsprechend ausgeführt. Allerdings ist für ein paar Wochen Beschränkung dieser Teilnahmewegen einer Epidemie beim Verwaltungsgericht rechtlich nichts auszurichten. Für ein längeres oder dauerndes Verbot der Teilnahme am öffentlichen Kult wäre dann eine Verfas-sungsbeschwerde einfacher und angemessen.

Wer hätte je gedacht, dass so etwas in einer sogenannten freien und pluralistischen Demokratie notwendig werden würde. Leider sind die Früchte des antikirchlichen Kulturkampfes der 68er zu offensichtlich. Auch wenn wir etwas getröstet sind durch die Möglichkeit, die Zeremonien im Internet zu verfolgen, so möchte ich doch auf einen Irrtum hinweisen, dem man leicht erliegen kann. Natürlich kann man sich geistig mit dem Geschehen am Bildschirm verbinden, aber das ist und bleibt rein virtuell; es ist eine rein psychologische, gedachte Verbindung.

Das zeigt sich deutlich an einem etwas hinkendem Vergleich: Niemand wird sich der Mittäterschaft schuldig fühlen, nur weil er bei einem Fernsehkrimi einem Mord zugesehen hat – es ist eben keine reale, wirkliche Teilnahme am Geschehen, und das nicht nur, weil das eine ein gespielter Film, das andere eine wirkliche Zeremonie ist. Auch wenn also die Darstellung, welcher ich folge, real und nicht nur gespielt ist, nehme ich am Sonn-tagsgottesdienst oder einer anderen Liturgie NICHT real, also WIRKLICH teil.

Deshalb sollten Sie das Gebet vor dem wirklichen Allerheiligstenin der Kirche nicht vergessen! Da die Kirchen zum persönlichen, privaten Gebet geöffnet sind, sper-ren wir wie gewohnt den Eingang auf und zu. .... "
Theresia Katharina
Beten wir für die Bekehrung von Deutschland! Sr. Lucia von Fatima: Deutschland wird sich bekehren
Theresia Katharina
Mara2015 teilt das
4
😇
Timotheus
Möglicherweise sind die Anordnungen, Gottesdienste zu verbieten,
sogar verfassungswidrig. Auf jeden Fall eine Frechheit, wenn der
Mindestabstand doch eingehalten wird!
Dann müsste man auch den Einkauf beim Bäcker oder auf dem
Markt verbieten und jede Fahrt mit Bus oder Bahn!
Tina 13
„Das zeigt sich deutlich an einem etwas hinkendem Vergleich: Niemand wird sich der Mittäterschaft schuldig fühlen, nur weil er bei einem Fernsehkrimi einem Mord zugesehen hat – es ist eben keine reale, wirkliche Teilnahme am Geschehen, und das nicht nur, weil das eine ein gespielter Film, das andere eine wirkliche Zeremonie ist. Auch wenn also die Darstellung, welcher ich folge, real und nicht nur …Mehr
„Das zeigt sich deutlich an einem etwas hinkendem Vergleich: Niemand wird sich der Mittäterschaft schuldig fühlen, nur weil er bei einem Fernsehkrimi einem Mord zugesehen hat – es ist eben keine reale, wirkliche Teilnahme am Geschehen, und das nicht nur, weil das eine ein gespielter Film, das andere eine wirkliche Zeremonie ist. Auch wenn also die Darstellung, welcher ich folge, real und nicht nur gespielt ist, nehme ich am Sonn-tagsgottesdienst oder einer anderen Liturgie NICHT real, also WIRKLICH teil.“
Tina 13
„Wer hätte je gedacht, dass so etwas in einer sogenannten freien und pluralistischen Demokratie notwendig werden würde. Leider sind die Früchte des antikirchlichen Kulturkampfes der 68er zu offensichtlich. Auch wenn wir etwas getröstet sind durch die Möglichkeit, die Zeremonien im Internet zu verfolgen, so möchte ich doch auf einen Irrtum hinweisen, dem man leicht erliegen kann. Natürlich kann …Mehr
„Wer hätte je gedacht, dass so etwas in einer sogenannten freien und pluralistischen Demokratie notwendig werden würde. Leider sind die Früchte des antikirchlichen Kulturkampfes der 68er zu offensichtlich. Auch wenn wir etwas getröstet sind durch die Möglichkeit, die Zeremonien im Internet zu verfolgen, so möchte ich doch auf einen Irrtum hinweisen, dem man leicht erliegen kann. Natürlich kann man sich geistig mit dem Geschehen am Bildschirm verbinden, aber das ist und bleibt rein virtuell; es ist eine rein psychologische, gedachte Verbindung.“
Klaus Elmar Müller
Danke für diese Information, sehr geehrte @Eva ! Prof. Hillgruber tut also etwas! Dank darum auch an ihn! (P.S.: die lächerlichen Like-Gesichter passen nicht zum Ernst der Sache)
Tina 13
🙏🙏🙏
Zweihundert
Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. April 2020
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland …Mehr
Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. April 2020

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.

Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dringend in den Blick zu nehmen sind demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie. Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist!

Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde:
Denn die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt. Die wirklich notwendigen Maßnahmen hingegen sind noch immer nicht umgesetzt, wie die vielfältigen Klagen aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen. Es braucht ferner mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit hunderten Menschen Kontakt haben.
Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vorallem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind. Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!
Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten - Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!

Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Beate Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “
Die Anwältin fordert: Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!

Zur Person:
Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und Inhaberin der Fachanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Sie war dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit.
Beate Bahner ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Aufsätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“.
Klaus Elmar Müller
Herzlichen Dank, sehr geehrter @Zweihundert ! Das zu lesen, entlastet! Dank auch an die Juristin Beate Bahner !
Mk 16,16
Vielen Dank an Zweihundert! Hochinteressant! Jetzt ist die Opposition in Deutschland gefragt. Und die Bevölkerung! Jetzt müßte es eine Klagewelle geben wie noch nie. Und es müßte jetzt den Sturz und die Verurteilung der verantwortungslosen Politiker geben. Hoffentlich schließen sich die ganzen geschädigten bzw. ruinierten Unternehmen den Klagen an. Die Politiker müssen persönlich für den …Mehr
Vielen Dank an Zweihundert! Hochinteressant! Jetzt ist die Opposition in Deutschland gefragt. Und die Bevölkerung! Jetzt müßte es eine Klagewelle geben wie noch nie. Und es müßte jetzt den Sturz und die Verurteilung der verantwortungslosen Politiker geben. Hoffentlich schließen sich die ganzen geschädigten bzw. ruinierten Unternehmen den Klagen an. Die Politiker müssen persönlich für den wirtschaftlichen und moralischen Schaden haften mit ihrem Eigentum.
Zweihundert
@Klaus Elmar Müller danke, ist aber zu viel der Ehre, habe es doch nur weitergeleitet!
kyriake
Ob sich dabei gegen einen korrupten Staat etwas ausrichten lässt?!