Deutsche Gerichte: Bereits neun Klagen für Gottesdienst-Freiheit abgewiesen
(Quelle ist ein Freund auf facebook. Danke ihm!) Ein Priester, der das Versammlungsverbot für Gottesdienste, sogar für die Hl. Woche, nicht einfach so hinnehmen wollte, schreibt in seinem Pfarrblättchen:
"Selbst hatte ich mehrmals mit einem Anwalt Kontakt. Dieser hat inzwischen festgestellt, dass bereits neun Klagen bei verschiedenen Verwaltungsgerichten in Deutschland abgewiesen wurden und die entsprechenden Landesverordnungen für rechtens erklärt. Nach dem Naturrecht und selbst nach der christlichen Verfassung Deutschlands ist klar, dass zur freien Religionsausübung für Katholiken in erster Linie die Teilnahme am göttlichen Kult gehört.
Das hat Prof. Hillgruber aus Bonn auch entsprechend ausgeführt. Allerdings ist für ein paar Wochen Beschränkung dieser Teilnahmewegen einer Epidemie beim Verwaltungsgericht rechtlich nichts auszurichten. Für ein längeres oder dauerndes Verbot der Teilnahme am öffentlichen Kult wäre dann eine Verfas-sungsbeschwerde einfacher und angemessen.
Wer hätte je gedacht, dass so etwas in einer sogenannten freien und pluralistischen Demokratie notwendig werden würde. Leider sind die Früchte des antikirchlichen Kulturkampfes der 68er zu offensichtlich. Auch wenn wir etwas getröstet sind durch die Möglichkeit, die Zeremonien im Internet zu verfolgen, so möchte ich doch auf einen Irrtum hinweisen, dem man leicht erliegen kann. Natürlich kann man sich geistig mit dem Geschehen am Bildschirm verbinden, aber das ist und bleibt rein virtuell; es ist eine rein psychologische, gedachte Verbindung.
Das zeigt sich deutlich an einem etwas hinkendem Vergleich: Niemand wird sich der Mittäterschaft schuldig fühlen, nur weil er bei einem Fernsehkrimi einem Mord zugesehen hat – es ist eben keine reale, wirkliche Teilnahme am Geschehen, und das nicht nur, weil das eine ein gespielter Film, das andere eine wirkliche Zeremonie ist. Auch wenn also die Darstellung, welcher ich folge, real und nicht nur gespielt ist, nehme ich am Sonn-tagsgottesdienst oder einer anderen Liturgie NICHT real, also WIRKLICH teil.
Deshalb sollten Sie das Gebet vor dem wirklichen Allerheiligstenin der Kirche nicht vergessen! Da die Kirchen zum persönlichen, privaten Gebet geöffnet sind, sper-ren wir wie gewohnt den Eingang auf und zu. .... "
"Selbst hatte ich mehrmals mit einem Anwalt Kontakt. Dieser hat inzwischen festgestellt, dass bereits neun Klagen bei verschiedenen Verwaltungsgerichten in Deutschland abgewiesen wurden und die entsprechenden Landesverordnungen für rechtens erklärt. Nach dem Naturrecht und selbst nach der christlichen Verfassung Deutschlands ist klar, dass zur freien Religionsausübung für Katholiken in erster Linie die Teilnahme am göttlichen Kult gehört.
Das hat Prof. Hillgruber aus Bonn auch entsprechend ausgeführt. Allerdings ist für ein paar Wochen Beschränkung dieser Teilnahmewegen einer Epidemie beim Verwaltungsgericht rechtlich nichts auszurichten. Für ein längeres oder dauerndes Verbot der Teilnahme am öffentlichen Kult wäre dann eine Verfas-sungsbeschwerde einfacher und angemessen.
Wer hätte je gedacht, dass so etwas in einer sogenannten freien und pluralistischen Demokratie notwendig werden würde. Leider sind die Früchte des antikirchlichen Kulturkampfes der 68er zu offensichtlich. Auch wenn wir etwas getröstet sind durch die Möglichkeit, die Zeremonien im Internet zu verfolgen, so möchte ich doch auf einen Irrtum hinweisen, dem man leicht erliegen kann. Natürlich kann man sich geistig mit dem Geschehen am Bildschirm verbinden, aber das ist und bleibt rein virtuell; es ist eine rein psychologische, gedachte Verbindung.
Das zeigt sich deutlich an einem etwas hinkendem Vergleich: Niemand wird sich der Mittäterschaft schuldig fühlen, nur weil er bei einem Fernsehkrimi einem Mord zugesehen hat – es ist eben keine reale, wirkliche Teilnahme am Geschehen, und das nicht nur, weil das eine ein gespielter Film, das andere eine wirkliche Zeremonie ist. Auch wenn also die Darstellung, welcher ich folge, real und nicht nur gespielt ist, nehme ich am Sonn-tagsgottesdienst oder einer anderen Liturgie NICHT real, also WIRKLICH teil.
Deshalb sollten Sie das Gebet vor dem wirklichen Allerheiligstenin der Kirche nicht vergessen! Da die Kirchen zum persönlichen, privaten Gebet geöffnet sind, sper-ren wir wie gewohnt den Eingang auf und zu. .... "