Änderung Art. 3 GG stoppen! oder: Die Verfassungsfeindlichkeit der Grünextremisten und ähnlicher Parteien

Lassen wir einmal solche Spitzfindigkeiten beiseite wie: Grundgesetz ungleich Verfassung.
Erinnern wir uns dafür ein wenig an die Zeit um die sog. Wende herum. In den 1980er Jahren als die Ausländerkriminalität (heute wird das polit.-korr. Clankriminalität genannt) immer drückender wurde, wurden "Die Republikaner" gegründet. Viele Mitglieder waren Polizisten, welche Kriminalität naturgemäß hautnah erleben, sich daher auskannten. Sie sahen auch, wie damals schon Festgenommene wegen Justizversagens schnell wieder neue Verbrechen begehen konnten. Unter anderem wurde dann irgendwann von dieser Partei eine Änderung des Artikels 16 GG (Asylrecht) gefordert. Ein Sturm der Entrüstung setzte ein. Dieser falle unter die sog. "Ewigkeitsgarantie" in Art 79 (3) wonach eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, unzulässig ist. Das 16 weder 1 noch 20 ist, war dabei unerheblich. Als Konsens galt: An den Grundrechten darf nicht geändert werden!

Daher galten die REP ab sofort als extremistisch und wurden vom sog. Verfassungsschutz beobachtet, Verbeamtete Mitglieder mussten aus der Partei austreten oder bekamen dienstliche Probleme. Bei der angeblich einzig freien Wahl zur DDR-Volkskammer (der letzten) war diese Partei dann auch einfach mal nicht zugelassen worden. Womit man vermutlich Geschichte schrieb, denn der Einzug in den Bundestag galt sonst als wahrscheinlich.

Wir lernen und merken uns für das Folgende: Wer in den Artikeln 1 bis 20 GG etwas ändern will, ist ein extremistischer Verfassungsfeind und im öffentlichen Dienst untragbar.

Heute gibt es sehr hartnäckige Bestrebungen den Art. 3 GG zu Gunsten der wissenschaftswidrigen, wissenschaftsfeindlichen und menschenverachtenden Genderideologie zu ändern. Wo ist der Sturm der Entrüstung? Art. 1 GG sagt, die Würde des Menschen ist unantastbar. Aber jetzt soll durch die Änderung von Art. 3 ihre Zerstörung betrieben werden. Und Art. 3 ist höherrangig als der 16er um den es damals ging und der schon ausreichte um ein Maximum an Verfolgung der Änderungsapologeten zu generieren.

Alle Parteien, die sich heute an dem Versuch beteiligen diesen Artikel 3 für ideologische Ziele durch seine Änderung zu missbrauchen sind deswegen offensichtlich verfassungsfeindlich und extremistisch. Ihr Verbot ist überfällig. Der mündige Bürger kann nämlich auch selbst beobachten um die Verfassung zu schützen.

Unter dem Vorwand einige wenige vor sog. Diskriminierung schützen zu wollen, dadurch aber jeden der das Verhalten der dann angeblich "Geschützten" kritisiert oder der ihnen helfen will wieder zu ihrem Naturzustand zurückzufinden oder auch nur unerwünschte wissenschaftliche Ergebnisse zum Thema publiziert der Kriminalisierung und staatlicher Verfolgung auszuliefern, ist nicht nur verlogen, es zerstört unser Gemeinwesen, die Freiheit der Meinung und der Wissenschaft und verschiebt die Koordinaten in Richtung Diktatur. Wehret diesen Bestrebungen, es sind schon nicht mehr die Anfänge.

Zusatzbemerkung:
Später (1993) wurde an Art 16 GG dennoch etwas geändert, von den regierenden Parteien nämlich, die den Konkurrenten hatten beobachten lassen. Von genau den Parteien, die durchschnittlich fast einmal jährlich eine Verfassungsänderung vorgenommen haben. Von genau den Parteien, die ihren Verfassungsänderungen zum Trotz unzählige Male Gesetze verabschiedet haben, die dann vom BVerfG wegen Grundgesetzwidrigkeit wieder kassiert wurden. Es sind dieselben Parteien, die jetzt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages auch mal rechts liegen lassen, die ihren eigenen Parteistiftungen Geld zuschustern, es aber anderen vorenthalten und die Tag ein Tag aus die verfassungsmäßige freiheitlich-demokratische Ordnung untergraben. Die dann aber, wenn der Bürger dies öffentlich bemerkt, ihn beschuldigen es zu tun, weil er ihre Vergehen anprangert. Aber nicht der Versuch das Grundgesetz vor der Aushöhlung zu schützen ist verfassungswidrig, sondern die Aushöhlung durch die regierenden Parteien ist es. Weg mit diesen!
John Sotow
@Winrich von Kniprode Frage: ist es nicht so, dass um das Grundgesetz zu ändern, die Bevölkerung gefragt werden muss? Oder wie funktioniert es?
Klaus Elmar Müller
Das Volk muss nicht gefragt werden: "Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden" (Wikipedia). Im Bundesrat sitzen die weisungsgebundenen …Mehr
Das Volk muss nicht gefragt werden: "Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden" (Wikipedia). Im Bundesrat sitzen die weisungsgebundenen Abgesandten der einzelnen Bundesländer.
John Sotow
@Klaus Elmar Müller Danke für diesen Auskunft! Ist es nicht ironisch - und entsetzlich - dass "die Bürger" sich freiwillig eine Regierung wählen, die uns danach die gottgegebene Rechte wie Freiheit abnimmt? Aber vielleicht wollen die Bürger gar keine Freiheit mehr ....