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HINWEIS FÜR ALLERSEELEN - ABLASS!

Hinweis für Allerseelen – Ablass! Von Allerheiligen mittags 12.00 Uhr, bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Bedingungen: 1. Beichte, wobei …Mehr
Hinweis für Allerseelen – Ablass!
Von Allerheiligen mittags 12.00 Uhr, bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
Bedingungen:
1. Beichte
, wobei eine zur Gewinnung mehrer vollkommener Ablässe genügt;
entschlossene Abkehr von jeder Sünde;
Kommunionempfang
Und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
(diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden) 2. Daneben sind erforderlich: a) am Allerseelentag (auch am 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vater unser und Glaubensbekenntnis; oder b) vom 1. November bis 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden. Der Begriff „Ablass“ hat durch die Geschichte eine …Mehr
Katharina Maria
Und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
_______________
Da sage ich aber schon "nach Meinung des Hl. Vaters Papst Benedikt".
Mit der Meinung von F. und seinen Absichten habe ich nichts zu tun...
Tina 13 teilt das
2
Auf dem Punkt.
Auf dem PunktMehr
Auf dem Punkt.

Auf dem Punkt
augustinus 4
Es ist empfehlenswert, die Beichte direkt zum Fest (bzw. kurz vorher)
zu machen
, damit die Ablassgebete ihre volle Wirkung erzielen
können. Je weiter die Beichte entfernt ist, desto stärker lässt die
Reinheit der Seele nach und desto geringer ist die Wirkung des
Ablasses.
Ein vollkommener Ablass kann nur wirklich erzielt werden,
wenn die Seele vollkommen rein ist.
Es ist gut, immer den Willen zu …Mehr
Es ist empfehlenswert, die Beichte direkt zum Fest (bzw. kurz vorher)
zu machen
, damit die Ablassgebete ihre volle Wirkung erzielen
können. Je weiter die Beichte entfernt ist, desto stärker lässt die
Reinheit der Seele nach und desto geringer ist die Wirkung des
Ablasses.

Ein vollkommener Ablass kann nur wirklich erzielt werden,
wenn die Seele vollkommen rein ist.
Es ist gut, immer den Willen zu haben, einen vollkommenen
Ablass zu gewinnen, allerdings hängt die tatsächliche Gewinnung
vom Seelenzustand des Beters ab. Mit Ungenauigkeiten in der
Handhabe des Ablasses lässt sich immer nur ein Teilablass
tatsächlich gewinnen, auch wenn man den Willen zu einem
vollkommenen Ablass hatte. Schließlich bezeichnet ein vollkommener
Ablass die totale Auslöschung der Fegefeuerstrafen.

😇
Theresia Katharina
Die Beichte kann eine Woche vor und eine Woche nach dem 1.November liegen, dann kann der Ablass immer noch gewonnen werden!
Carlus
Anmerkung loveshalom ist Mitglied bei KathSpec und auf Gloria Tv dadurch inaktiv geworden. Eigentlich Schade.
elisabethvonthüringen
pio...siehste doch...vor vier Jahren... 🙄
loveshalom
Mit dem Tode beginnt für einen jeden Menschen die Ewigkeit. Die Ewigkeit ist der Lebensrahmen, zu dem wir erschaffen worden sind. So wirft der Tod seinen Schatten auf das Leben voraus. Und uns tut es gut, darüber nachzudenken, bevor es so weit ist, dass wir unsere Seele in die Hände Gottes zurückgeben. Was dann in dieser Stunde geschieht, drückt das Sterbegebet der Kirche aus, das der Priester …Mehr
Mit dem Tode beginnt für einen jeden Menschen die Ewigkeit. Die Ewigkeit ist der Lebensrahmen, zu dem wir erschaffen worden sind. So wirft der Tod seinen Schatten auf das Leben voraus. Und uns tut es gut, darüber nachzudenken, bevor es so weit ist, dass wir unsere Seele in die Hände Gottes zurückgeben. Was dann in dieser Stunde geschieht, drückt das Sterbegebet der Kirche aus, das der Priester zum Sterbenden spricht:

„Mache dich auf dem Weg, Bruder, bzw. Schwester in Christus, im Namen Gottes, des allmächtigen Vaters, der dich erschaffen hat; im Namen Jesu Christi, des Sohnes des lebendigen Gottes, der für dich gelitten hat; im Namen des Heiligen Geistes, der über dich ausgegossen worden ist. Heute noch sei dir im Frieden deine Stätte bereitet, deine Wohnung bei Gott im heiligen Zion, mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit dem heiligen Josef und mit allen Engeln und Heiligen Gottes ... Kehre heim zu deinem Schöpfer, der dich aus dem Staub der Erde gebildet hat. Wenn du aus diesem Leben scheidest, eile Maria dir entgegen mit allen Engeln und Heiligen.... Deinen Erlöser sollst du sehen von Angesicht zu Angesicht ...“ (KKK, Nr. 1020).
Eines Tages bist du das fallende Blatt
loveshalom
Die Beichte sollte nicht länger als höchstens 8 Tage vorher sein, um einen Ablass gewinnen zu können.
Ein vollkommener Ablass ist dann nicht möglich, denn wir sündigen ja täglich... so wird es nur ein Teilablass.
Die Armen Seelen werden es uns reich belohnen, wenn wir dies Opfer für sie bringen, damit es ein vollkommener Ablass wird.
Auch wir werden einmal sehr froh und glücklich darüber sein, …Mehr
Die Beichte sollte nicht länger als höchstens 8 Tage vorher sein, um einen Ablass gewinnen zu können.
Ein vollkommener Ablass ist dann nicht möglich, denn wir sündigen ja täglich... so wird es nur ein Teilablass.
Die Armen Seelen werden es uns reich belohnen, wenn wir dies Opfer für sie bringen, damit es ein vollkommener Ablass wird.
Auch wir werden einmal sehr froh und glücklich darüber sein, wenn wir im Fegefeuer so ein Geschenk bekommen, das uns direkt in den Himmel bringt 👏

d) Der gute Wille, auch jede lässliche Sünde zu meiden, also ein Bemühen um einen hohen Grad von Gottes- und Nächstenliebe. Und dazu will ja der Ablass anspornen.
Wenn diese vier Voraussetzungen nicht alle erfüllt sind, wird es nur ein Teilablass.


Ablass für die Armen Seelen
Latina
habe gelesen,dass auch noch 3 wochen vor der Ablasswoche 1.-8.11 die Beichte möglich ist .
Germen
Ich in den Gebeten für die Seelen im Fegefeuer. 🙏 🙏 👍 🤗
Tina 13
👏 👏 👏
loveshalom
Zum Schluss noch eine Aussage der Päpstlichen Konstitution für die Bedeutung des Ablasses:
„Es ist Lehre und Vorschrift der Kirche, den Ablass, der durch die Autorität heiliger Konzilien gebilligt und für das christliche Volk überaus segensreich ist, in der Kirche beizubehalten. Und wer behauptet, der Ablass sei unnütz oder die Kirche besitze keine Vollmacht dazu, wird mit Ausschluss bestraft.“ …Mehr
Zum Schluss noch eine Aussage der Päpstlichen Konstitution für die Bedeutung des Ablasses:
„Es ist Lehre und Vorschrift der Kirche, den Ablass, der durch die Autorität heiliger Konzilien gebilligt und für das christliche Volk überaus segensreich ist, in der Kirche beizubehalten. Und wer behauptet, der Ablass sei unnütz oder die Kirche besitze keine Vollmacht dazu, wird mit Ausschluss bestraft.“

Mit kirchlicher Druckerlaubnis des Bischöfl. Ordinariats Augsburg vom 3. August 1978
EOS Druckerei St. Ottilien
loveshalom
9. Voraussetzungen für Vollablässe:
a) Sakramentale Beichte (Bußandacht genügt nicht). Mit einer hl. Beichte ist an mehreren Tagen ein Vollablass möglich. Sie kann mehrere Tage vorher oder nachher sein. Wer also regelmäßig, etwa monatlich, beichtet, erfüllt die erste Voraussetzung für den täglichen Vollablass.
b) Empfang der hl. Kommunion (Vollablass also nur am Kommuniontag).
c) Gebet nach …Mehr
9. Voraussetzungen für Vollablässe:
a) Sakramentale Beichte (Bußandacht genügt nicht). Mit einer hl. Beichte ist an mehreren Tagen ein Vollablass möglich. Sie kann mehrere Tage vorher oder nachher sein. Wer also regelmäßig, etwa monatlich, beichtet, erfüllt die erste Voraussetzung für den täglichen Vollablass.

b) Empfang der hl. Kommunion (Vollablass also nur am Kommuniontag).

c) Gebet nach Meinung des hl. Vaters: ein Vaterunser und Ave Maria oder sonst ein Gebet. (Am besten mit der Kommunion-Danksagung verbinden.)

d) Der gute Wille, auch jede lässliche Sünde zu meiden, also ein Bemühen um einen hohen Grad von Gottes- und Nächstenliebe. Und dazu will ja der Ablass anspornen.
Wenn diese vier Voraussetzungen nicht alle erfüllt sind, wird es nur ein Teilablass.

10. Möglichkeiten für Vollablässe:
a) für jeden Tag: eine halbe Stunde Anbetung (auch ohne Aussetzung) oder eine halbe Stunde Schriftlesung oder ein Kreuzweg (Verhinderte ½ Stunde Kreuzwegbetrachtung) oder ein Rosenkranz von fünf Gesetzchen- zusammenhängend, betrachtend, in der Kirche oder öffentlichen Kapelle, in einer klösterlichen Gemeinschaft oder Gebetsvereinigung (z. B. Bruderschaften). Beim gemeinsamen Beten sollen die Geheimnisse erwähnt werden, beim privaten Beten genügt es, sie nur zu betrachten. Für einzelne Gesetzchen ist ein Teilablass gewährt.

b) für bestimmt Tage und Anlässe:
„Veni Creator“ an Neujahr und Pfingsten. „O guter und lieber Jesus“ an den Fastenfreitagen. „Tantum ergo“ am Gründonnerstag und an Fronleichnam. Taufgelübdeerneuerung in der Osternacht und am Tauftag. Gemeinsames Weihegebet am Herz-Jesu- und Christkönigsfest. 1. – 8. November Friedhofbesuch mit Gebet für die Verstorbenen. „Te Deum“ an Sylvester. Päpstlicher Segen, auch durch Radio oder Fernsehen. Teilnahme an Exerzitien, Mission, Erstkommunion, Primiz, Priesterjubiläum, Patrozinium, Kirchweih und Portiuncula. In der Sterbestunde, auch wenn der Sakramentsempfang nicht möglich ist, wenn der Sterbende auch sonst gebetet hat. Bestimmt Bruderschaftsablässe.
4 weitere Kommentare von loveshalom
loveshalom
6. Anweisungen für den Ablass.
Ein Ablass, für den Kirchenbesuch verlangt ist, kann von Mittag vorher bis Mitternacht des festgesetzten Tages gewonnen werden. Dabei ist ein Vaterunser und der Glaube zu beten. Wird ein Fest, mit dem ein Ablass verbunden ist, verlegt, darin auch der Ablass. Ein Ablassgebet kann allein, gemeinsam, im Wechsel oder durch Vorbeter verrichtet werden. Bei Andachtsgegenständen …Mehr
6. Anweisungen für den Ablass.
Ein Ablass, für den Kirchenbesuch verlangt ist, kann von Mittag vorher bis Mitternacht des festgesetzten Tages gewonnen werden. Dabei ist ein Vaterunser und der Glaube zu beten. Wird ein Fest, mit dem ein Ablass verbunden ist, verlegt, darin auch der Ablass. Ein Ablassgebet kann allein, gemeinsam, im Wechsel oder durch Vorbeter verrichtet werden. Bei Andachtsgegenständen erlischt der Ablass, wenn der Gegenstand wesentlich verdorben ist oder verkauft wird. (Darum immer erst kaufen, dann weihen lassen!) Der Teilablass ist am gleichen Tag öfter, der Vollablass nur einmal möglich – außer dem Sterbeablass (siehe 10b). Kein Ablass ist anderen Lebenden, jeder aber den Verstorbenen zuwendbar, doch nur fürbittend, d. h. wir müssen es ganz Gott überlassen, wem und wie Er ihn zuteilen will.

7. Voraussetzungen für alle Ablässe:
Der Gnadenstand, wenigstens bei Beendigung des vorgeschriebenen Werkes oder Gebetes und mindestens die allgemeine Absicht, die Ablässe zu gewinnen.

8. Möglichkeiten für Teilablässe:
Einen Teilablass kann gewinnen: Wer in seiner Pflichterfüllung und in den Mühen des Lebens in demütigem Vertrauen zu Gott aufschaut und dabei wenigstens im Geist ein Stoßgebet verrichtet. Wer im Geist des Glaubens sich selber oder seine Güter für die Notleidenden einsetzt. Dadurch soll der Wert des christlichen Lebens betont, das tägliche Leben vom christlichen Geist durchdrungen und das Streben nach vollkommener Liebe angeeifert werden.

Dann werden etwa hundert Übungen der Frömmigkeit angeführt, mit denen ein Teilablass verbunden ist. Sie alle zu nennen ist nicht möglich und nicht nötig. Es genügt ja die allgemeine Absicht (siehe Nr. 7).
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4. Früchte des Ablasses:
Die Gläubigen erkennen, dass sie nicht aus eigener Kraft sühnen können, sie werden auf ihre Verbundenheit mit Jesus und untereinander hingewiesen, zur Nächstenliebe entzündet, vor Nachlässigkeit bewahrt und zur Unterordnung gegen den Stellvertreter Christi angeleitet.
5. Wirkung des Ablasses:
a) des Teilablasses. Er befreit teilweise von Sündenstrafen. Vollbringt ein Christ …Mehr
4. Früchte des Ablasses:
Die Gläubigen erkennen, dass sie nicht aus eigener Kraft sühnen können, sie werden auf ihre Verbundenheit mit Jesus und untereinander hingewiesen, zur Nächstenliebe entzündet, vor Nachlässigkeit bewahrt und zur Unterordnung gegen den Stellvertreter Christi angeleitet.

5. Wirkung des Ablasses:
a) des Teilablasses. Er befreit teilweise von Sündenstrafen. Vollbringt ein Christ mit reuigem Herzen ein Werk, das mit einem Teilablass versehen ist, so gibt die Kirche soviel Nachlass zeitlicher Sündenstrafen dazu, als er schon durch sein eigenes Tun empfängt. Dabei ist die Größe der Liebe der Maßstab für Verdienst und Sühne. (Darum sind auch die früheren Zeitangaben – so viel Tage, Monate, Jahre – weggelassen.) Der Teilablass verdoppelt also den Strafnachlass, damit auch die Hilfe für die Verstorbenen. Wie schade, wenn wir das nicht auswerten würden!

b) des Vollablasses. Er befreit vollständig von allen Sündenstrafen. Das ist etwas sehr, sehr Großes und setzt ein entsprechendes Bemühen voraus (siehe 9d).
loveshalom
2. Begründung des Ablasses.
In Gottes Heiligkeit, Gerechtigkeit, Weisheit und Barmherzigkeit gründet die Notwendigkeit von Sündenstrafen und ihre Abbüßung auch nach der Sündenvergebung - entweder im Leben oder im Fegfeuer. Wie leichtsinnig würden wir werden, hätten die Sünden keine schlimmen Folgen!
3. Wesen des Ablasses:
Er ist Nachlass zeitlicher Strafen für Sünden, die der Schuld nach schon …Mehr
2. Begründung des Ablasses.
In Gottes Heiligkeit, Gerechtigkeit, Weisheit und Barmherzigkeit gründet die Notwendigkeit von Sündenstrafen und ihre Abbüßung auch nach der Sündenvergebung - entweder im Leben oder im Fegfeuer. Wie leichtsinnig würden wir werden, hätten die Sünden keine schlimmen Folgen!

3. Wesen des Ablasses:
Er ist Nachlass zeitlicher Strafen für Sünden, die der Schuld nach schon getilgt sind. Jesus teilt dabei durch seinen Stellvertreter die unerschöpflichen Schätze seiner eigenen Verdienste aus. Dazu kommen die Verdienste, die Er in Maria, seiner Mutter und Gehilfin (neue Eva), und die Er durch sie in den Heiligen bewirkte. So lehrt unsere heilige Kirche.
loveshalom
1. Wichtigkeit des Ablasses;
Wie die Bußandacht zum besseren, nicht zum selteneren Empfang des Bußsakramentes führen sollte, so wollte auch Papst Paul VI. durch die "Konstituion über die Neuordnung des Ablasswesens vom 1. 1. 1967" den Ablass nicht zurückdrängen, sondern tieferes Verständnis und größeren Eifer bewirken. Geht es doch dabei vor allem um unsere leidensten und hilflosesten Brüder …Mehr
1. Wichtigkeit des Ablasses;
Wie die Bußandacht zum besseren, nicht zum selteneren Empfang des Bußsakramentes führen sollte, so wollte auch Papst Paul VI. durch die "Konstituion über die Neuordnung des Ablasswesens vom 1. 1. 1967" den Ablass nicht zurückdrängen, sondern tieferes Verständnis und größeren Eifer bewirken. Geht es doch dabei vor allem um unsere leidensten und hilflosesten Brüder und Schwestern am Ort der Reinigung. Und wie sehr bittet Maria als Königin des Fegfeuers um unsere Mithilfe, um so recht Mutter der Barmherzigkeit sein zu können.

Die wirksamsten Mittel der Heiligung und Reinigung für uns und die Verstorbenen sind: das hl. Messopfer, die hl. Kommunion und die anderen Sakramente. Weil aber die Zahl der Priester und damit der hl. Messen bei uns ständig abnimmt, sollen wir selbst möglichst oft daran teilnehmen, Messstipendien dorthin geben, wo die Priester sie nur schwer erhalten (Mission, Verfolgungsländer) und: neben Sakramentalien, Gebet und Busse das Angebot des Ablasses möglichst gut auswerten. Dazu jetzt das Wichtigste aus der genannten Konstitution.