Woelki bestätigt versehentlich, dass Leo XIV. mit weit mehr als 100 Stimmen gewählt wurde.
Was von gloria.tv heute (Sonntag) berichtet wird, etwa hier und hier,
nämlich dass Leo XIV weit über 100 Stimmen erhalten hat, erschloss ich bereits am Freitag, einen Tag nach der Wahl.
Die gloria.tv-Berichte berufen sich auf Kardinal Tsarahazana von Toamasina, Madagaskar. Ich aber berufe mich auf den Kölner Kardinal Woelki, der sich als gläubiger Kardinal sicherlich an die Geheimhaltungspflicht hält.
Doch keiner ist gegen Fehler immun. Hier sagte er ab Minute 2:46 wörtlich: "Man wird sicherlich auch sagen können: 'bei 133 Wählern mussten mindestens 98 Stimmen für ihn sein.' Also er ist mit einer großen, großen Mehrheit gewählt worden."
Nun reichen aber zur Zweidrittel-Mehrheit bereits 89 Stimmen. Es handelt sich bei den 98 also um einen Zahlendreher.
Kann denn jemandem der Zahlendreher 98 unterlaufen, wäre Leo nur mit, sagen wir mal, 93 Stimmen gewählt worden? Kann sich dieser Zahlendreher …Mehr
Die Gültigkeit der Wahl ist in meinen Augen äußerst zweifelhaft, aber diese Interview ist wirklich wichtig, und ich danke dafür!
Hier gab es zwei Dinge, die gegen das Kirchenrecht verstießen, die um über zwei Jahre verspätete Wahl und die Teilnahme ungültig ernannter Kardinäle.
Bei Wahlen gibt es eigentlich immer Rechtsverstöße, etwas bei der Bundestagswahl 2025, als den Auslandsdeutschen die Wahlunterlagen zu spät zugesandt wurden. Dennoch wird sie vermutlich für gültig erklärt, weil sich das Ergebnis so auch nicht wesentlich geändert hätte.
Die Wahl Innozenz' II. geschah voreilig, als noch nicht alle vom Vorgängerpapst Honorius II. bestimmten sechs (glaub ich) Kardinäle anwesend waren. Dennoch gilt dieser Papst heute als gültig..
Man wollte halt der späteren Wahl Anaklets II. durch alle Kardinäle zuvorkommen.
Die große Mehrheit für Kardinal Prevost (Leo XIV.) ist übrigens auch ein klares Indiz für die Gültigkeit der Wahl Prevosts. Denn so ist die Wahrscheinlichkeit, dass er auch eine Zweidrittel-Mehrheit unter den gültig ernannten Kardinälen erreicht hat, sehr groß. Die von Kardinal Bergoglio ernannten Kardinäle könnten auch gültig sein, sofern Benedikt dabeisaß. Sowas sollte als Zustimmung gewertet werden. Und bei den Ernennungs-Fotos, die ich gesehen habe, daß er dabei.
Richard III hätte sich gewünscht, dass Eduard V. bei seiner Krönung dabei gewesen wäre, denn das wäre als Anerkennung seines Königtums aufgefasst worden.
B16 ist zum Rücktritt gezwungen worden, deswegen hat er ihn gar nicht gemacht, bzw. so ungültig gemacht, dass nur ein Depp oder ein Pfründeabhaängiger darin einen Rücktritt sehen kann.
Ich fühle mich verpflichtet, das zu sagen, damit sich nicht jemand von Bergoglios Enzykliken in die Hölle bringen lässt.
"entspricht in keiner Weise der Realität." dann reicht ja eine Weise:
Kardinal Romeo: "in einem Jahr ist er tot."
@DrMartinBachmaier, dennoch sind diese Fakten möglichweise nicht hinreichend, um aus Franziskus einen Unpapst oder Nichtpapst und seine Amtsakte ungültig zu machen.
Da, wenn man alle Fakten zusammennimmt, Bergoglio bei Rücktritt Benedikts, nur 99%ig sicher ein Unpapst wäre, hat halt Benedikt seine Büttenrede so gestaltet, dass sie nur wie ein Rücktritt aussieht, aber keiner ist. Die Bergoglio-Papst-Befürworter müssen nun sogar Urkundenfälschung betreiben (sie änderten ja das commissum zu commisso), um den Rücktritt hineinlesen zu können. Freilich spreche ich von einer mündlichen "Urkunde". Aber mei, wenn's hoid nix Schriftlichs gibt.
Dann die Vermeidung der korrekten Ausdrücke wie ministerium statt munus oder die Verwendung der vakanten sedes Romae, sedes Sancti Petri statt des Völkerrechtssubjektes sedes Apostolica = Sancta sedes.
@Oenipontanus, die schriftliche Amtsausübungsverzichtserklärung Papst Benedikts XVI. wurde seinerzeit auch auf gtv ausgiebig analysiert. Sie enthält klare Formfehler, die nur absichtsvoll getätigt sein können und sie ungültig machen. Aber da diese "Renitenz" Benedikts nicht in die einmal beschlossene Politik passte, wurden die Fakten eben ignoriert (oder sogar nachträglich "korrigiert", wenn die Mitteilung von @DrMartinBachmaier zutrifft). Die Kirchenleitung greift beharrlich die Sache juristisch nicht auf, man lässt Gras darüber wachsen
So wird nun einmal Geschichte geschrieben, auch in der Kirche. Zumindest versucht man es.
Es gibt am Ende nur die EINE einzige Kirche Jesu Christi, und diese ist ganz klar per Evangelium definiert! Es kann nicht so viele Kirchen geben, wie es die Einschätzung eines jeden Unwissenden formuliert!
Ein weiterer Kommentar von Maria Magdalena
Benedikt XVI. hat selbst dazu gesagt, er habe die Erklärung (bewusst) in lateinischer Sprache formuliert und verlautbart, weil er keinen Fehler machen wollte!
@Oenipontanus, es handelt sich nicht um vernachlässigbare Lappalien. Aber die Diskussion darum wurde ausführlichst geführt, Abhandlungen und sogar Bücher wurden geschrieben, alles liegt vor und ist auffindbar, eigentlich erübrigt sich die weitere Diskussion.
Hat man sich dann wenigstens die Mühe gemacht, eine Unterschrift Benedikts hinzuzufaken?
Chat-GPT:
Eine Unterschrift ist nur dann wirklich beweiskräftig, wenn das physische Originaldokument mit nachprüfbarer Signatur vorliegt. Eine bloße Behauptung, es existiere ein unterzeichnetes Dokument, oder eine bloße Veröffentlichung des Textes (etwa auf der Vatikan-Website) ist kein direkter Beweis für die Existenz und Echtheit einer eigenhändigen Unterschrift.
Im Fall von Benedikts Rücktritt:
Das Originaldokument mit seiner Unterschrift ist öffentlich nicht zugänglich.
Es gibt keine Fotos oder Scans des Originals, die vom Vatikan veröffentlicht wurden.
Der Vatikan hat jedoch offiziell bestätigt, dass die Rücktrittserklärung „schriftlich und unterschrieben“ vorlag.
Nach Kirchenrecht (Can. 332 §2 CIC) ist der Rücktritt dann gültig, wenn er frei und ordnungsgemäß kundgetan wird – nicht zwingend schriftlich. Eine mündliche Erklärung vor Zeugen (z. B. den Kardinälen) reicht aus.
@Maria Magdalena, "Schuster, bleib bei deinem Leisten", d.h. mich um das kümmern, worauf es in meinem Leben ankommt und wofür ich verantwortlich bin, und die Lösung dieser und anderer hoher Sachen den Verantwortlichen überlassen.
Weder frei noch ordnungsgemäß noch kundgetan noch schriftlich. Dass die Schriftlichkeit nicht nachweisbar ist, haben Sie ja offenbar festgestellt. Das hindert mich aber nicht daran, darüber einen Artikel zu verfertigen.