Nach Maskenpflicht jetzt Impfpflicht? Nein, aber "moralischer" Impfzwang! II. Teil
Frei nach Goethes: "Bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt", muß man leider davon ausgehen, daß es bezüglich der ominösen Impfungen genauso geplant ist, natürlich nicht physisch, sondern "moralisch". Als notorische Heuchler sattsam bekannt, faseln gewisse Menschen gebetsmühlenartig davon, daß es keine …Mehr
Nach Maskenpflicht jetzt Impfpflicht? Nein, aber "moralischer" Impfzwang! II. Teil
Frei nach Goethes: "Bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt", muß man leider davon ausgehen, daß es bezüglich der ominösen Impfungen genauso geplant ist, natürlich nicht physisch, sondern "moralisch". Als notorische Heuchler sattsam bekannt, faseln gewisse Menschen gebetsmühlenartig davon, daß es keine Impfpflicht geben werde. Im "Infektionsschutzgesetz" ist sie zwar nicht vorgegeben, aber auch nicht ausgeschlossen. Ein "Impfschutzgesetz" wird es wohl kaum geben. Wenn doch, würde darin keineswegs expressis verbis verankert, daß Personen, die auf eine Impfung verzichten, von niemandem von irgendetwas ausgeschlossen werden dürfen, auch nicht staatlicherseits. Schon gar nicht von der Bewegungsfreiheit, wenngleich die bisherigen Schutzbestimmungen in Kraft bleiben müssen. Nur so wäre ein Rechtsschutz bei Impfverzicht gegen Diskriminierung aller Art gewährleistet! So aber müssen Menschen, die keinen Impfpass vorlegen können, weil sie auf eine Coronaimpfung verzichtet haben, sich nach und nach durch "moralischen" Impfzwang auf Ausgrenzungen und Sperren gefaßt machen. Wer sich ihm nicht beugt, riskiert nicht nur Restaurant- und Lokalverbote, sondern dürfte bald keinen Zutritt mehr zu öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen bekommen, ja sogar nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Lande, zu Wasser und in der Luft befördert werden. Kann es gar Kündigungen des Arbeitsplatzes, Ausschluß aus den Krankenkassen sowie Sperrungen von Konten geben, am Ende sogar mit dem Segen kirchlicher NWO-Handlanger ein Gottesdienstverbot ohne Impfpass?
III. (Schluß)teil folgt!