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Missbrauchs-Hoax: "Die Bischöfe möchten nur gut dastehen"

Die Aufhebung der Verjährungsfrist hat die Beweislast auf Priester verlagert, die des "sexuellen Missbrauchs" beschuldigt werden, schreibt NorthJersey.com (9. Februar).

Die jüngste Veröffentlichung der US-Bischöfe ergab, dass 54% (!) der Anschuldigungen, die zwischen Juli 2018 und Juni 2019 eingingen, nicht glaubwürdig waren. Der Rest ist noch nicht entschieden.

Priester, die fälschlich beschuldigt werde, sind kürzlich in San Diego, St. Louis, New Orleans, Omaha, Nebraska, und Youngstown, Ohio, vor Gericht gezogen. Weitere werden folgen.

Der Detroiter Pfarrer Eduard Perrone En gewann einen Vergleich in Höhe von 125.000 Dollar gegen einen Detektiv, der einen Bericht über eine Vergewaltigungsanzeige fabriziert hatte.

Der jetzt freigesprochene Pfarrer Roy Herberger aus Buffalo reichte 2020 eine Verleumdungsklage gegen einen Mann, 42, ein, der ihn fälschlicherweise beschuldigte, nachdem die Diözese Buffalo "Missbrauchsopfern” Geld angeboten hatte.

Der Strafverteidiger Christopher Kolomjec sagt, dass die Bischöfe die Rechte ihrer Priestern nicht schützen: "Die Kirche ist nur darauf bedacht, gut dazustehen."

Peter Tilem, ein Strafverteidiger aus White Plains, wird mit Anrufen überschwemmt, seitdem neue Gesetze die Anklage erleichtert haben. Er hat mindestens 10 "sexuelle Missbrauchsklienten" abgelehnt, deren Fälle "dubios" erschienen.

"Die Gerichte werden mit Fällen überflutet, es ist schwer, Opportunisten von echten Opfern zu trennen", sagt er: "Es gibt keine Schranke, die jemanden daran hindert, zu sagen, dass ihm jemand vor 40 Jahren etwas angetan habe."

"In der US-Kirche gibt es eine Schuldvermutung", fügte der Anwalt Robert Flummerfelt aus Las Vegas hinzu, "Da die Kirche unter Druck steht, hart gegen Missbrauchstäter vorzugehen, haben viele Priester das Gefühl, den Wölfen zum Fraß vorgeworfen zu werden."

#newsJwfbczprgo

alfredus
@a.t.m Das Kirchenrecht ist die eine Seite, die Verurteilung durch die Bischöfe und der Laiengremien ist die andere Seite ... ! Im Zweifel für den Angeklagten, sagt das Gesetz. Wenn nun das ungläubige Rom zu dem Schluß kommt, Woelki habe sich nichts zu Schulden kommen lassen, dann sollte uns das freuen, denn das hat in diesem Fall nichts mit Unglauben zu tun, sondern mit Recht ! Es ist besser einen …Mehr
@a.t.m Das Kirchenrecht ist die eine Seite, die Verurteilung durch die Bischöfe und der Laiengremien ist die andere Seite ... ! Im Zweifel für den Angeklagten, sagt das Gesetz. Wenn nun das ungläubige Rom zu dem Schluß kommt, Woelki habe sich nichts zu Schulden kommen lassen, dann sollte uns das freuen, denn das hat in diesem Fall nichts mit Unglauben zu tun, sondern mit Recht ! Es ist besser einen noch relativ katholischen Kardinal zu haben, als Dutzende von modernistischen Bischöfen !
a.t.m
Mir geht es besonders darum das das Rom der Nach VK II ÄRA einmal zum selben JA und einmal NEIN sagt. Aber leider ist es derzeit ja so und so die Regel, das Kleriker und Episkopaten die im Ungehorsam zu Gott dem Herrn und seiner Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche sind, ge -befördert werden und die Gott dem Herrn und seiner Kirche Gehorsamen verfolgt und bestraft werden. Mir geht …Mehr
Mir geht es besonders darum das das Rom der Nach VK II ÄRA einmal zum selben JA und einmal NEIN sagt. Aber leider ist es derzeit ja so und so die Regel, das Kleriker und Episkopaten die im Ungehorsam zu Gott dem Herrn und seiner Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche sind, ge -befördert werden und die Gott dem Herrn und seiner Kirche Gehorsamen verfolgt und bestraft werden. Mir geht es also nicht um das Verhalten derjenigen die mit allen Mitteln den "Suizidialen Weg" durchpeitschen wollen und daher den Kardinal aus dem Wege räumen wollen.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
a.t.m
@alfredus Nur geht es eben darum das der Kardinal einen Missbrauch durch einen Priester NICHT so wie es das Kirchenrecht vorsieht nach Rom der zuständigen Kongregation gemeldet hat, das nun das Rom der Nach VK II ÄRA nun darin keinen Fehler des Kardinals erkennt, muss uns zu denken geben. Besonders deshalb weil Episkopaten die Nachweislich keine Fehler in Missbrauchsfällen machten und nur weil sie …Mehr
@alfredus Nur geht es eben darum das der Kardinal einen Missbrauch durch einen Priester NICHT so wie es das Kirchenrecht vorsieht nach Rom der zuständigen Kongregation gemeldet hat, das nun das Rom der Nach VK II ÄRA nun darin keinen Fehler des Kardinals erkennt, muss uns zu denken geben. Besonders deshalb weil Episkopaten die Nachweislich keine Fehler in Missbrauchsfällen machten und nur weil sie als konservativ , also als katholisch zu bezeichnen gewesen sind, wurden von Rom sehr wohl aus dem Amt verjagt, andere die nachweislich schuldig gewesen sind, wurden vom Rom der Nach VK II ÄRA gedeckt. Also von Rom einmal JA und einmal NEIN, was man davon halten soll, wird ihnen ja bewusst sein. Das nun der Kardinal vom Rom der Nach VK II ÄRA das vom Glauben abgefallen ist, gedeckt wird muss uns eben zu Denken geben. Genau die Bischöfe die sich weigerten Missbrauchsfälle an Rom zu melden, ist es im Grunde genommen zu verdanken das der Missbrauch eine regelrechte Lawine wurde.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
alfredus
Das ist der eigentiche Skandal, sobald ein Geistlicher beschuldigt wird, ist er quasi schon schuldig und verurteilt ... ! Wie soll sich ein Priester oder Ordensmann verteidigen, da er praktisch keine Gegenbeweise hat ? Schuld sind auch die Bischöfe die sich den Mißbrauch zum Steckenpferd gemacht haben. Auf diesem Thema reiten sie bis zum Erbrechen herum und zahlen riesige Summen an Geldern die …Mehr
Das ist der eigentiche Skandal, sobald ein Geistlicher beschuldigt wird, ist er quasi schon schuldig und verurteilt ... ! Wie soll sich ein Priester oder Ordensmann verteidigen, da er praktisch keine Gegenbeweise hat ? Schuld sind auch die Bischöfe die sich den Mißbrauch zum Steckenpferd gemacht haben. Auf diesem Thema reiten sie bis zum Erbrechen herum und zahlen riesige Summen an Geldern die ihnen nicht gehören ! Anders bei Sakrilegien, da sind sie taub und gehen im Normalfall der Sache nicht nach. Statt die Priester die so beleidigt werden zu verteidigen, werden sie, die Bischöfe zu ihren Anklägern, so wie auch im Falle : Kardinal Woelki ... ! Dieser hatte einen Missbrauchsfall nicht öffentlich gemacht.
nujaas Nachschlag
Die deutschen Bischöfe zahlen keine riesigen Summen. Die sicherste Methode, für einen verleumdeten Priester in Deutschland ist es, jedenfalls in den letzten zwei Jahrzehnten,,, sich anklagen zu lassen. Die deutschen Staatsanwaltschaften haben sich, zumeist an Fällen ohne Beteiligung von Klerikern, mittlerweile eine Expertise erarbeitet, die Ordinarien nicht haben können. Da werden die meisten Fälle …Mehr
Die deutschen Bischöfe zahlen keine riesigen Summen. Die sicherste Methode, für einen verleumdeten Priester in Deutschland ist es, jedenfalls in den letzten zwei Jahrzehnten,,, sich anklagen zu lassen. Die deutschen Staatsanwaltschaften haben sich, zumeist an Fällen ohne Beteiligung von Klerikern, mittlerweile eine Expertise erarbeitet, die Ordinarien nicht haben können. Da werden die meisten Fälle eingestellt. Gerichtliche Verfahren gibt es heute fast nur noch gegen geständige Kleriker, bei denen die Beweislast hoch ist. Das gute daran ist, dass der Bischof den vorsorglich suspendierten Geistlichen voll rehabilitieren kann und es gegen alle Verleumdungen möglich ist, auch in Zukunft zu klagen. Ende des letzten Jahrhunderts blieb häufig ein Makel, gegen den kaum anzugehen war.