@DasWeibIch habe eine Widerrufserklärung erhalten. Doch da aus meiner Sicht kein Vertrag geschlossen wurde, habe ich nur in dieser Weise die Forumulierung abgegeben und zwar in der Frist schrieb ich an den Sauladen, der Rückschein ist auch zurückgekommen: "...Abgesehen davon, dass einige wichtige Fakten nicht von der Dame gesagt wurden, wird so getan, als sei ein neuer Vertrag zustande gekommen. Das ist ncht der Fall. (Schon gar nicht bei Verschwiegen wichtiger Fakten. Fall Sie meinen doch, dann mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch."
Dann ist doch alles bestens! Der Widerruf ist ordentlich wahrgenommen.Ich hätte vielleicht schreiben müssen, "dann mache ich hiermit von...Gebrauch." Immerhin meinte der Verbraucherschutzberater, dass man dieses als Widerruf ansehen könne.
Wenn Sie sagen "dann mache ich von meinem W.Recht Gebrauch" ist alles bestens!Das war seine einzigste sinnvolle Info, die er mir gab. Kosten 22 Euro und ein Schreiben kostet noch extra 25 Teuros und da müsste ich noch warten, bis er das macht.
Der o2 ignoriert meine Schreiben.
Wozu schreiben Sie noch, wenn Sie widerrufen haben?Mail als auch Schreiben waren von Mitte des Monats. Und im Internet auf meinem Account bei denen, ist es so als sei nichts geschehen. Die wickeln den neuen Vertag einfach weiter ab, als sei kein Widerrufsrecht durchgeführt worden.
Das ist nicht Ihr Problem!Die Abbuchung von o2 habe ich rückgängig gemacht.
Nun werden die mir wohl ohne Prüfung den Pitbull "Inkassodienst" auf den Hals hetzen. Das machen die immer so.
Sie haben den Widerruf in der Hand!Zur Verbraucherzentrale gehe ich nicht mehr. Letztlich sind die genau so teuer nd es ist irre hektisch. Für 20 Minuten muss man 20 Teuros löhnen.
Eine Anwältig, die gut ist und der ich vertraue, ist in Urlaub und ich kann da wohl frühestens Ende Mai einen Termin bekommen.
Für eine gerichtliche Auseinandersetzung habe ich kein Geld, weil ich keine Rechtsschutzversicherung habe. :-( Die sind zu teuer.
Wenn Sie kein Geld haben (Grundsicherung, kleine Rente etc. beziehen), können Sie beim Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) Beratungshilfe beantragen! Kostet nur 15 € Gebühren für den RA. Aber die meisten nehmen die 15 € nicht. Dann bekommen Sie erst einmal eine kostenlose anwaltliche Beratung. Wenn es zum Prozess kommt, wird Ihr RA Prozesskostenhilfe für Sie beantragen. Dann kostet Sie der Prozess nichts!Also für mich besteht KEIN Vertrag und ich hoffe auf Gottes Hilfe, dass nicht ich die Verliererin bin, sondern o2 mich raus lässt.
Bitte betet für mich.