Der §218 aus Sicht zweier deutscher Bischöfe und aus Sicht der Betroffenen

Ein Gastkommentar aus der Lebensrechtsbewegung

Nach offiziellen Statistiken werden in Deutschland jährlich ca. 100.000 wehrlose Kinder im Mutterleib getötet, wobei die nicht gemeldeten Fälle unberücksichtigt bleiben. Dazu sind mit Erlaubnis des Staates mitten in unseren Städten spezielle Praxen eingerichtet, in denen am helllichten Tag unsere Mitmenschen durch das Absaugrohr in Stücke gerissen werden. Möglich wird dieser bundesdeutsche Alltag durch den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuchs, welcher den Opfern im Alter von 0-12 Wochen den strafbewehrten Rechtsschutz nimmt und sie damit schutzlos den Händen und Werkzeugen der gutverdienenden Abtreibungsärzte ausliefert. Die Formulierung „illegal aber straffrei“ bildet den folgenschweren Kern der Regelung.

Eine positive Sicht auf die gängige Praxis hat jedoch Bischof Klaus Krämer, der in den Stuttgarter Nachrichten vom 17. Dezember 2024 angesichts der aktuellen Diskussion Stellung bezog:

„Ich finde, dass die bestehende Regelung eine sehr gute und abgewogene ist. Sie ist auch im internationalen Vergleich einzigartig, weil sie der Situation der schwangeren Frauen Rechnung trägt und doch auch den Schutz des ungeborenen Lebens im Blick hat.“[1]

Und Erzbischof Stephan Burger wird in der Tagespost-Ausgabe vom 6. Dezember 2024 zu diesem Paragraphen mit folgenden Worten zitiert:

„Auch wenn die katholische Kirche sich für einen noch weiter reichenden Lebensschutz einsetzt, bildet die geltende Gesetzeslage bislang einen für die Gesellschaft tragfähigen Kompromiss zum Schutz der Schwangeren und des vorgeburtlichen Lebens.“

Der Artikel fügt hinzu: „Deshalb spreche er sich gegen eine Änderung aus.“

Tragfähig ist diese Lizenz zum Töten aber nicht für die ganze Gesellschaft, denn in dieser Aussage wird ein Gesellschaftsbegriff zugrunde gelegt, der ausgerechnet die wehrlosen Kinder aus der Gesellschaft ausgrenzt. Hier liegt ein Widerspruch vor zu der in seinem Grußwort an die Teilnehmer des Marsches für das Leben 2020 geäußerten Versicherung des Erzbischofs:

„Jedes Leben ist von Gott geschenkt. Jedes Leben ist lebenswert. Jedes Leben gilt es zu schützen, ob vor der Geburt, am Ende des Lebens, bei Krankheit oder Schwäche.“[2]

Einem Rechtsstaat kommt diese Verpflichtung zum Schutz seiner Bürger zuallererst durch die Justiz zu. Ohne Polizei, ohne Gerichte und ohne Strafe würde in kurzer Zeit Anarchie und Selbstjustiz das Land in eine Wüste von Blut und Gewalt verwandeln. Niemand würde deshalb sagen, es sei ein „tragfähiger Kompromiss“, wenn Raub, Entführung, Körperverletzung, Vergewaltigung usw. im Strafgesetzbuch für „illegal, aber straffrei“ erklärt würden. Der strafbewehrte Schutz der Opfer wäre durch solch eine Rechtspraxis verschwunden und sie wären dadurch hilflos den Tätern ausgeliefert. Deshalb wäre es kein Akt der Barmherzigkeit oder gebotener Rücksichtnahme auf die Umstände, wenn der Staat hier die Strafverhängung abschaffen würde. Es wäre gerade das Gegenteil.

Dasselbe gilt für das Leben der Kinder im Mutterleib. Die Bischöfe Burger und Krämer tragen mit ihrer Forderung, den Paragraphen 218 nicht zu ändern, dazu bei, dass unzählige Menschen der Gewalt zum Opfer fallen. Sie möchten offensichtlich den Schwächsten im Land den wirksamen staatlichen Schutz versagen. Dabei ist sich Erzbischof Burger dessen bewusst, dass er sich hier außerhalb der Lehre der katholischen Kirche bewegt, wenn er sagt: „Auch wenn die katholische Kirche sich für einen noch weiter reichenden Lebensschutz einsetzt“.

Dabei handelt es sich hier um eine Überzeugung, die nicht erst durch die christliche Offenbarung in die Welt kam, sondern zur allgemeinen ethischen Grundnorm des Menschen gehört. Wenn man einen geschichtlichen Rückblick über den Umgang früherer Kulturen mit den Kindern im Mutterleib durchführt, dann findet man zwar nur wenige Textzeugnisse zu diesem Thema aus der Antike. Eine Ausnahme bilden aber Strafregelungen für den Tod des Kindes im Mutterleib bei einem Schlag gegen die Frau, wie sie im babylonischen Codex Hammurapi aus dem 18. Jahrhundert vor Christus oder im assyrischen und sumerischen Recht überliefert sind.

Bekannt ist auch der „Eid des Hippokrates“, dessen Ursprung möglicherweise bereits vor Hippokrates (460-370 v Chr.) liegt und der seit dem 20. Jahrhundert Teil der Promotionszeremonien vieler Hochschulen, vor allem in den USA ist, in Deutschland hingegen kaum. Dort liest man:

„… Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren….“.

In der noch älteren Heiligen Schrift findet sich im Alten Testament das Verbot, jemanden umzubringen, etwa in den Zehn Geboten (2 Moses, 20,13) oder in 1 Mose 9,6:

„Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll vergossen werden; denn nach Gottes Bilde ist der Mensch geschaffen.“

Ist damit vom Geist dieser Schriftworte her implizit die Abtreibung verboten, so gibt es darüber hinaus eine Stelle im Alten Testament, die explizit auch auf den Menschen im Mutterleib Bezug nimmt, ähnlich zum Codex Hammurapi:

„Wenn Männer einen Streit haben und einer verletzt dabei eine schwangere Frau, so dass ihr die Frucht abgeht, sie aber am Leben bleibt, so soll er um Geld gestraft werden, so viel der Mann der Frau fordert und die Schiedsrichter zuerkennen.“ (2 Moses, 22)

Hierdurch kommt also zum Ausdruck, dass bereits eine unbeabsichtigte Tötung des Kindes eine Strafe verdient. Wie viel mehr dann erst die geplante, mit Absicht durchgeführte Tötung durch eine Abtreibung?

Während man vor diesem Hintergrund deutliche Hinweise besitzt, dass der Embryo im Altertum als schützenswerter Mitmensch anerkannt wurde, stellt das römische Reich zur Zeit der Republik und des frühen Kaiserreichs eine verhängnisvolle Wende dar. Hier galt der Fötus nicht als unabhängiges Leben, sondern als Teil der Mutter, der im Eigentum des Vaters stand und Abtreibung war erlaubt. In dieser Kultur des Todes kam es konsequenterweise nicht selten vor, dass das Kind auch nach der Geburt umgebracht wurde.[3]

Durch den Siegeszug des Evangeliums wurde diese barbarische Mentalität überwunden. Die Worte Jesu Christi schufen eine neue Kultur:

„Amen, ich sage euch: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“ (Math 25, 40)

Unter dem römischen Kaiser Konstantin (geb. ca. 280 n. Chr.) wurde der Mord an den Kindern im Mutterleib jeglichem anderen Mord gleichgestellt und mit der Todesstrafe geahndet. Während im Neuen Testament zwar keine explizite Erwähnung der Selbstverständlichkeit geschieht, dass zu den „geringsten Brüdern“ vor allem die Wehrlosesten, nämlich die Kinder im Mutterleib gehören, so findet man in außerbiblischen frühchristlichen Schriften und bei den Kirchenvätern zahlreiche Belege dafür, dass die Kirche von Anfang an das Liebesgebot Jesu auch und gerade für die bedrohten Kinder erfüllte. So findet sich in der vermutlich im 1. Jahrhundert nach Christus verfassten Didache, auch Zwölfapostellehre genannt, im 2. Kapitel folgendes Verbot:

„Du sollst nicht töten, […] du sollst kein Kind abtreiben, du sollst kein Neugeborenes töten.“

Eine weitere explizite Stellungnahme zum Thema Abtreibung ist vom Heiligen Kirchenvater Barnabas (geb. vermutlich 130 n. Chr.) im Barnabasbrief überliefert:

„Töte das Kind nicht durch Abtreibung, noch auch töte das Neugeborene!“

Und der heilige Kirchenvater Ephräm der Syrer (geb. um 306 n. Chr.) mahnt:

„die ihre Leibesfrucht vernichtet, […] die ihr Kind zur Fehlgeburt gemacht, die wird am Jüngsten Tag durch dieses Kind selbst zur Fehlgeburt gemacht, und es entzieht ihr Leben und Licht des jenseitigen Lebens. […] Das ist die Vergeltung für diejenigen, die ihren Kindern das Leben nehmen.“[4]

Im gleichen Sinne äußert sich der Heilige Basilius von Cäsarea (geb. 330 n. Chr.) und berichtet, dass es eine von der Kirche festgelegte Buße für eine solche Tat abzulegen galt, welche jedoch nicht lebenslänglich dauerte:

„Eine Frau, die absichtlich die Leibesfrucht abtreibt, macht sich eines Mordes schuldig. Eine spitzfindige Unterscheidung zwischen der Leibesfrucht vor und nach der Geburt gibt es nicht. […] Die Frau gefährdet sich selbst, und dazu kommt die Vernichtung des Embryos, der zweite, beabsichtigte Mord. […] Die Kirchenbuße soll nicht bis zum Tode ausgedehnt werden.“[5]

Die Kirche förderte von ihrer Frühzeit bis heute durch die Jahrhunderte hindurch eine Kultur des Lebens und wirkte stets als Anwalt und Helfer derer, die keine eigene Stimme hatten. Diese Lehre hat die vom Heiligen Geist geführte Kirche in der Neuzeit durch mehrere Enzykliken bekräftigt. Die Kongregation für die Glaubenslehre bringt ihre Kernaussage mit folgenden Worten zum Ausdruck:

„Von dem Augenblick an, in dem die Eizelle befruchtet wird, beginnt ein neues Leben, welches weder das des Vaters noch das der Mutter ist, sondern das eines neuen menschlichen Wesens, das sich eigenständig entwickelt. Es würde niemals menschlich werden, wenn es das nicht schon von diesem Augenblick an gewesen wäre.“[6]

Aus diesem Grund wird in der Enzyklika Casti Canubii von Papst Pius IX aus dem Jahr 1930 die Konsequenz gezogen, dass es keine Umstände geben kann, die schwerer wiegen als das Lebensrecht des wehrlosen Menschen im Mutterleib:

„Bezüglich der sogenannten „medizinischen und therapeutischen Indikation“ … was für ein Grund vermöchte jemals auszureichen, um die direkte Tötung eines Unschuldigen zu rechtfertigen? Denn darum handelt es sich hier.“ (Abs. 63 – 64)

Auch Papst Johannes Paul II stellt sich in seiner Enzyklika Evangelium Vitae im Jahr 1995 in die Kontinuität zur ungebrochenen kirchlichen Lehrtradition:

„Die christliche Überlieferung stimmt — wie die von der Kongregation für die Glaubenslehre diesbezüglich herausgegebene Erklärung gut hervorhebt 61 — von den Anfängen bis in unsere Tage klar darin überein, dass sie die Abtreibung als besonders schwerwiegende sittliche Verwilderung einstuft.“ (Abs. 61)

Und er verdeutlicht noch genauer und eindrücklicher, weshalb diese Handlung abzulehnen ist:

„Mit der Autorität, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern übertragen hat, erkläre ich deshalb in Gemeinschaft mit den Bischöfen – die mehrfach die Abtreibung verurteilt und, obwohl sie über die Welt verstreut sind, bei der eingangs erwähnten Konsultation dieser Lehre einhellig zugestimmt haben – dass die direkte, das heißt als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung immer ein schweres sittliches Vergehen darstellt, nämlich die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen.“ (Abs. 62)

Papst Johannes Paul II bleibt in Evangelium Vitae bei der klaren Einordnung des Übels wie sie bereits die Kirchenväter der frühen Kirchengeschichte zum Schutz der Kinder ohne zu relativieren ausgesprochen haben:

„Die sittliche Schwere der vorsätzlichen Abtreibung wird in ihrer ganzen Wahrheit deutlich, wenn man erkennt, dass es sich um einen Mord handelt, und insbesondere, wenn man die spezifischen Umstände bedenkt, die ihn kennzeichnen. “ (Abs. 58)

Bei Mord endet aber alles Suchen nach politischen Kompromissen und gesellschaftlicher Akzeptanz. Wenn wir dessen Straffreiheit für „sehr gut“ und „tragfähig“ erklären, heben wir die Grundlagen einer menschlichen Gesellschaftsordnung auf und können berechtigterweise gegen nichts mehr moralische Einwände erheben – auch nicht gegen diesen Aufsatz. Für Erzbischof Stephan Burger und Bischof Klaus Krämer erwächst daraus die Aufgabe, ihre öffentliche Unterstützung der geltenden Unrechtslösung des Paragraphen 218 öffentlich zurückzunehmen. Eine öffentliche Beichte ihrer De-facto-Mitwirkung an der Gewalt gegen die Kinder im Mutterleib wäre nicht nur für sie die Rettung. Sie hätte durch die große Signalwirkung auch eine weithin sichtbare Leuchtkraft, die unzähligen Frauen und Männern, die sich schuldig gemacht haben, den Weg zur Umkehr und Vergebung Gottes im Sakrament der Versöhnung ebnen würde.

Thomas Seiler, Janina Reich – Arbeitskreis Lebensrecht

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[1] Klaus Krämer: Neuer Rottenburger Bischof für verheiratete Männer als Priester, Zugriff am 18. Dez. 2024
[2] 2020 Grußwort Erzbischof Stephan Burger – Bundesverband Lebensrecht, Zugriff am 14. Dez. 2024
[3] Schwangerschaftsabbruch – Wikipedia
[4] Hl. Ephräm der Syrer, Rede über den Jüngsten Tag, Kap. 10.
[5] Hl. Basilius von Cäsarea, Brief an Amphilochius von Ikonium.
[6] Kongregation für die Glaubenslehre, Donum Vitae - Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und der Würde der Fortpflanzung, 22. Februar 1987.
101,7 Tsd.
Eugenia-Sarto

„Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll vergossen werden; denn nach Gottes Bilde ist der Mensch geschaffen.“
So ernst ist diese Aussage. Wenn auch Gott geduldig ist mit unseren Sünden und wartet, daß wir uns bekehren, so bleibt doch diese Tat des Mordes eines ungeborenen Kindes noch zu sühnen. Nach dem Tod endlich wird die verbliebene Schuld im Fegefeuer abgebüßt, wenn sie bereut wurde und durch gute Werke gemildert wurde. Ansonsten aber, wenn nicht, verwirft Gott den Mörder und verhängt über ihn den ewigen Tod.

Theresia Katharina

Beide Bischöfe(Krämer und Burger) gehören sofort abgesetzt und kirchenrechlich zur Rechenschaft gezogen. In der Bibel steht: Du sollst nicht töten. Diese Bischöfe finden es tragbar, dass jedes Jahr 100.000 ungeborene Kinder getötet werden. Ein Skandal. Das sind die Bischöfe der Deep Church.

Theresia Katharina

Zitate der Kommentare der Bischöfe Burger und Krämer:
Eine positive Sicht auf die gängige Praxis hat jedoch Bischof Klaus Krämer, der in den Stuttgarter Nachrichten vom 17. Dezember 2024 angesichts der aktuellen Diskussion Stellung bezog:
„Ich finde, dass die bestehende Regelung eine sehr gute und abgewogene ist. Sie ist auch im internationalen Vergleich einzigartig, weil sie der Situation der schwangeren Frauen Rechnung trägt und doch auch den Schutz des ungeborenen Lebens im Blick hat.“[1]

Und Erzbischof Stephan Burger wird in der Tagespost-Ausgabe vom 6. Dezember 2024 zu diesem Paragraphen mit folgenden Worten zitiert: „Auch wenn die katholische Kirche sich für einen noch weiter reichenden Lebensschutz einsetzt, bildet die geltende Gesetzeslage bislang einen für die Gesellschaft tragfähigen Kompromiss zum Schutz der Schwangeren und des vorgeburtlichen Lebens.“

Diese Bischöfe sollten bedenken, daß sie für Tausende in ihrem Bistum Verantwortung tragen müssen, damit diese das ewige Heil erlangen. Ihre Aussagen mildern das Schuldgefühl der Abtreibung. Sie sollten schleunigst ihre Aussagen zurücknehmen und flammend über die schwere Schuld einer Abtreibung predigen und zur Beichte aufrufen. Es ist auch dringend notwendig, über die Wahrheit der letzten Dinge zu predigen, denn es besteht die Gefahr, daß sehr viele Menschen in die Hölle kommen. Und die Bischöfe? Möge Gott sie erleuchten.

Gast6 teilt das

Zwei Bischöfe loben die aktuelle Abtreibungsregelung...

3923
Tina 13

Wacht auf! Abtreibung ist und bleibt Kindermord!

Diese Bischöfe Staatsbeamten haben sich schon zu sehr an das Lügen gewohnt. Die merken das gar nicht mehr.

Werte

Bischof Krämer zum deutschen Abtreibungs-Unrecht: "Ich finde, dass die bestehende Regelung eine sehr gute und abgewogene ist"

Katja Metzger teilt das

Erzbischof Stephan Burger wird in der Tagespost-Ausgabe vom 6. Dezember 2024 zu diesem Paragraphen mit folgenden Worten zitiert:
„Auch wenn die katholische Kirche sich für einen noch weiter reichenden Lebensschutz einsetzt, bildet die geltende Gesetzeslage bislang einen für die Gesellschaft tragfähigen Kompromiss zum Schutz der Schwangeren und des vorgeburtlichen Lebens.“
Der Artikel fügt hinzu: „Deshalb spreche er sich gegen eine Änderung aus.“
Tragfähig ist diese Lizenz zum Töten aber nicht für die ganze Gesellschaft, denn in dieser Aussage wird ein Gesellschaftsbegriff zugrunde gelegt, der ausgerechnet die wehrlosen Kinder aus der Gesellschaft ausgrenzt.

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Hier liegt ein Widerspruch vor zu der in seinem Grußwort an die Teilnehmer des Marsches für das Leben 2020 geäußerten Versicherung des Erzbischofs:
„Jedes Leben ist von Gott geschenkt. Jedes Leben ist lebenswert. Jedes Leben gilt es zu schützen, ob vor der Geburt, am Ende des Lebens, bei Krankheit oder Schwäche.“