Niedersachsen will Richtern offenbar religiöse Symbole verbieten (domradio.de)
Niedersachsen will Richtern offenbar religiöse Symbole verbieten
Kreuze sollen raus aus Gerichten
Staatsanwälte und Richter in Niedersachsen sollen nach einem NDR-Bericht künftig bei Verhandlungen keine religiösen und weltanschaulichen Symbole mehr tragen. Das sehe ein dem Sender vorliegender Gesetzentwurf der Landesregierung vor.
Das Gesetz solle die Neutralität stärken. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) bestätigte die Pläne. Anlass für die Gesetzesinitiative sei der Fall einer muslimischen Referendarin, die auch im Gerichtssaal Kopftuch tragen wollte, sagte sie NDR.de. Angestrebt werde eine einheitliche Regelung, bevor jeder Gerichtsbezirk unterschiedlich mit dem Thema umgehe.
Frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen
Jeder in einem Gerichtssaal müsse den Eindruck haben, dass Richter und Staatsanwalt "frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen" sei, so Havliza. Von dem Verbot nicht betroffen seien Kreuze in Verhandlungsräumen, erläuterte die Ministerin. Wenn es mit ihnen Probleme geben, könnten sie abgehängt oder eine Verhandlung in einen anderen Raum verlegten werden. Laut Havliza soll das Gesetz noch in diesem Jahr eingebracht werden.
www.domradio.de/…/niedersachsen-w…
"Wenn es mit ihnen Probleme geben, könnten sie abgehängt oder eine Verhandlung in einen anderen Raum verlegten werden"
Nein, daran wird wohl, heutzutage, kaum einer zweifeln: zum einen, dass die Kreuze einer bestimmten Klientel zuverlässig "Probleme" bereiten werden und dass man schnell dabei sein wird, sie abzuhängen. In vorauseilendem Gehorsam gibt eine "C"DU-Ministerin dies schon mal bekannt, Querulanten dürfen sich quasi offiziell eingeladen fühlen.
Dass Staatsanwälte und Richter (oder: Referendarinnen) keine religiösen Symbole wie etwa ein Kopftuch tragen, ist sicherlich zu begrüßen. Ansonsten würden demnächst muslimische Referendarinnen noch in Tschador oder Burka bei Gericht auftauchen.
Bemerkenswert bleibt die Wortwahl der Ministerin: es ist bei ihr nicht die Rede davon, dass die Anwendung des Rechts frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen sein solle, sondern Richter und Staatsanwälte haben dies zu sein. Das Grundgesetz kennt in seinem Art. 97 I nur zwei Vorgaben, sie sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen steht (noch) nicht dort.
Sollte Frau Havliza wirklich davon ausgehen, dass eine religiöse Überzeugung für diese Berufsgruppen hinderlich sei? Dann wäre ja der nächste logische Schritt, sicherzustellen, dass sie kirchlich nicht gebunden sind, Gottesdienste besuchen etc.
Und das kann eine "C"DU-Ministerin ja nicht gemeint haben.
Oder?
Kreuze sollen raus aus Gerichten
Staatsanwälte und Richter in Niedersachsen sollen nach einem NDR-Bericht künftig bei Verhandlungen keine religiösen und weltanschaulichen Symbole mehr tragen. Das sehe ein dem Sender vorliegender Gesetzentwurf der Landesregierung vor.
Das Gesetz solle die Neutralität stärken. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) bestätigte die Pläne. Anlass für die Gesetzesinitiative sei der Fall einer muslimischen Referendarin, die auch im Gerichtssaal Kopftuch tragen wollte, sagte sie NDR.de. Angestrebt werde eine einheitliche Regelung, bevor jeder Gerichtsbezirk unterschiedlich mit dem Thema umgehe.
Frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen
Jeder in einem Gerichtssaal müsse den Eindruck haben, dass Richter und Staatsanwalt "frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen" sei, so Havliza. Von dem Verbot nicht betroffen seien Kreuze in Verhandlungsräumen, erläuterte die Ministerin. Wenn es mit ihnen Probleme geben, könnten sie abgehängt oder eine Verhandlung in einen anderen Raum verlegten werden. Laut Havliza soll das Gesetz noch in diesem Jahr eingebracht werden.
www.domradio.de/…/niedersachsen-w…
"Wenn es mit ihnen Probleme geben, könnten sie abgehängt oder eine Verhandlung in einen anderen Raum verlegten werden"
Nein, daran wird wohl, heutzutage, kaum einer zweifeln: zum einen, dass die Kreuze einer bestimmten Klientel zuverlässig "Probleme" bereiten werden und dass man schnell dabei sein wird, sie abzuhängen. In vorauseilendem Gehorsam gibt eine "C"DU-Ministerin dies schon mal bekannt, Querulanten dürfen sich quasi offiziell eingeladen fühlen.
Dass Staatsanwälte und Richter (oder: Referendarinnen) keine religiösen Symbole wie etwa ein Kopftuch tragen, ist sicherlich zu begrüßen. Ansonsten würden demnächst muslimische Referendarinnen noch in Tschador oder Burka bei Gericht auftauchen.
Bemerkenswert bleibt die Wortwahl der Ministerin: es ist bei ihr nicht die Rede davon, dass die Anwendung des Rechts frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen sein solle, sondern Richter und Staatsanwälte haben dies zu sein. Das Grundgesetz kennt in seinem Art. 97 I nur zwei Vorgaben, sie sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen steht (noch) nicht dort.
Sollte Frau Havliza wirklich davon ausgehen, dass eine religiöse Überzeugung für diese Berufsgruppen hinderlich sei? Dann wäre ja der nächste logische Schritt, sicherzustellen, dass sie kirchlich nicht gebunden sind, Gottesdienste besuchen etc.
Und das kann eine "C"DU-Ministerin ja nicht gemeint haben.
Oder?