Tina 13
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Kardinal Brandmüller verteidigt "Dubia"

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Kardinal Brandmüller verteidigt "Dubia"

© Bild: KNA

Mit ihren "Dubia" hatten im vergangenen Jahr vier Kardinäle ihre Kritik am Papst öffentlich gemacht. Dafür erfuhren sie viel Gegenwind. Einer von ihnen verteidigt nun die Anfragen an Franziskus.

Kirche | Frankfurt - 28.10.2017

Der deutsche Kardinal Walter Brandmüller hat die von ihm mitverfassten "Dubia" an Papst Franziskus verteidigt. Er verstehe zwar die Kritik, die die Veröffentlichung der Fragen ausgelöst habe. Der Schritt sei aber erst "nach monatelangem Warten auf Antwort" erfolgt, sagte er im Interview der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag). "Und vor allem im Hinblick darauf, dass viele Gläubige dieselben Fragen hatten und haben und auch auf Antwort warten", erläuterte der Kardinal.

"Was meinen Sie, was für Telefonanrufe, Briefe, Anfragen wir bekommen?", sagte Brandmüller weiter. "In denen heißt es unter anderem auch: Warum tut ihr denn nichts, ihr Kardinäle? Wir haben schließlich einen Amtseid geleistet und sind qua Amt Berater des Papstes." Sie hätten zwar um Audienz gebeten, aber auch darauf keine Antwort bekommen, so der 88-Jährige.

Mit Blick auf seiner Ansicht nach zu liberale Interpretationen des Papstschreibens betonte der Kardinal: "Es ist Dogma, dass die Ehe ein Sakrament und infolgedessen unauflösbar ist." Das heiße: "Wer behauptet, man könne zu Lebzeiten seiner rechtmäßig angetrauten Gattin eine neue Verbindung eingehen, der ist exkommuniziert, weil dies eine Irrlehre, eine Häresie ist." Wer immer sich einer schweren Sünde wie Ehebruch bewusst sei, könne zur Eucharistie nur hinzutreten, wenn er vorher Buße getan, gebeichtet habe und losgesprochen worden sei.

Er habe "große Sorge, dass etwas explodiert", sagte der frühere Präsident der vatikanischen Historikerkommission. Der Umstand, dass die Bitten Tausender Menschen um Klärung ohne Antwort blieben, werfe Fragen auf. "Das ist doch wahrlich schwer zu begreifen", so der Geistliche.

Es gehe schließlich um die zentrale Frage: "Kann heute etwas gut sein, was gestern Sünde war?" Zudem werde gefragt, ob es wirklich Handlungen gebe, die "immer und unter allen Umständen" sittlich verwerflich seien - wie zum Beispiel die Tötung eines Unschuldigen oder Ehebruch. "Sollte nun in der Tat die erste Frage mit Ja und die zweite mit Nein beantwortet werden - dann, ja dann wäre dies Irrlehre und in der Folge Schisma. Spaltung der Kirche", sagte Brandmüller.

Grund für die vorgebrachten "Dubia" (Zweifel) ist das päpstliche Schreiben "Amoris laetitia" von 2016. Darin hatte der Papst angedeutet, dass Katholiken, die nach einer Scheidung zivil erneut geheiratet haben, zur Kommunion zugelassen werden könnten. Die Kardinäle Walter Brandmüller, Raymond Leo Burke sowie die inzwischen verstorbenen Carlo Caffarra und Joachim Meisner baten Franziskus erst persönlich, dann im November vergangenen Jahres öffentlich um Klärungen hinsichtlich der Auslegung und Einordnung von "Amoris laetitia". (rom/KNA)

www.katholisch.de/…/kardinal-brandm…
Tina 13
😇
Rita 3
Wer sich der schweren Sünde des Ehebruchs bewusst ist, darf nicht zur hlg. Kommunion, ehe er nicht gebeichtet hat. Wer ist sich noch bewusst? Viele denken ja schon, alles ok, alles erlaubt...
Rita 3
Die Ehe ist ein Sakrament, von Jesus eingesetzt, kann nicht aufgelöst werden.
Tina 13
"Es ist Dogma, dass die Ehe ein Sakrament und infolgedessen unauflösbar ist." Das heiße: "Wer behauptet, man könne zu Lebzeiten seiner rechtmäßig angetrauten Gattin eine neue Verbindung eingehen, der ist exkommuniziert, weil dies eine Irrlehre, eine Häresie ist." Wer immer sich einer schweren Sünde wie Ehebruch bewusst sei, könne zur Eucharistie nur hinzutreten, wenn er vorher Buße getan, gebeichtet …Mehr
"Es ist Dogma, dass die Ehe ein Sakrament und infolgedessen unauflösbar ist." Das heiße: "Wer behauptet, man könne zu Lebzeiten seiner rechtmäßig angetrauten Gattin eine neue Verbindung eingehen, der ist exkommuniziert, weil dies eine Irrlehre, eine Häresie ist." Wer immer sich einer schweren Sünde wie Ehebruch bewusst sei, könne zur Eucharistie nur hinzutreten, wenn er vorher Buße getan, gebeichtet habe und losgesprochen worden sei."
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Tina 13
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