Erster US-Staat greift nach der Beichte
Der Gesetzentwurf vom 12. Januar will eine bestehende Ausnahme abschaffen, die es Klerikern erlaubt das Beichtgeheimnis auch im Falle von Kindesmissbrauch zu wahren.
Ähnliche anti-katholische Gesetze wurden in Australien bereits verabschiedet. Ein Priester, der das Beichtgeheimnis verletzt, wird mit der sofortigen Exkommunikation bestraft (CIC 1388 §1).
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