Hände weg von unseren Kindern!
Hände weg von unseren Kindern!
Freitag, den 08. Juni 2018 um 13:06 Uhr
Die Bundesregierung plant die Aufnahme sogenannter „Kinderrechte“ ins Grundgesetz. Die sozialistische Bundesjustizministerin Katarina Barley will solche Rechte bis Ende 2019 durchsetzen. Der alleine Zweck solcher „Kinderrechte“ besteht darin, de Staat einen direkten Zugriff auf unsere Kinder zu ermöglichen und die Rechte der Eltern auszuhebeln. Das muss unbedingt verhindert werden.
Alle Rechte, die Kindern zukommen, stehen bereits im Grundgesetz oder sind durch das Naturrecht (Im GG als „natürliches Sittengesetz“ bezeichnet) vorgegeben. Die Rechte der Kinder werden von den Eltern gewahrt und durchgesetzt. Der Staat hat hier keine Zuständigkeit. Vielmehr verstößt nach unserer Auffassung die Aufnahme von „Kinderrechten“ in das Grundgesetz der Verfassung, insbesondere der alleinigen Erziehungsrecht der Eltern. Daher ist die Aufnahme zusätzlicher und besonderer „Kinderrechte“ überflüssig. Kindesmisshandlungen in jeder Form können auch jetzt bereits von Seiten des Staates und der zuständigen Jugendämter geahndet werden und durch verschiedene Maßnahmen im Vorfeld verhindert werden.
Wenn „Kinderrechte“ dennoch ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, wofür sich besonders eine linke Einheitsfront im Bundestag einsetzt, die von der CDU/CSU-Fraktion unterstützt wird, aber z.B. auch der der Lesben und Schwulenverband Deutschlands (LSVD), dann liegt dahinter eine bestimmte Absicht, die natürlich nicht genannt wird. Mit solchen „Rechten“, die natürlich nicht durch die Kinder selbst wahrgenommen werden können und auch nicht den Eltern zukommen sollen, kann der Staat direkt in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. So kann Eltern, die ihre Kinder in einer klaren und eindeutig religiösen Form erziehen, das Kind weggenommen werden, weil diese Erziehung möglicherweise den staatlichen Vorgaben nicht entspricht. „Kinderrechte“ werden auch gefordert zur Durchsetzung der Genderideologie in Kindergärten und Schulen. Derartiges ist nicht nur aus national- und internationalsozialistischen Diktaturen bekannt, sondern wird bereits heute in Norwegen praktiziert.
In dieser Woche kommt erstmals die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, die bis Ende 2019 konkrete Vorschläge für eine Verfassungsänderung ausarbeiten soll. Damit wird der im Koalitionsvertrag vereinbarten Durchsetzung von „Kinderrechten“ entsprochen.
Das Civitas Institut unterstützt alle Aktionen der „Aktionsgemeinschaft Demo für Alle“, die sich gegen sogenannte „Kinderrechte“ einsetzen. Bitte unterstützen Sie diese Aktionsgemeinschaft mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Das gleiche gilt für die Aktion „Familienschutz“.
Weitere Informationen zu „Kinderrechten“ finden Sie auf der Websitewww.civitas-institut.de/index.php der Aktion familien-schutz.de
Freitag, den 08. Juni 2018 um 13:06 Uhr
Die Bundesregierung plant die Aufnahme sogenannter „Kinderrechte“ ins Grundgesetz. Die sozialistische Bundesjustizministerin Katarina Barley will solche Rechte bis Ende 2019 durchsetzen. Der alleine Zweck solcher „Kinderrechte“ besteht darin, de Staat einen direkten Zugriff auf unsere Kinder zu ermöglichen und die Rechte der Eltern auszuhebeln. Das muss unbedingt verhindert werden.
Alle Rechte, die Kindern zukommen, stehen bereits im Grundgesetz oder sind durch das Naturrecht (Im GG als „natürliches Sittengesetz“ bezeichnet) vorgegeben. Die Rechte der Kinder werden von den Eltern gewahrt und durchgesetzt. Der Staat hat hier keine Zuständigkeit. Vielmehr verstößt nach unserer Auffassung die Aufnahme von „Kinderrechten“ in das Grundgesetz der Verfassung, insbesondere der alleinigen Erziehungsrecht der Eltern. Daher ist die Aufnahme zusätzlicher und besonderer „Kinderrechte“ überflüssig. Kindesmisshandlungen in jeder Form können auch jetzt bereits von Seiten des Staates und der zuständigen Jugendämter geahndet werden und durch verschiedene Maßnahmen im Vorfeld verhindert werden.
Wenn „Kinderrechte“ dennoch ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, wofür sich besonders eine linke Einheitsfront im Bundestag einsetzt, die von der CDU/CSU-Fraktion unterstützt wird, aber z.B. auch der der Lesben und Schwulenverband Deutschlands (LSVD), dann liegt dahinter eine bestimmte Absicht, die natürlich nicht genannt wird. Mit solchen „Rechten“, die natürlich nicht durch die Kinder selbst wahrgenommen werden können und auch nicht den Eltern zukommen sollen, kann der Staat direkt in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. So kann Eltern, die ihre Kinder in einer klaren und eindeutig religiösen Form erziehen, das Kind weggenommen werden, weil diese Erziehung möglicherweise den staatlichen Vorgaben nicht entspricht. „Kinderrechte“ werden auch gefordert zur Durchsetzung der Genderideologie in Kindergärten und Schulen. Derartiges ist nicht nur aus national- und internationalsozialistischen Diktaturen bekannt, sondern wird bereits heute in Norwegen praktiziert.
In dieser Woche kommt erstmals die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, die bis Ende 2019 konkrete Vorschläge für eine Verfassungsänderung ausarbeiten soll. Damit wird der im Koalitionsvertrag vereinbarten Durchsetzung von „Kinderrechten“ entsprochen.
Das Civitas Institut unterstützt alle Aktionen der „Aktionsgemeinschaft Demo für Alle“, die sich gegen sogenannte „Kinderrechte“ einsetzen. Bitte unterstützen Sie diese Aktionsgemeinschaft mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Das gleiche gilt für die Aktion „Familienschutz“.
Weitere Informationen zu „Kinderrechten“ finden Sie auf der Websitewww.civitas-institut.de/index.php der Aktion familien-schutz.de