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Benedikt: "Der Westen negiert seine christliche Grundlage und kehrt sich gegen sie"

Eine weitere Sensation aus dem neuen Buch von Papst emeritus Benedikt XVI. / Joseph Ratzinger: Im Original in deutscher …
Heilwasser
@Boni
Benedikt beschäftigt sich mit dem Thema Menschenrecht,
so wie es in der Kirche vor ihm aufgekommen ist. Er analysiert
einfach nur die Situation und zeigt auch die Gefahren auf.
Er analysiert und differenziert.
"In diesem Sinn konnte der Papst nach meinem Dafürhalten durchaus eine innere Kontinuität des Grundgedankens der Menschenrechte mit der christlichen Überlieferung behaupten, auch wenn …Mehr
@Boni
Benedikt beschäftigt sich mit dem Thema Menschenrecht,
so wie es in der Kirche vor ihm aufgekommen ist. Er analysiert
einfach nur die Situation und zeigt auch die Gefahren auf.
Er analysiert und differenziert.

"In diesem Sinn konnte der Papst nach meinem Dafürhalten durchaus eine innere Kontinuität des Grundgedankens der Menschenrechte mit der christlichen Überlieferung behaupten, auch wenn die sprachlichen und gedanklichen Instrumente weit auseinander liegen."

Er sagt klar:
"Der Gedanke der Menschenrechte bleibt tragfähig letzten Endes nur, wenn er im Glauben an den Schöpfergott festgemacht ist. Von dort empfängt er seine Grenze und zugleich seine Begründung."

Existenz legt er dem Menschenrecht bei, wenn es an die Naturordnung und den
Schöpfergott gekoppelt ist ....

Nun ja, lassen wir das lieber ... "Religionsfreiheit" ist sowieso ein zweischneidiges
Schwert, weil der Begriff hochsuggestiv ist. Freiheit des Willens hat jeder. Aber wenn
man mit der Religion anderen schadet (Tötung Andersgläubiger z.B.), kann es keine
Freiheit der Religionsausübung geben. Und die Kirche hat eigentlich nur den Auftrag,
Jesus Christus zu verkünden.
Boni
@Heilwasser,
Sie haben denn Text nicht gelesen! Es geht um das “Menschenrecht“ der Religionsfreiheit. Dieses existiert gar nicht, Benedikt konstruiert es aber um, so dass man es als existent ansehen könnte. Damit stiftet er Verwirrung.
Heilwasser
@Boni
Wo steht denn, dass er mit allen sog. Menschenrechten
konform geht ? Der Begriff "Menschenrechte" ist erst mal
positiv. Was dann andere daraus gemacht haben, ist was
anderes. Denn wo ein Gesetz ist, gibt es auch ein Recht.
Boni
@Heilwasser,
haben Sie den verlinkten Text gelesen? Da steht doch klar drin, dass er den Kampfbegriff verteidigt, indem er ihn seines üblichen Sinngehaltes beraubt.
Heilwasser
@Boni
Er verkennt gar nichts !
************
Es geht ihm wohl erst mal um den Begriff der Menschenrechte
von seiner positiven Deutung her. Es gibt nämlich auch gute
Menschenrechte.
Boni
Wenn Benedikt jetzt sagt, dass mit “Menschenrechten“ lediglich das Abwehrrecht gegen einen Staat, der am Gehorsam Gott gegenüber hindert, gemeint sei, verkennt er die gegen Gott gerichtete Stoßrichtung des Kampfbegriffes “Menschenrechte“.
Vered Lavan
"Die Freiheit befreien. Glaube und Politik im dritten Jahrtausend." (Buchtitel). 1.: Wirkliche Freiheit ist Freiheit vom Irrwahn und von der Sünde; 'Freiheit' gibt es nur in der Bindung an Gott und durch die Unterordnung unter seine Autorität (="Wo aber der Geist ist, da ist Freiheit." (2. Kor. 3,17/www.jesus.ch/…/146183-freiheit…). 2. Glaube & Politik im 3. Jahrtausend: Apostasie und suizidale …Mehr
"Die Freiheit befreien. Glaube und Politik im dritten Jahrtausend." (Buchtitel). 1.: Wirkliche Freiheit ist Freiheit vom Irrwahn und von der Sünde; 'Freiheit' gibt es nur in der Bindung an Gott und durch die Unterordnung unter seine Autorität (="Wo aber der Geist ist, da ist Freiheit." (2. Kor. 3,17/www.jesus.ch/…/146183-freiheit…). 2. Glaube & Politik im 3. Jahrtausend: Apostasie und suizidale Politik; Auswirkung: Kommendes Strafgericht!
Heilwasser
@Nujaa @Santiago74
"hochmütig immer nur die anderen":
Darum geht es in meinem Kommentar überhaupt nicht.
Santiago_
Bei allem Respekt für das ( auch wiss.) Lebenswerk Ratzingers bzw. Benedikts XVI. , aber noch mehr Texte oder Bücher von ihm, helfen der Kirche Gottes in dieser so schwierigen Zeit nun auch nicht wirklich weiter.
Heilwasser
@pio molaioni
Ihr Zitat bezieht sich auf den irdischen Osten, den irdischen Westen, die irdische Wüste,
denn aus dem Kontext geht hervor, dass von den Hochmütigen der Erde nichts Gutes kommt
und auch keine Erhöhung, denn der Herr erhöht die Hochmütigen nicht. Was auch immer
sie Hohes von der Erde zum Himmel bauen, der Herr wird sie erniedrigen. (so etwa das
Verständnis)
Vom himmlischen Osten …Mehr
@pio molaioni
Ihr Zitat bezieht sich auf den irdischen Osten, den irdischen Westen, die irdische Wüste,
denn aus dem Kontext geht hervor, dass von den Hochmütigen der Erde nichts Gutes kommt
und auch keine Erhöhung, denn der Herr erhöht die Hochmütigen nicht. Was auch immer
sie Hohes von der Erde zum Himmel bauen, der Herr wird sie erniedrigen. (so etwa das
Verständnis)

Vom himmlischen Osten her jedoch kommt das Heil, siehe:
www.bibleserver.com/text/EU/Matthew24:27 Denn wie der Blitz im Osten aufflammt und bis zum Westen hin leuchtet, so wird die Ankunft des Menschensohnes sein.
*********
= Bibel im Kontext gelesen 🤗
Heilwasser
Vermutlich geht nicht umsonst im Westen die Sonne unter
und im Osten auf.
Vom sonnenaufgehenden Osten her kommt das Heil !Mehr
Vermutlich geht nicht umsonst im Westen die Sonne unter
und im Osten auf.

Vom sonnenaufgehenden Osten her kommt das Heil !
Carlus
1. Die Ursache zum Zusammenbruch liegt nicht im Verhalten vom Westen.
2. das Verhalten im Westen liegt im Zusammenbruch des christlich, katholischen Glauben.
3. der Zusammenbruch liegt in der menschlichen Kreation der Nachäfferkirche Besetzter Raum,
4. die Schaffung der Gegenkirche hat ihre Ursache
> im häretischen Konzil, dem 1. Pastoralkonzil und Gründungskonzil von Besetzter Raum,
> in der …Mehr
1. Die Ursache zum Zusammenbruch liegt nicht im Verhalten vom Westen.
2. das Verhalten im Westen liegt im Zusammenbruch des christlich, katholischen Glauben.
3. der Zusammenbruch liegt in der menschlichen Kreation der Nachäfferkirche Besetzter Raum,
4. die Schaffung der Gegenkirche hat ihre Ursache
> im häretischen Konzil, dem 1. Pastoralkonzil und Gründungskonzil von Besetzter Raum,
> in der Gleichstellung aller Religionen,
> in der Vernichtung, begonnen mit der Herabsetzung der Heiligen Sakramente, besonder Bußsakrament und Altarsakramenten, dem folgten alle weiteren Sakramente incl. dem Weihesakrament.
> in der Öffnung zum Geist der Welt und im Verschluss gegenüber Gott dm Heiligen Geist.
> in der Verleugnung vom Missionsauftrag und dadurch der Weigerung der Weitergabe des Glaubens.
5. wo nichts mehr gesät wird oder fauler Samen ausgestreut wird, da wird nichts mehr wachsen.

Von NIX kommt NIX und vom schlechten Konzilssamen und der Folgezeit kann nur faule und stinkende Frucht erwachsen. Der Mensch erhält das um was er bittet und zur Zeit die Einheit mit dem Gegenpapst Bergoglio, der sich Franziskus rufen lässt.
Rückkehr-Ökumene
In W. Schüler: "Religionsfreiheit contra Gottesrecht? - Gibt es für die Konzilserklärung Dignitatis humanae eine Hermeneutik der Reform in Kontinuität mit der überlieferten Lehre der Kirche?" (Civitas, Zeitschrift für das christliche Gemeinwesen, Sonderheft 5) liest man zu dieser Problematik:
"Während das vorkonziliare Lehramt ein Recht auf Wahl und Ausübung einer falschen Religion zurückweist …Mehr
In W. Schüler: "Religionsfreiheit contra Gottesrecht? - Gibt es für die Konzilserklärung Dignitatis humanae eine Hermeneutik der Reform in Kontinuität mit der überlieferten Lehre der Kirche?" (Civitas, Zeitschrift für das christliche Gemeinwesen, Sonderheft 5) liest man zu dieser Problematik:

"Während das vorkonziliare Lehramt ein Recht auf Wahl und Ausübung einer falschen Religion zurückweist, votiert es im katholischen Staat für die Duldung derselben in einer den konkreten Verhältnissen angepassten Weise.
Dignitatis humanae ersetzt nun die situationsabhängige Duldung der Ausübung falscher Religionen durch ein Recht, [1] was einen flagranten Bruch mit der überlieferten Lehre darstellt, den übrigens Johannes XXIII. in seiner Enzyklika Pacem in terris vorbereitet hatte, denn es heißt darin:
„Zu den Rechten des Menschen ist auch dies zu zählen, daß er sowohl Gott nach der rechten Norm seines Gewissens verehren als auch seine Religion privat und öffentlich bekennen kann.“ (Denzinger, Nr. 3961, 1133)
Hier behauptet Johannes XXIII., dass das öffentliche Bekenntnis und damit auch die Ausübung einer Religion nach der Norm des Gewissens ein Menschenrecht ist. Nun kann man einwenden, dass Dignitatis humanae in Art. 2 nicht so weit gehe, weil dort dem Menschen nicht das Recht zuerkannt werde, nach dem Gewissen eine Religion auszuüben, sondern nur das Recht zuerkannt werde, nicht an der Ausübung derselben gehindert zu werden.
Doch das ist täuschender Formalismus. Denn erstens verweist Dignitatis humanae in Art. 2 auf die Enzyklika Pacem in terris und zweitens erkennt die Declaratio in Art. 4 nicht nur ein Recht auf Nichtbehinderung bei der Ausübung einer Religion, sondern ein Recht auf Ausübung derselben einschlussweise zu, denn der Schlusssatz von Art. 4 lautet:
"Schließlich gründet in der sozialen Natur des Menschen und im Charakter der Religion selbst das Recht, dass die Menschen, von ihrem eigenen religiösen Sinn bewegt, frei Versammlungen abhalten bzw. erzieherische, kulturelle, karitative und soziale Vereinigungen gründen können.“ (Hünermann, 443)
Das hier behauptete Recht der Menschen, von ihrem eigenen religiösen Sinn bewegt, frei Versammlungen abhalten zu können, schließt öffentliche religiöse Versammlungen ein, bei denen die Religion öffentlich ausgeübt wird.
Damit wird einschlussweise ein Recht auf öffentliche Ausübung jeder Religion als ein Naturrecht des Menschen behauptet."

[1] Für die Wahl falscher Religionen gilt das nicht, denn Art. 3 von Dignitatis humanae verlangt, dass „ein jeder die Pflicht und also auch das Recht hat, die Wahrheit im religiösen Bereich zu suchen, …“

Man kann sich aber folgendermaßen klarmachen, dass die Declaratio "Dignitatis humanae" zwar nicht direkt, aber indirekt ein Naturrecht auch für die Wahl einer falschen Religion behauptet.
Der Mensch kann doch seine Religion gar nicht ausüben, ohne dabei zu seiner Wahl derselben Stellung zu nehmen. Denn bei der Ausübung seiner Religion stellt sich der Mensch hinter die Religion, die er gewählt hat und bejaht damit seine Wahl derselben. Die Bestätigung seiner Religionswahl ist also die Voraussetzung für die Ausübung seiner Religion.
Wenn also Dignitatis humanae dem Menschen ein Naturrecht zur ungehinderten öffentlichen Ausübung der Religion zuerkennt, dann erkennt ihm die Declaratio damit einschlussweise auch ein Naturrecht zur Bestätigung der Wahl seiner Religion zu, weil die Ausübung derselben ohne das Ja zu ihrer Wahl gar nicht möglich ist.
Wenn Dignitatis humanae aber dem Menschen einschlussweise ein Naturrecht zur Bestätigung der Wahl seiner Religion zuerkennt, dann erkennt die Declaratio ihm damit einschlussweise auch ein Naturrecht zur ursprünglichen Wahl derselben zu, denn die Bestätigung der Wahl hat die Wahl selbst zu ihrer Voraussetzung.

Man kann hier übrigens nicht von einem wesentlichen Unterschied im Vergleich mit den liberalen Verfassungen sprechen, weil diese ein angebliches Naturrecht des Menschen für die Wahl der Religion explizit behaupten, wogegen Dignitatis humanae dieses Recht nur implizit behauptet.
Hinzu kommt diesbezüglich noch ein wichtiger Umstand, der diesen Unterschied aufhebt. Denn Benedikt XVI. hat, in Übereinstimmung mit den liberalen Verfassungen, ausdrücklich auch die Wahl der Religion als Naturrecht des Menschen behauptet und – das ist sehr wichtig - dies auch als die Aussageabsicht des Konzils festgestellt.
Der emeritierte Papst nahm nämlich zur Religionsfreiheitsproblematik mehrmals Stellung, u.a. in seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Ecclesia In Medio Oriente über die Kirche im Nahen Osten, vom 14. September 2012, in welchem er in Nr. 26 sagt:
„Die Religionsfreiheit ist der Gipfel aller Freiheiten. Sie ist ein heiliges und unveräußerliches Recht. Sie umfasst auf persönlicher wie auf gemeinschaftlicher Ebene sowohl die Freiheit, in religiösen Dingen dem eigenen Gewissen zu folgen, als auch die Freiheit der Religionsausübung.
Sie schließt die Freiheit ein, die Religion zu wählen, die man für die wahre hält, und den eigenen Glauben öffentlich zu bekunden.“
In dieser Passage bezeichnet also der Papst die Wahl und die öffentliche Ausübung auch einer falschen Religion, gemäß dem Gewissen, als ein „heiliges und unveräußerliches Recht“, also als ein Naturrecht.
Dass dies auch die Aussageabsicht des Konzils ist, hat Benedikt XVI. in seiner Ansprache zum 50. Jahrestag der Konzilseröffnung ausdrücklich festgestellt, als er mit Bezug auf Dignitatis humanae sagte:
„Es ging um die Freiheit der Wahl und der Ausübung der Religion wie auch um die Freiheit sie zu wechseln, als grundlegende Freiheitsrechte des Menschen.“ (Osservatore Romano, vom 11. Oktober 2012)
Nun ist der Papst der authentische Interpret des Konzilstextes, der die verbindliche Interpretation desselben liefert, und er stellt hier klipp und klar fest, dass die Aussageabsicht von Dignitatis humanae darin besteht, dass der Mensch sowohl hinsichtlich der Wahl als auch der öffentlichen Ausübung seiner Religion ein Naturrecht besitzt.
Fazit: Sowohl für Dignitatis humanae als auch für Benedikt XVI. ist die ungehinderte öffentliche Ausübung der Religion gemäß dem eigenen Gewissen ein Naturrecht des Menschen.
Gemäß der verbindlichen Interpretation des Konzilstextes durch diesen Papst gilt das auch für die Wahl der Religion.
Beidem widerspricht die vorkonziliare Lehre der Kirche, weil sie darin eine Verletzung des Gottesrechtes erkennt, demgemäß die Verehrung Gottes allein in der wahren, von Christus gestifteten Religion erfolgen soll. An die Stelle des Gottesrechtes setzt das Pastoralkonzil also ein angebliches Naturrecht des Menschen, welches das Gottesrecht verletzt, weshalb es vom vorkonziliaren Lehramt einhellig zurückgewiesen wurde.

Am 9.5.18 brachte gloritv. die folgende Nachricht:

„Ratzinger Text: Das Konzept der “Menschenrechte” ist destruktiv

“Wenn Gott nicht existiert, dann brechen die Menschenrechte zusammen”. Das schrieb der emeritierte Papst Benedikt XVI. in einem Text, der am 8. Mai von Sandro Magister veröffentlicht wurde.
Benedikt XVI. erklärte, dass er erst im Jahr 2014 realisiert habe, dass es eine “Diskontinuität” zwischen den früheren Päpsten und der Enzyklika Pacem in Terris von Johannes XXIII. (April 1963) gibt. Die Enzyklika drängte auf eine Anerkennung von “Menschenrechten”.
Davor wurde das agnostische Konzept von “Menschenrechten” von der Kirche verurteilt, weil es die Autorität Gottes nicht anerkennt, Wahrheit und Irrtum verwechselt und die “Menschenrechte” letztlich den Launen menschlicher Gesetzgeber ausliefert.
Nun ist der emeritierte Papst zu einem ähnlichen Schluss gekommen. Er stellte fest, dass die “Menschenrechte” ohne Gott letztlich auf einen “Pragmatismus” reduziert werden.
Gemäß Benedikt XVI. führt solch ein agnostisches Konzept zur “Zerstörung der Idee des Rechts” und zum “nihilistischen ‘Recht’ des Menschen, sich selbst zu negieren”, wie bei der Abtreibung oder dem Selbstmord.
Ratzinger erklärt weiter, dass die von Gott getrennten “Menschenrechte” zu einer Verneinung des Christentums führen.
Der Text wird in Buchform erstmals am 10. Mai erscheinen.“

Wenn Benedikt XVI. nun eingesehen hat, "dass es eine 'Diskontinuität' [genauer gesagt, einen Widerspruch] zwischen den früheren Päpsten und der Enzyklika Pacem in Terris von Johannes XXIII. (April 1963) gibt", dann sollte er auch erkennen, dass das auch für Dignitatis humanae gilt sowie für die entsprechenden Aussagen in seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Ecclesia In Medio Oriente über die Kirche im Nahen Osten, vom 14. September 2012.
Dann allerdings könnte er seine falsche, beschwichtigende These nicht mehr aufrechterhalten, dass das Konzil keinen Bruch mit der traditionellen Lehre vollzogen hat.
a.t.m
Warum sollte der Westen auf PemBenedikt XVI hören? Papst Benedikt XVI hört ja nicht einmal auf sich selbst. Genau aus diesen Gründen hat er ja auch Gott dem Herrn Verraten und die Herde Gottes unseres Herrn Feig und Mutlos den Wölfen überlassen.
Gottes und Mariens Segen auf allen WegenMehr
Warum sollte der Westen auf PemBenedikt XVI hören? Papst Benedikt XVI hört ja nicht einmal auf sich selbst. Genau aus diesen Gründen hat er ja auch Gott dem Herrn Verraten und die Herde Gottes unseres Herrn Feig und Mutlos den Wölfen überlassen.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
CHRISTUS ZUERST
Wieder einmal wird man nicht auf ihn hören.
Es ist schon fast zu spät!