@Ad OrientemWichtiger Nachtrag zu Ihrer Frage:Was ich nicht klar genug ausgedrückt habe: die neue Priesterweihe, ist nach Meinung sehr guter Theologen, die sich mit dieser Materie befassen, nicht ungültig, wenn sie richtig gespendet wurde, natürlich
nur, wenn der Weihbischof gültig geweihter Bischof war.
Somit hätte es auch der Nachweihe sub conditione durch M. Lefebvre gar nicht bedurft.
Aber die Bischofsweihe hat Montini, alias Papst Paul VI., tatsächlich in Form und Materie so verändert, dass sie ungültig geworden ist.Das war das Hauptziel der Freimaurer.
Beweis :Das Schreiben von Papst Leo XIII. "Apostolicae Curae..." - ich hoffe, dass Sie es lesen oder schon gelesen haben.
Wegen der veränderten Form und Materie der Priester- und Bischofsweihen im Anglikanismus, erklärte Papst Leo XIII alle anglikanischen Priester- und Bischofsweihen für ungültig - eben weil Form und Materie schon bald nach dem Abfall und der "Übernahme" von Heinrich VIII. verändert worden waren und nicht mehr zum Ausdruck brachte, was die Weihen bewirken sollen und welche Vollmachten die Geweihten von Gott durch die Weihe erhalten.
Dann wird die Weihe ungültig, schreibt Papst Leo XIII.
Und genau diesen Frevel hat Montini begangen!Das sind dann die Strafen Gottes für den Abfall.
So straft Gott - und keiner merkt es!
Aber bei Marcel Lefebvre sehe ich ein ganz anderes Problem, das fast niemand sieht oder sehen will:Er wurde von Achille Liénart zum Priester und später zum Bischof geweiht.
Liénart aber war Hochgradfreimaurer.
Wäre jetzt Liénart nach seiner Bischofsweihe Freimaurer geworden, wären die Weihen an M. Lefebvre zwar unerlaubt, aber gültig gewesen.
Weil er sich durch die Mitgliedschaft in der Freimaurerei die
automatische Exkommunikation zugezogen hatte und somit jedes Spenden von Sakramenten absolut verboten und jedesmal eine weitere Todsünde war, die dieser Abgefallene beging.
Jetzt ist es aber bewiesen - und tragischerweise wusste M. Lefebvre das auch, dass Liénart schon
viele Jahre vor seiner Bischofsweihe zur Freimaurer übegelaufen war.
Er selber berichtete davon öffentlich 1974 in Kanada und meinte, dass das zwar sehr traurig und schlimm sei, dass aber
er schließlich nichts dafür könne, dass Liénart Freimaurer gewesen war.
Deshalb, so behauptete er, seien seine Weihen trotzdem gültig.
Und da begeht er einen Riesendenkfehler.
Nicht umsonst haben die damals noch bei ihm weilenden Bischöfe Antonio de Castro-Mayer, Bischof Storck und Bischof Thuc ihm dringenst angeraten, sich
sub conditione nachweihen zu lassen, dennn auch sie wussten davon.
Er lehnte es andauernd hartnäckig ab, obwohl es ihn nichts gekostet hätte.
Nichts.Das Problem ist nämlich Folgendes:Im §6 bestimmt Papst Paul IV. in seiner für immer gültigen Bulle -> §10 "Cum ex Apostolatus Officio", dass
wenn einer vor seiner Erhebung zum Bischof vom Glauben abgewichen ist, seine Erhebung und auch seine nachfolgende Weihe als null und nichtig anzusehen ist - sie kommt nicht zustande!Alles was sie verfügen, entbehrt jeder Gültigkeit, ist da zu lesen.Die Zugehörigkeit zur Freimaurerei, gar der Hochgradfreimaurerei, ist nicht nur ein Abweichen vom Glauben, was z. B. eine "einfache" , aber hartnäckige Häresie wäre,
sondern viel schlimmer: sie sind Satansdiener geworden und alle Hochgradfreimaurer wissen das ganz genau.
Ab dem 16. oder 17. Grad müssen sie sakrilegische Handlungen vollziehen, sonst kommen sie nicht weiter in der Freimaurerhierarchie.
Liénart war bewiesenermaßen Hochgradfreimaurer, als er M. Lefebre zumPriester weihte.
Er konnte ihn daher weder zum Priester noch zum Bischof weihen, da Liénart lt. §6 der päpstl. Bulle
"Cum ex...."wegen seines Abfalls vor seiner Weihe,selber niemals die Bischofswürde erlangt hatte!
Somit wäre keiner der von M.Lefebvre geweihten Bischöfe gültig geweiht,weil aufgrund der Verfügungen der päpstl. Bulle
M. Lefebvre Zeit seines Lebens Laie geblieben war!Wenn die Piusbruderschaftpriester vor ihrer "Bischofsweihe" durch M. Lefebvre, gültig geweihte Priester gewesen waren, sind sie auch ohne Lefebvre´s "Nachweihe", schon gültige Priester gewesen
.
Sie erlangten die Bischofswürde durch M. Lefebvre nicht..Und diese von M. Lefebvre "geweihten" Bischöfe können auch ihrerseits keine Priester weihen,
weil Priester das nicht können.Das erklärt mir auch ein äusserst eigenartiges Erlebnis, welches ich persönlich hatte, als ich noch bei der Piusbruderschaft zur Hl. Messe ging.
Dass die Piusbruderschaft das nicht gerne hört und hartnäckig verdrängt, glaube ich gern.
Es ist eigentlich ganz furchtbar.Es könnte aber noch alles viel schlimmer sein:Schauen Sie sich Lefebvres Bischofswappen an:
Da ist ein gelber Fünfzackstern inmitten eines dunkelroten Kreuzes:
das Freimaurersymbol schlechthin.Und jetzt soll mir bitte keiner erzählen, dass er das möglicherweise nicht gewusst hat!
Wieso hat er denn sein Seminar ausgerechnet in Écone gegründet, einem damals schon berüchtigtem Freimaurernest??
Ist
das der wahre Grund, warum er die ihm so sehr angeratene Nachweihe sub conditione so hartnäckig verweigert hatte?
Ich persönlich denke: ja.
Dieser in seinen Folgen so schwerwiegende Paragraph 6 der päpstl. Bulle "Cum ex..."wird permanent von fast allen ignoriert und nicht ernst genommen.