Deutscher Bischof: "Kein Recht", irgendjemandem die Kommunion zu verweigern [außer er zahlt keine Kirchensteuer]
"Wir haben als Seelsorger nicht das Recht, jemandem die Zulassung zur Eucharistie zu erlauben beziehungsweise zu verbieten. Es ist unvereinbar, die heilige Kommunion strikt zu verweigern." Das schreibt Bischof Felix Genn von Münster im Vorwort einer neuen Arbeitshilfe zur Ehepastoral.
Gleichzeitig haben die deutschen Bischöfe erklärt, dass jeder "exkommuniziert" ist - das heißt, der Kommunionempfang strikt verweigert wird -, der die deutsche Kirchensteuer nicht bezahlt.
Bild: Felix Genn, © J.-H. Janßen, Wikicommons CC BY-SA, #newsKlktvrqcgv
Gleichzeitig haben die deutschen Bischöfe erklärt, dass jeder "exkommuniziert" ist - das heißt, der Kommunionempfang strikt verweigert wird -, der die deutsche Kirchensteuer nicht bezahlt.
Bild: Felix Genn, © J.-H. Janßen, Wikicommons CC BY-SA, #newsKlktvrqcgv