Erzbistum Berlin: Müssen die Geimpften mit quasi-Exkommunikation - nicht durch Impfung - vor den Ungeimpften schützen
Werter Generalvikar Kollig,
Mit Empörung habe ich Ihr Rundschreiben Nr. 15 2021 über ein sogenannten "Schutzkonzept" zur Kenntnis genommen.
Mit diesem diskriminieren Sie alle Menschen, welche die heute seitens Politik und Medien propagierte genetische Manipulation mittels Spritze ablehnen.
Vor allem aber versuchen Sie implizit, diese Katholiken de facto mit einer Art pauschaler(!) Quasi-Exkommunikation zu belegen. Ein ungeheuerlicher Vorgang gegen das Kirchenrecht. Diese Anordnung ist nichtig. Ein Ausschluss vom Heiligen Messopfer ist, wenn überhaupt, nur bei wohl begründeten schweren Einzelfällen möglich.
Ihr kategorisches Ausschließen des Besuches der Hl. Messe durch Katholiken, die wie immer einfach nur G (gesund) sind, werte ich persönlich als Erklärung dieser großen Gruppe von Katholiken zu Untermenschen, die es nicht wert sind, der unblutigen Vergegenwärtigung des Kreuzopfers unseres Erlösers beizuwohnen. Auch den Versuch, unser bisheriges Rechtssystem zu pervertieren (= Beweislastumkehr), nach dem neuerdings der Gesunde seine Gesundheit permanent beweisen muss, weise ich zurück.
Ich stelle fest, dass Sie für Ihre Anweisung keinerlei (kirchen-)rechtliche Grundlage benennen, denn es gibt keine. Auch berufen Sie sich auf keinerlei Autorität.
Es handelt sich somit lediglich um Ihre persönliche Willkür, die Sie mit Ihrem Titel eines Generalvikars versuchen zu scheinlegitimieren. Letztlich ist es aber nur Ausdruck Ihrer Privatmeinung, ohne dass diese eine rechtliche Wirkung entfalten könnte. Auch für Priester ist Hausrecht bzgl. Kirchengebäude kein Willkürrecht.
Weiterhin stelle ich fest, dass Sie auch unterlassen, eine etwaige medizinische Kausalkette anzuführen. Hierdurch vereiteln Sie auch den Versuch einer inhaltlichen Argumentation.
Diese doppelte Unterlassung lässt vielmehr den Eindruck entstehen, Sie würden sich vor den Karren der Impfzwangideologen in Politik und Medien spannen lassen. Die innerweltlichen Machenschaften einer christophoben Clique sollte man kirchlichseits jedoch niemals fördern. Erst recht nicht bei dieser angeblichen "Impfung", die eigentlich gar keine ist, denn sonst hätte man dafür nicht die Definition erweitern müssen. Da unser göttlicher Schöpfer sah, dass alles, was er geschaffen hatte, sehr gut war - auch das menschliche Immunsystem -, ist es vielmehr eine fürchterliche Hybris und schwere Beleidigung Gottes zu meinen, es sei menschlicherseits noch optimierbar. Schon heute sehen wir das Scheitern dieses Optimierungswahns.
Ihr Rundschreiben Nr. 15 2021 zeigt, dass die de-facto-Leitung unseres Erzbistums durch den Generalvikar eine Fehlentwicklung ist. Denn ein Bischof würde als guter Hirte niemals die Schafe mit einem derart kräftigen Tritt in Kälte und Finsternis hinaus katapultieren. Ich fordere Sie daher auf, Ihr menschenverachtendes Schreiben sofort zurückzuziehen. Auch ein Rücktritt wäre angemessen.
Gelobt sei Jesus Christus
Uwe Lipowski
Der Generalvikar hatte immerhin die Dialogbereitschaft, irgendeine Antwort zu schicken. Die Maßnahmen wurden „mit den zuständigen Stellen“ abgestimmt. Der Erzbischof habe „zugestimmt“:
Sehr geehrter Herr Lipowski,
für Ihre Nachricht danken wir Ihnen.
Sie haben sich wegen der neuen, angesichts der durch Covid-19 verursachten Entwicklungen erlassenen Regelungen für Gottesdienste im Erzbistum Berlin an uns gewandt.
Zu Ihrer persönlichen Auffassung zu den Aufgaben und der Amtsführung eines Generalvikars nehmen wir nur im Rahmen der konkreten Sachfrage Stellung. Sie können sicher sein, dass sowohl die Regelungen als auch das Hygienekonzept mit den zuständigen Stellen beraten wurden und unser Erzbischof dem Inhalt zugestimmt hat.
Sie stellen einen Zusammenhang her zwischen dem Recht auf freie Religionsausübung und den ab dem 1. Advent geltenden Regelungen für den Gottesdienst. Wir sind den Verantwortlichen in der Bundes- und Landespolitik dankbar, dass sie auch in dieser ernsten Lage dem Recht auf freie Religionsausübung einen sehr hohen Stellenwert einräumen. Unsererseits würden wir auch nicht auf dieses Recht verzichten und dieses Recht für die Mitglieder der Katholischen Kirche im Erzbistum Berlin wie auch für die Mitglieder anderer Konfessionen und Religionsgemeinschaften verteidigen und in Anspruch nehmen.
Die Regelungen, die Sie beanstanden, sind der Tatsache geschuldet, dass sich das Virus in dem Maße ausbreitet, in dem Menschen ungeschützt zusammenkommen und in Kontakt treten. Der Zweck des Zusammenkommens hat keinen Einfluss auf die Infektionsgefahr. Dies veranlasst uns, auch Zusammenkünfte zu gottesdienstlichen Feiern so zu gestalten, dass für alle Beteiligten ein größtmöglicher Schutz gewährleistet ist. Das hat in keiner Weise etwas mit der Einschränkung der Religionsfreiheit zu tun, sondern ist der Verantwortung der Kirche für das Gemeinwohl geschuldet.
Wie Sie der Regelung entnehmen können, haben wir Gottesdienste nicht nur auf geimpfte und genesene Personen beschränkt, sondern darauf geachtet, dass auch Gottesdienste für getestete Personen angeboten werden. Das bedeutet, dass keine Personen daran gehindert werden, an Sonn- und Feiertagen einen Gottesdienst mitzufeiern. Auch werben wir gerade an den Festtagen für kürzere Gottesdienste im Freien, wie diese im letzten Jahr erfolgreich gefeiert wurden.
Mit diesen Regelungen möchten wir aktiv daran mitwirken, dass ein neuer Lockdown verhindert werden kann. Wir erinnern uns, dass zur gleichen Zeit im vergangenen Jahr wegen des Lockdowns viele Menschen zuhause und in Alten- und Pflegewohnheimen hinnehmen mussten, sich noch mehr heimatlos zu fühlen. Dies vermeiden zu helfen, ergibt sich aus dem Gebot der Gottes- und Nächstenliebe. Ebenso wollen wir vermeiden, dass wir Gottesdienste wieder nur wie anlässlich des "Triduum paschale" im Jahr 2020 nur noch hinter verschlossenen Türen feiern können.
Was Ihr Verständnis von Freiheit und Gewissensfreiheit betrifft, gibt es offenbar eine Diskrepanz zu unserem Verständnis, die eventuell auch wesentlicher Grund für Ihre Einschätzung der Regelungen ist. Eine Freiheit persönlich wahrzunehmen und von Institutionen zu erwarten, dass diese vor den persönlichen Folgen bewahren und gleichzeitig andere gefährden, können wir aufgrund unserer Verantwortung nicht akzeptieren.
Was Sie zu Ihrer Einschätzung von Impfwirkungen und anderen medizinischen und ethischen Themen einbringen, sind Aspekte. Sie wissen zu gut, wie vielfältig die Aspekte und Perspektiven zu diesen Themen sind. Wer Verantwortung trägt, muss diese abwägen und gerade in den Situationen, in denen es nicht die eine und einzig richtige Erkenntnis und Wahrheit gibt, entscheiden. Dies führt zwangsläufig zu Dissonanzen und Enttäuschungen. Wir müssen auch für diejenigen Sorge tragen, die anders als Sie argumentieren und uns sagen, dass Sie sich haben impfen lassen und erwarten, vor den Ungeimpften und Ungetesteten geschützt zu werden und sie sonst nicht mehr den Gottesdienst besuchen würden. Außerdem erinnern wir sie daran, dass im Vatikanstaat eine allgemeine Impfpflicht besteht.
Warum Sie behaupten, durch die Regelungen würde eine Spaltung verursacht, erschließt sich uns nicht. Die Regelungen sind nicht Ursache für die Situation, sondern der Tatsache geschuldet, dass wir Verantwortung tragen für alle Menschen. Die Regelungen dienen den Geimpften wie den Ungeimpften als Schutz. Was die Auswahl von statistischen Daten in Ihrem Schreiben betrifft, verweisen wir auf die Vielzahl von Fakten, zu der auch die Auslastung von Intensivbetten in Krankenhäusern gehört. Auch die Zurückstellung von Operationen aufgrund der Belegung der Intensivbetten durch Covid-19-Patienten ist Teil der Wirklichkeit, die wir berücksichtigen sollten.
Wir bitten Sie, diese Aspekte zu berücksichtigen und als Teil unserer ausgewogenen Beratungen zu sehen, die uns zu diesen Regelungen geführt haben, die sowohl der Situation angemessen sind als auch den Menschen dienen, die in unserer Kirche und in unserem Land durch einen erneuten Lockdown besonders hart betroffen wären.
Ungeachtet des Dissenses in der Sachfrage lassen Sie uns im Gebet verbunden bleiben.
Bleiben Sie behütet.
Mit freundlichen Grüßen
P. Manfred Kollig SSCC
Generalvikar
Bilder: Generalvikar Manfred Kollig, Hedwigskathedrale, Logo Erzbistum Berlin, Erzbischof Heiner Koch, Copyright: wikipedia, CC-BY-SA