Nicht nur ex cathedra.
Das Attribut der Unfehlbarkeit bedeutet die Unfähigkeit und Unmöglichkeit des Lehramtes zu irren, wenn es eine Lehre in Dingen des Glaubens und der Moral für die Gesamtkirche verkündet. Wie das Erste Vatikanische Konzil lehrte: „Darüber hinaus muss mit göttlichem und katholischem Glauben alles geglaubt werden, was im geschriebenen Wort Gottes oder in der Tradition enthalten …Mehr
Nicht nur ex cathedra.
Das Attribut der Unfehlbarkeit bedeutet die Unfähigkeit und Unmöglichkeit des Lehramtes zu irren, wenn es eine Lehre in Dingen des Glaubens und der Moral für die Gesamtkirche verkündet. Wie das Erste Vatikanische Konzil lehrte: „Darüber hinaus muss mit göttlichem und katholischem Glauben alles geglaubt werden, was im geschriebenen Wort Gottes oder in der Tradition enthalten ist, und was von der Kirche entweder in einem feierlichen Dekret oder durch ihr ordentliches, allgemeines Lehramt als göttlich offenbartes Glaubensgut verkündet wird“.
Unfehlbarkeit besitzen: a) der Papst (er ist unfehlbar, wenn er ex cathedra spricht); der gesamte Episkopat (die Gesamtheit der Bischöfe in Union mit dem Papst ist unfehlbar, wenn sie eine Lehre des Glaubens oder der Moral - entweder auf einem Allgemeinen Konzil oder zerstreut über den ganzen Erdkreis - als von allen Gläubigen festzuhaltende vorstellen.
Viele sind vertraut mit dem Konzept der Unfehlbarkeit bezüglich der Verkündigungen des Papstes „ex cathedra“ und ebenso bezüglich der Ökumenischen Konzilien; aber nicht mit der Unfehlbarkeit des „ordentlichen, allgemeinen Lehramtes der Kirche“.
Was ist dieses ordentliche, allgemeine Lehramt? Eine klare und präzise Antwort darauf lesen wir in „The Fundamentals of Catholic Dogma“ von Dr. Ludwig Ott: „Die Bischöfe üben ihre unfehlbare Lehrgewalt in ordentlicher Weise aus, wenn sie in ihren Diözesen, in moralischer Union mit dem Papst, einstimmig dieselben Lehren bezüglich des Glaubens und der Moral verkünden. Das (1.) Vatikanische Konzil erklärte ausdrücklich, dass auch die
Offenbarungswahrheiten, die als solche vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche vorgelegt wurden, mit einem ´göttlichen und katholischen Glauben´ fest angenommen werden müssen (Denzinger 1792). Aber die Inhaber des ordentlichen, allgemeinen Lehramtes der Kirche sind die Glieder des gesamten Episkopates, der über den ganzen Erdkreis verteilt ist. Die Übereinstimmung der Bischöfe in der Lehre kann festgestellt werden an den von ihnen veröffentlichten Katechismen, an ihren Hirtenbriefen, an approbierten Gebetsbüchern und an den Beschlüssen einzelner Synoden. Es genügt dabei eine moralisch-allgemeine Übereinstimmung, in diesem Fall ist es aber wesentlich, dass der Papst als das Oberhaupt des Episkopates dem ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt.“